Neubau über Projektbaufirma

Hallo
Wir haben über einer Projektbau firma gebaut,unser Haus kostet 241,500 euro
wir wollten alle original Rechnungen von den Firmen haben,die Projektbaufirma antwortete mir wir haben einen vertrag und sie vorenthalten mir die Rechnungen.
Meine Frage ist dürfen sie das?und wie bekomme ich die Original Rechnungen?

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus

Hallo,

hast Du denn eine Rechnung von der „firma“? Wenn ja, warum solltest Du dann noch weitere Rechnungen bekommen? Bei meinem Auto liegt ja auch keine Scheinwerfer-Rechnung von Hella bei. Oder steht dazu etwas in Eurem Vertrag?

Gruß
achim

Hallo,

das ist rein eine Frage der Vertragsgestaltung und das kann man natürlich nicht beantworten, wenn man den Vertrag nicht kennt.

Ein kleines Indiz kann sein, wenn Ihr die Rechnungen direkt an die beteiligten Unternehmen bezahlt habt. Dann habt Ihr auch ein Recht auf die Rechnung. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Projektbaufirma lediglich Projektleitung, -steuerung und -controlling übernommen hat.

Falls Ihr aber einen Pauschalpreis vereinbart habt und diesen an die Projektbaufirma bezahlt habt, dann wird das mit den Rechnungen wohl schwierig.

Am sichersten ist es, den Vertrag einem auf Baurecht spezialisiertem Anwalt vorzulegen, der sagt Euch dann, was wirklich drin steht…

Ja, das dürfen sie.
Du bekommst ja auch keine Rechnungen von deinem Lebensmitetldiscounter von deren Lieferanten! 
Falls du der Meinung bist, die Rechnung ist überteuert, kannst du einen Anwalt einschalten, ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen der Projekbaufirma hast du aber natürlich nicht. Und ise müsse ndir auch keien Rechenschaft darüber ablegen, was sie wo undwann zu welchen Preisen eingekauft haben…

Hallo!

Wir haben über einer Projektbau firma gebaut … wir wollten alle original Rechnungen :von den Firmen haben,die Projektbaufirma antwortete mir wir haben einen :vertrag und sie vorenthalten mir die Rechnungen.

Muß sich um Verwandtschaft meines Bäckers handeln. Der Raffzahn verlangt 24 Cent pro Brötchen, weigert sich standhaft, mir Ladenmietvertrag, Arbeitsverträge der Angestellten und Lieferantenrechnungen auszuhändigen, damit ich ihm gepflegt vorrechnen kann, daß 23 Cent pro Brötchen reichen.

Im Ernst: Die Eingangsrechnungen deiners Vertragspartners gehen dich einen feuchten Staub an.

Meine Frage ist dürfen sie das?

Ja.

und wie bekomme ich die Original Rechnungen?

Gar nicht.

Statt dich um anderer Leute Zahlungsverpflichtungen zu kümmern, solltest du zusehen, für das gekaufte Haus alle Unterlagen beieinander zu haben, z. B. Baupläne, die Unterlagen der Heizungssteuerung und einzelner Stellglieder. Sind alle Sicherungen eindeutig und leserlich beschriftet … Wo auf dem Grundstück liegen Ver- und Entsorgungsleitungen … Berechnung des Energiebedarfs … Prüf- und Abnahmeprotokolle … Fabrikat und Typ einzelner Bauteile, z. B. Fenster, damit sich auch noch nach vielen Jahren Teile der Mechanik beschaffen lassen. Sorge für Betriebs-, Montage- und Serviceunterlagen aller im Haus verbauten Komponenten. Irgendwann braucht man alles, vom Hersteller der Dachpfannen, über die Anleitung zum Austausch einer Dichtung im Waschtischventil, Anschlußschema der Sprechanlage, bis zu Details der Kläranlage. Das alles sollte man feinstens geordnet parat haben solange das Haus steht. Je älter das Haus wird. desto häufiger wirst du dankbar sein, diese Unterlagen zu besitzen. Mit fortschreitender Zeit wird der anfängliche halbe Meter Papier immer umfangreicher, weil Teile ausgetauscht wurden, Neues hinzu kam und Lieferquellen gesucht und natürlich aktenkundig gemacht wurden. Selbstredend bewahrt man auch die Unterlagen für vermeintliche Banalitäten auf. Irgendwie verschwand nämlich das Typenschild des Kaminofens, der aufstellende Betrieb ist längst pleite und nun wird ein neues Gußrost gebraucht und überhaupt hat man vergessen, wie man Primär- und Sekundärluft einstellte.

Dagegen sieht der alltägliche Normalfall anders aus: Alle, aber wirklich restlose alle Unterlagen sind unauffindbar, einfach weg, verbummelt, in Umzugskartons auf dem Dachboden und irgendwann entsorgt. In der Folge verursacht jede Maßnahme am Haus viel Mühe und kostet mehr Geld, als wenn man einfach in einen Stehordner greifen könnte, um den Gerätetyp für den Wärmetauscher aufzufinden.

Seltsamerweise ist im Normalfall unbekannt, wo genau im Haus und auf dem Grundstück Kabel liegen und wer, wann, was in die Fußbodenheizung gefüllt hatte. Daß im Verlauf des Baufortschritts Fotos gemacht werden, ist inzwischen ein Selbstgänger. Dumm nur, daß sich das Bildmaterial auf Schnapschüsse beschränkt, wie Tante Hilde im Rohbau zum Richtfest am Kartoffelsalat naschte. Aber niemand kam auf die Idee, den Verlauf der Heizschlangen der Fußbodenheizung zu fotografieren, geschweige denn, Kupferband aufzukleben, bevor alles im Estrich verschwand, damit sich die Kunststoffschläuche orten lassen.

Die erwähnten Unterlagen besitzt du natürlich :smile:. Das ist gut. Aber was willst du mit den Eingangsrechnungen des Bauträgers anfangen?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ja, die firma darf das.

Im Gegenzug darfst du dich wegen jedes Fehlers der während der Gewährleistungszeit (steht im Vertrag drinnen) an deinen Bauträger zur Behebung des Fehlers wenden. Du hast das Haus fertig vom Bauträger gekauft, nicht von den ausführenden Firmen.

Dein Vertragspartner ist ausschliesslich der Bauträger.

Wenn du nett bist, nennen sie dir die ausführenden Firmen, wenn du für diese einen Folgeauftrag hast.

Grüße
miamei