Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe eine Frage/chrin Haus bauen. Es ist wohl normal, das hier und da mal was nicht so genau passt.
Ich habe doch ein großes Problem damit, das das Fenster in unserem Schlafzimmer gerissen ist.
Der Rahmen aussen ist einmal komplett von innen nach aussen gerissen, genau wie der Rahmen dser Fensterscheibe.
Den Rahmen der Fensterscheibe möchte der Bauleiter ersetzen, beim Aussenrahmen sagt er, es sei nicht notwendig. Er gibt uns eine schriftliche Garantie von Ihm, das wenn etwas passiert, er es dann auswechselt.
Nun meine Frage:
habe ich ein Recht, das er bei einem Neubau es heile übergeben muß???
oder reicht es mit seiner Garantie???
Wenn mir jemand helfen könnte, würde ich mich sehr freuen!
MfG
Katharina
Hallo Kathrina
Natürlich hast du das Recht auf einen Rahmen, der nicht gerissen ist. Du hast ja schliesslich einen ganzen" Rahmen bezahlt.
Ich weiss natürlich nicht, wie er Rissen im Aussenrahmen aussieht. Auf jeden Fall kann sich wahrscheinlich dort Wasser sammeln und im Winter gefrieren, was zu Folgeschäden führen kann.
Ich weiss nicht, in welchem Land du wohnst. In der Schweiz sind die Mängel nach SIA 118 geregelt. Mängel nach dem Einzug müssen sofort behoben werden. Nach 2 Jahren läuft die Mängelgarantie auf verdeckte Mängel ab.
Du must auf das Recht beharren, dass er den Rahmen auswechselt. Vorallem wenn du schreibst, er sei von innen nach aussen gerissen. Somit ist ja die Dichtheit nicht gewährleistet und der K-Wert des Fensters auch nicht mehr gegeben (Wärmeduchlass).
Hoffe genügt dir so, ansonsten einfach melden.
Gruss Oliver
vielen dank für die schnelle antwort. wie es aussieht, wird das ganze wohl an einen baugutachter weitergehen.
es wird immer nur drum herum diskutiert und es kommt nie was dabei raus.
vielen dank für die hilfe!
mfg
katharina