Neubau nicht pünktlich fertig

Hallo,

hat ein Immobilienkäufer gegenüber dem Verkäufer irgendwelche Rechte, wenn dieser den vertraglich geregelten Fertigstellungstermin um ca. 3-4 Monate überzieht?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lg M. Medert

Hallo,

hat ein Immobilienkäufer gegenüber dem Verkäufer irgendwelche
Rechte, wenn dieser den vertraglich geregelten
Fertigstellungstermin um ca. 3-4 Monate überzieht?

neben den im BGB geregelten Möglichkeiten sollte dazu eigentlich etwas im Kaufvertrag stehen. Schließlich ist es ja relativ witzlos, einen Fertigstellungstermin ohne Sanktionen zu vereinbaren.

Gruß
Christian

Wobei du ja selbst darauf hinweist, dass sich diese Sanktionen aus dem BGB ergeben könnten. Das sehe ich auch so. Wie wäre es z.B. mit Verzug und Verzugsschaden?

Levay

Hallo,

zu prüfen wäre allerdings auch, ob Vertragsbedingungen nach VOB/B vereinbart wurden, da diese auch Indiviualregelungen und -anpassungen ermöglichen und teilweise das Werkvertragsrecht des BGB für den Eintzelfall konkretisieren.

Cleaner

Hola,

Wobei du ja selbst darauf hinweist, dass sich diese Sanktionen
aus dem BGB ergeben könnten. Das sehe ich auch so. Wie wäre es
z.B. mit Verzug und Verzugsschaden?

find ich gut. Besser fände ich, wenn in dem Kaufvertrag schon drinstände, daß der Verzug x Tage nach vereinbartem Termin eintritt und pro Tag eine Konventionalstrafe von x Euro zu zahlen ist.

Ansonsten wird das schwierig mit dem Nachweis eines konkreten Verzugsschadens.

Gruß
Christian

Ansonsten wird das schwierig mit dem Nachweis eines konkreten
Verzugsschadens.

Meinste? Kommt wohl auf den Einzelfall an. Wenn man z.B. seine ganzen Möbel lagern lassen und selbst im Hotel wohnen muss, wäre das z.B. kein Problem. Aber das ist alles höchst spekulativ.

Levay

Hallo,

wenn der Neubau nicht pünktlich fertig ist kann man den Schadensersatz fordern, der im Vertrag steht.
Bei uns wären es mehrere Hundert € pro Tag gewesen.

in der letzten Woche waren täglich 12-25 Leute gleichzeitig im Haus…

Oder hat man sich hier nicht richtig (=unabhängig)beraten lassen und nix im Bauvertrag festgelegt?
Hoffentlich hat man wenigstens eine ausreichend Hohe Schlussrate vereinbart…

Da es scheint, daß hier das Kind schon im tiefen Brunnen liegt, sollte man sich umgehenst an einen Fachanwalt oder an einen Bauberater z. B. vom „Bauherren-Schutzbund“ oder vom „Verband privater Bauherren“ wenden.

grüße
dragonkidd
PS ich habe nix von meinen Hinweisen auf den BSB oder VpB, fand aber die Beratung so toll und hilfreich, daß ich diese Beratungsmöglichkeit einfach weiterempfehlen muss…

Hallo,

schon mal recht vielen Dank für eure Antworten.

Lg M. Medert