Hallo,
wir lassen uns gerade einen Bungalow von einen Bauträger auf unserem Grundstück errichten.
Unser zukünftiger Nachbar ebenso.
Nur die Hausbaufirma des Nachbarn nimmts mit den Grundstücksgrenzen nicht so genau. Sie befahren unser Grundstück mit Ihren Radlader,rangieren und schlagen tiefe Furchen auf unserem Grundstück(bis 1 meter ran zum Haus).
Ist dies während der Bauzeit "NORMAL"oder sollte man gleich was unternehmen.
MfG
Björn
Hallo
normal ist es wenn „übergreifend“ gearbeitet wird, da sollte man nicht so pingelig sein. Wenn es jedoch stört, dass „zu nah“ am eigenen Haus gearbeitet wird, kann man die Bauleutchen höflich darauf hinweisen, dass sie doch ein bisschen Abstand halten mögen, oder aber man verpflichtet sie, nach Beendigung mal kurz mit der Baggerschaufel übers Grundstück zu gehen und die Furchen wieder „zurecht zu rücken“.
Sollten Schäden entstehen muss die Versicherung des Bauunternehmers haften.
Hallo Irene,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Sicherlich hast Du recht ein Gespräch mit den Bauleuten sollte ausreichen werde dies mal tun.
MfG
Björn
Sehr legere Haltung
Hallo
normal ist es wenn „übergreifend“ gearbeitet wird, da sollte
man nicht so pingelig sein.
Wenn eien Zaun da wäre könnte amn dies nicht tun.
Wenn es jedoch stört, dass „zu mah“ am eigenen Haus gearbeitet
wird, kann man die Bauleutchen höflich darauf hinweisen, dass sie
doch ein bisschen Abstand halten mögen, oder aber man verpflichtet
sie, nach Beendigung mal kurz mit der Baggerschaufel übers Grundstück
zu gehen und die Furchen wieder „zurecht zu rücken“.
Ein freundliches aber bestimmtes Schreiben an den Nachbar mt der Bitte, das die Baufirma alles wieder so zurecht zugestalten hat, wie es vor dem Schaden war. Wenn der Bagger tiefe Furchen von 1 Meter reisst, dann ist eine Schaufel nicht mehr hilfreich. Dann ist der Boden bis in einen Meter Tiefe aufzureissen [Prinzip Pflug], und eine neue Oberdecke anzulegen.
Sollten Schäden entstehen muss die Versicherung des
Bauunternehmers haften.
Ansprechpartner ist der Nachbar und nicht das Bauunternehmen.
Christian
Hallo Christian
wenn man über 20 Jahre lang Häuser verkauft hat, ist die Haltung schon ein bisschen legere, das stimmt.
Wenn ein Zaun da gewesen wäre, wäre dieser jetzt vielleicht kaputt?
Normalerweise ist es so, wenn die Baufirma einen Schaden anrichtet, muss sie auch für diesen einstehen und nicht der Bauherr.
Bei unserem Bau vor 30 Jahren rammte der Bagger unseres Nachbarn unsere neue Haustür aus den Angeln, rat mal wer den Schaden bezahlen musste?!
Und ein Gespräch - gerade, wenn man in guter Nachbarschaft leben will - ist immer noch das Beste.Baggerfahrer sind auch an und an mal Grobmotoriker *Lach* und können bei ihrer Arbeit nicht immer gucken: wo ist denn jetzt die Grenze?
Hallo Björn,
wenn Du von einem Bautraeger kaufst, d.h. Grundstueck und Haus gemeinsam, dann bist Du im Regelfall zum Zeitpunkt des Hausbaus noch nicht Eigentuemer von Grund und Boden, richtig? Insofern hast Du keinen Anspruch gegenueber dem „anderen“ Bauunternehmer, sondern nur gegenueber Deinem Vertragspartner, dem Bautraeger. Nur dieser - also der Eigentumer des Grund und Boden - koennte gegen eine „Verschlechterung“ seines Eigentums vorgehen - fuer Dich bleibt nach meiner Meinung nur eine entsprechende Information an den Bautraeger sowie eine private Dokumentation fuer Dich und anschliessen, wenn es fuer Dich ans Abnehmen und Bezahlen geht, die Nachfrage nach einer sachgerechten Behebung des entstandenen Flurschadens. Ist insbesondere dann wichtig, wenn durch den „Nachbarn“ bereits Erdbauleistungen auf Deinem zukuenftigen Grundstueck (Aufbau, Drainage, etc.) beschaedigt wurde.
Solltest Du aber bereits Eigentuemer des Grundstuecks sein dann empfehle ich Dir einge eindeutige und schriftliche Stellungnahme an den Bauherrn des Nachbargrundstuecks (geht aus dem ausgehaengten Bauschein hervor) mit Kopie an den Unternehmer (falls Du den identifizieren kannst). Deine Stellungnahme sollte dergestalt sein, dass Du im nachbarschaftlichen Interesse einer Nutzung Deines Grundstuecks zum Befahren zustimmst, soweit dies notwendig ist, jedoch eine Beseitigung aller eingetretenen Schaeden einforderst. Desweiteren erteilst Du Deine Zustimmung nur unter der Bedingung, dass der Nachbar vor dem Befahren einen ausreichend tragfaehigen Untergrund (Kiesschicht, Holz, Stahlplatten, o.ae.) aufbringt, waehrend seiner Bauzeit unterhaelt und diesen unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernt. Ausserdem darf der auf Deinem Grundstueck aufgebrachte Untergrund von „Deiner“ Baustelle kostenfrei mitbenutzt werden.
So wuerde ich die Sache regeln
Gruss aus Schweden
Moritz
Hallo Björn, grundsätzlich gilt ,daß bei Arbeiten auf einem Grundstück die Grundstücksrechte des Nachbarn nicht verletzt werden dürfen! Betreten oder sogar auf dem Nachbargrubdstück Arbeiten ohne Erlaubniss des Grundstückeigentümers ist also strikt untersagt.
Es muss also immer die Genehmigung des Nachbar-Eigentümers vorliegen. In manchen Bundesländer gibt
es jedoch das gestzl. geregelte sog. „Hammerschlag u. Leiterrecht“ Hier muss der "Dritte"bei dir also nur
dieses Recht anmelden.Zu beachten ist auch das in den
meisten Fällen beim bauen mit dem Bauträger das Grundstück erst mit voller Bezahlung des Kaufpreises
notariell auf den neun Eigentümer übergeht, denn so lange ist der Bauträger auch Grundstückseigentümer und Du hast überhaupt keine Rechte an dem Grundstück, auch kein sog. Weisungsrecht!
Für Schäden an dem fremden Grundstück ist immer der Verursacher haftbar (auch bei Genehmigunmg)
Also: Beweisfotos machen, Zeugen benennen, Schriftliche Dokumentation anfertigen ggf. Bauaufsichtsbehörde informieren. Mfg. Wolfgang v. Dorsten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]