Neubau zur Vermietung?

Hallo nochmal,

wenn ein Neubau vermietet wird, was ist da normalerweise
noch alles dabei?
Ich denke an Anlgen der Außenanlage, Hütte für Gartengeräte,
Stellplätze und so weiter?
Ich meine was ist die Regel,Haus und rundum Erde ohne alles.

Gibt es eine feste Regel, wer die Außenanlage in Ordnung hält?

Sorry, für die Afängerfragen…

Grüße
Sebastian

Hallo

normalerweise ist die Anlage des Gartens sowie Wege zum Haus/Garage, ggf. Zaun , Außenbeleuchtung,Terrasse etc. Sache des Eigentümers/Vermieters. Der Mieter kann lediglich bei Nutzung zur Pflege der Außenanlagen verpflichtet werden.

Gruß

Danke!

Ist das irgendwo festgeschrieben, dass z.B. Außenbeleuchtung, Außenanlage usw. ‚gestellt‘ werden muss?

Wie ist das mit der Zysterne?
Die gibt es zwar, aber ekinen Anschluss und Pumpe zum benutzen…

Danke!
Sebastian

Hallo

was heisst „gestellt“?
Das gehört dazu. Wer mietet denn ein Haus auf einem nicht angelegten Grundstück, ohne Außenlicht etc. - keiner. Dafür hat der Eigentümer zu sorgen.

Wenn die Zisterne genutzt werden soll/muss/kann - muss auch für den betriebsbereiten Anschluss gesorgt werden.

Der Mieter kann nicht am Eigentum des Vermieters „rum fummeln“, das ist nicht seine Aufgabe.

So etwas kostet nämlich richtig Geld: Außenanlage machen etc. und das will man als Mieter ja nicht für anderer Leute Eigentum ausgeben, oder?

Oder man wohnt evtl. 1 Jahr kostenlos

Gruß

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Moin,
gemietet wie gesehen.
Außerdem mietet man eine Wohnung / Haus und nicht eine Außenanlage. Außer im Mietvertrag steht etwas anderes. Es soll aber auch vorkommen, dass Wohnungen vermietet werden ohne Außenanlage.
Es folgt an dieser Stelle der Standartrat: Reden sie miteinander. Dadurch lassen sich die meisten Probleme beseitigen, bevor sie überhaupt entstehen.
Aber nicht auftreten wie Graf Koks und Ansprüche stellen. Das kann in die Hose gehen.

vnA

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