Hallo,
A und B sind im Januar in einen Neubau (Niedrigenergiehaus) eingezogen. Im zur Wohnung gehörenden Kellerraum wurden Koffer, Reisetaschen, Winterschuhe, Spiele, CDs etc. eingelagert. Nach 10 Monaten wurde nun extremer Schimmelbefall an allen Gegenständen festgestellt und die Hausverwaltung konsultert.
Aussage der Hausverwaltung:
„Das kommt von dem Entlüftungsrohr (Niedrigenergiehaus), das durch diesen Kellerraum hier läuft. Hierdurch entsteht Kondenswasser und die Feuchtigkeit. Waschen Sie mal alles mit Chlor ab.“
???
Taschen und Koffer sind nicht mehr nutzbar, und auch alle Winterschuhe sind komplett mit Schimmel überzogen! Haben A und B Recht auf Schadenersatz?
Vielen Dank für die Einschätzung!
Hallo,
ist A und B klar, dass die sogenannte Neubaufeuchte erst nach etwa 1 bis 2 Heizperioden, also ggf. erst nach zwei Jahren, verdunstet ist?
Wenn ein Experte (und die Hausverwaltung würde ich jetzt spontan da nicht zuzählen) jedoch versichert, dass ein Entlüftungsrohr den Kellerraum dergestalt unbrauchbar zur Lagerung von Gegenständen macht, dann wäre dies evtl. ein Grund die Miete zu mindern, insbesondere wenn der Mieter auf diesen Umstand nicht hingewiesen wurde.
Das wäre dann aber vor Ort mit allen Details mit einem Fachanwalt für Mietrecht oder dem Mieterverein besser besprochen.
Gruß
Nita