Wir ziehen in eine Wohnung, die am 01.01.2013 fertig sein soll, möglich ist aber auch erst der 01.02.2013. Uns ist das Einzugsdatum egal, da wir aus der alten Wohnung nicht rausmüssen.
Nun will der Makler einen Mietvertrag abschließen und als Datum den 01.01.2013 eintragen.
Meine Frage: Was passiert, wenn der 01.01. nicht klappt? Kann er dann auf Grund unserer Unterschrift verlangen, dass wir ab 01.01. Miete zahlen, selbst wenn der Einzug erst zum 01.02. möglich ist?
Wir sind zunächst so verblieben, dass wir bis Ende September schauen, ob die Wohnung rechtzeitig fertig wird (wegen Kündigungsfrist der alten Wohnung), aber er möchte direkt den Mietvertrag fertig machen.
Wäre es nicht besser, zuerst eine Art Vorvertrag anzufertigen?
Vielen Dank vorab für die Antworten!
wenn eine mietsache zum vereinbarten beginn nicht im vertragsgemäßen zustand heraus gegeben oder gar nicht übergeben wird, so schuldet mieter keine wohnkosten. vielmehr macht sich der vermieter schadenersatzpflichtig. also keine furcht.
Vielen Dank schonmal, das hieße im Ernstfall sogar, dass, sollte unsere Wohnung schon gekündigt sein, er auch für Hotelkosten und Möbeleinlagerung herangezogen werden kann?
Ergänzen Sie im Mietvertrag unter Mietbegin 1.1.2013 den Zusatz: „frühestens jedoch mit der Übergabe der bezugsfertigen Wohnung, deren Bezugsfertigkeit einem gemeinschaftlich unterzeichneten Übergabeprotokoll mit dem festzulegenden abweichenden Mietbeginn vorbehalten bleibt.“
Super, kann man das auch handschriftlich einfügen?
Speziell handschriftlich und frei formulierte Ergänzungen haben keinen Formularcharakter und sind schon von daher besonders rechtskräftig!
Bei Parteien müssen die Ergänung im Vertrag selbsverständlich mit einer Paraphe oder besser noch Unterschrift abzeichnen, sofern der Vertrag bereits ausgefertigt ist! Sollte dies bislang noch nicht der Fall sein, reichen Original und Durchschrift gleichen Inhaltes incl. der Ergänzung völlig aus, wenn die dann anschließend von beiden Vertagsparteien unterschrieben werden.
Hallo, entschuldigen Sie die späte Antwort, war im Urlaub. Kann leider nicht helfen, würde mich aber interessieren. Schreiben Sie mir doch bitte kurz das Ergebnis. MfG