Neubaustreß

Wir bauen z.Zt.ein EFH mit Einliegerwohnung.
Weil wir zu blauäugig waren, haben wir bei Vertragsabschluß keinen Fertigstellungstermin festgelegt(mündl.wurden selbstverst.Zusagen gemacht. Baubeginn war im Juni!, und so wie es aussieht dauert der Bau wohl noch bis ca. Mai. Dies wäre eigentlich nicht das Schlimmste, wenn bei dieser Trödelei nicht auch noch erheblicher Pfusch dazukommen würde. Der gravierenste Mangel ist in diesem Fall das Verblendmauerwerk, es ist teilweise schief und unterschiedlich gemauert, wir sind eigentlcih nicht bereit uns die nächsten jahre über diesen optischen Mängel zu ärgern. Wer hat eine Idee, wie man dieses Problem am unkompli-
ziertesten lösen könnte. Schlichtungsangebote an die Firma "Neuzeit aus Schneverdingen-Sprengel, welche wir hier nicht namentlich nennen möchten…hups,
gehen diesen am A…vorbei, selbstverständlich auch alle Fristen und Terminvorgaben.

Hallo Oliver,
ich habe im September 1997 an zu bauen gefangen. Den Einzugstermin hatten wir am 20.12.97 und sind bis heute nicht in unserem Haus. Ich habe für Anwaltskosten, Gutachter, Sachverständige und div. Kernbohrungen und Laboruntersuchungen ca. 60.000,-- DM ausgegeben. Ich werde das Geld nie wiedersehen. Die Firma hat Konkurs gemacht. Eine Sanierung durch eine Fremdfirma kann nicht erfolgen. Drei Firmen haben die Sanierungsmasnahmen abgelehnt mit der Begründung: Das Risiko ist zu groß, dass die Bodenplatte ganz auseinanderreisst. Ich würde heute keine Gutachten mehr auf meine Kappe nehmen. Ich an Deiner Stelle würde mir einen Anwalt nehmen, der den Bau stoppt, die Mängel aufnimmt und erst nach Mängelbeseitigung die Bauarbeiten weiter gehen läßt.Ein Schiedsvertrag zwischen Dir und der Baufirma wäre meiner Erfahrung nach am günstigsten. Hole Dir den Rat von einem Anwalt ein, die Kosten würde ich ruhig investieren. Nach dreimaliger Aufforderung zur Mängelbeseitigung kannst Du die Sanierung selbst in Auftrag geben, und zwar von dem Geld, was die Baufirma von Dir noch zu bekommen hat.All diese Möglichkeiten habe ich verpaßt und wünsche Dir , dass Du ohne finanziellen Verlust diesen Mist durchstehst. Ich habe keine Bewehrung in meiner Bodenplatte, alles bricht auseinander. Die Risse gehen durch die Platte durch und wenn ich Wasser reingieße, versickert es sofort. Mein Fundament ist zu klein, daß Haus steht 24 cm,+ 17 cm über dem Fundament. Der Kasten ist bis heute nicht bewohnbar. Ich lebe mit meinen beiden Kindern bei meiner Mutter in einer Dreizimmerwohnung und bin mit den Nerven völlig am Ende.Ich würde mich freuen, mal von Dir zu hören, wie es Dir ergangen ist.Ganz, ganz viel Glück und Kampfkraft wünsche ich, denn die wirst Du brauchen.
Viele liebe Grüße von einer total traurigen Iris .

da gibt es nur EINES! Beweissicherung (Gutachter!) und einen Anwalt, der sich damit auskennt! Nicht alle Anwälte haben Ahnung von dem Thema. Ich habe es selbst oft genug erlebt - kenne die Branche etwas.

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Das geht ganz einfach. Alle eingehenden Rechnungen zur Entlastung zurückschicken und darauf verweisen, daß erst Zahlungen vorgenommen werden, wenn A L L E Mängel restlos beseitigt sind. Vorher mal in eine Rechtsberatung gehen, so was ist nicht zu teuer, und dort die notwendigen Paragraphen aus dem BGB herausziehen. Gleichzeitig die mündlichen Absprachen schriftlich verfassen und zur Baufirma schicken mit einem angemessenen Fertigstellungstermin, sowie konkreten Angaben, wieviel pro Tag Verzug von der Schlußrechnung abgezogen werden. Üblich ist 1/1000 der Bausumme pro Tag, aber insgesamt nicht mehr als 10%, es sei denn, daß ein höherer Schaden durch den Verzug eintritt.
Das wichtigste ist jedoch, keinen Pfennig Bezahlung bis nicht auch der letzte kleine Mangel behoben ist. Achtung, auf jede Rechnung reagieren, damit man nicht in Verzug gesetzt werden kann.
Eine Bitte:
solche drastische Maßnahmen bitte nur bei einer Fa. anwenden, die wirklich schlampig ist, sonst ist es unfair, da die Firma kaum eine rechtliche Chance hat an Ihr Geld zu kommen, solange Mängel da sind.
MfG
Tilo

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