Warum sollte es da Verfahren geben, wenn die Rechtslage deutlich ist. Eine Klage ist nur sinnvoll, wenn auch ein wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Das Gesetz sagt deutlich: _Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen _.
Ein Neubau, ob Haus oder Balkonanbau fällt natürlich nicht unter diese drei Begriffe.
Mir ist zumindest keine anh. Klage bekannt, da müssten Sie dann selbst den Klageweg beschreiten.
Ebenso unsinnig ist das anh. Verfahren VI R 14/08. Siehe wie folgt:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…
Da steht im Gesetz deutlich drin: die Zahlung auf das Konto des Erbringer
Und da meint ein ganz schlauer Kläger, das könnte verfassungswidrig sein, weil seine Barzahlung nicht anerkannt wurde. Die Vorinstanz hat hier schon deutlich geurteilt und das wird der BFH auch tun. Bei solchen Klagen da fehts an Verstand beim Kläger und sowas belastet dann unsere Gerichte unnötig.
MfG
Oerdiz