Neubau Balkon - § 35 a EStG

Hallo zusammen?

Mal angenommen, jmd. möchte einen Balkon anbauen und würde dafür gerne die Aufwendungen nach § 35 a EStG geltend machen. Nun geht aus dem Gesetz und den dazugehörigen BMF-Schreiben hervor, dass Neubaumaßnahmen nicht darunter fallen.

Gibt es evtl. schon Verfahren vor irgendwelchen FG’s, die sich damit auseinandersetzen müssen, dass auch Neubaumaßnahmen unter den § 35 a fallen könnten?

Vielen Dank!

Gibt es evtl. schon Verfahren vor irgendwelchen FG’s, die sich
damit auseinandersetzen müssen, dass auch Neubaumaßnahmen
unter den § 35 a fallen könnten?

Selbst wenn es solche Verfahren gäbe (was ich nicht weiß), so geht aus § 35a EStG ganz klar hervor, dass nur Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt sind. Ein Anbau fällt meines Erachtens unter keine dieser Maßnahmen.

Man kann zwar gegen alles klagen, aber deshalb ist das noch lang nicht sinnvoll.

Grüße

Warum sollte es da Verfahren geben, wenn die Rechtslage deutlich ist. Eine Klage ist nur sinnvoll, wenn auch ein wenig Aussicht auf Erfolg besteht.

Das Gesetz sagt deutlich: _Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen _.

Ein Neubau, ob Haus oder Balkonanbau fällt natürlich nicht unter diese drei Begriffe.

Mir ist zumindest keine anh. Klage bekannt, da müssten Sie dann selbst den Klageweg beschreiten.

Ebenso unsinnig ist das anh. Verfahren VI R 14/08. Siehe wie folgt:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

Da steht im Gesetz deutlich drin: die Zahlung auf das Konto des Erbringer

Und da meint ein ganz schlauer Kläger, das könnte verfassungswidrig sein, weil seine Barzahlung nicht anerkannt wurde. Die Vorinstanz hat hier schon deutlich geurteilt und das wird der BFH auch tun. Bei solchen Klagen da fehts an Verstand beim Kläger und sowas belastet dann unsere Gerichte unnötig.

MfG
Oerdiz

ob sinnvoll oder nicht, es ging nur darum, ob tatsächlich schon einer sich mit fg’s darum streitet, ob auch - ähnlich wie die barzahlung - i.s.d. 35a ein neubau anzuerkennen ist. mehr wollte ich garnicht wissen.

vielen dank für die mühen!

das die rechtslage klar ist, ist schon klar. aber darum geht es nicht. es nur darum, ob schon einer sich darum streitet. mehr wollte ich nicht wissen. hätte ja sein können, dass einer das genausowenig anerkennt wie hinsichtlich der barzahlung.

vielen dank für die mühen!