( 160 m² ) in Niedersachsen. Das Grundstück ist groß genug 850 m² . Nun zum Problem, im Bebauungsplan der Gemeinde steht das zwar zweistöckig gebaut werden darf, das Obergeschoß jedoch zurück gesetzt gebaut werden muß. Es ist jedoch nirgends dokumenitert wie weit das Obergeschoß nach innen versetzt werden muß. Das Bauamt will den Bauantrag jetzt ablehnen weil denen 10 cm Versprung nicht reichen. Es wurde mitgeteilt das ein Schleppdach mit mindestens zwei Dachziegel enthalten sein müsse. In der Zeichnung und Planung sind jetzt keine Dachziegel sondern eine Zinkkantung vergesehen. Kann jemand sagen ob das Bauuamt recht hat oder es eine andere Möglichkeit gibt ?
( 160 m² ) in Niedersachsen. Das Grundstück ist groß genug
850 m² . Nun zum Problem, im Bebauungsplan der Gemeinde steht
das zwar zweistöckig gebaut werden darf, das Obergeschoß
jedoch zurück gesetzt gebaut werden muß. Es ist jedoch
nirgends dokumenitert wie weit das Obergeschoß nach innen
versetzt werden muß. Das Bauamt will den Bauantrag jetzt
ablehnen weil denen 10 cm Versprung nicht reichen. Es wurde
mitgeteilt das ein Schleppdach mit mindestens zwei Dachziegel
enthalten sein müsse. In der Zeichnung und Planung sind jetzt
keine Dachziegel sondern eine Zinkkantung vergesehen. Kann
jemand sagen ob das Bauuamt recht hat oder es eine andere
Möglichkeit gibt ?
Es gibt Leute, dis sich mit sowas auskennen: Die heißen Architekten. Bei jedenm Hausbau sollte mindestens einer beteiligt sein. Fällt dem nichts ein ?
Hallo e.ekkel,
hier sollte der Architekt aktiv werden. Die kennen die Leute vom Bauamt meistens und können am besten über Änderungen und Kompromisse verhandeln. Und sie finden Lösungen, die einem Laien gar nicht erst einfallen.
florestino