Neubeginn der Verjaehrung/Verjaehrungsfrist

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Verjaehrungsfrist.

Soweit ich weiss, gilt bei einem Kredit die 3 Jahre Frist ab dem Ende des Kreditabschlussjahres. Damit der Kreditanspruch nicht nach 3 Jahren verjaehrt, vereinbart man eine regelmaessige Ratenzahlung (Tilgung und/oder Zinszahlung) mit der die Frist jedes Mal unterbrochen wird und neu anlaeuft (Neubeginn der Verjaehrung).

Wie ist das nun, wenn nach bisheriger monatlicher Ratenzahlung, diese fuer einen laengeren Zeitraum eingestellt wurde und somit die Frist munter weiter zaehlt und nicht mehr unterbrochen wird. Reicht fuer eine erneute Unterbrechung dann eine einzige Ratenzahlung?

Gibt es eine genaue Regelung zu der Unterbrechung und dem Neubeginn? Spielt die Regelmaessigkeit der Zahlungen eine Rolle? Ginge es z.B., dass nur alle 2 Jahre eine Rate gezahlt wird? Oder geht es auch ganz unregelmaessig?
Muss die Hoehe der Raten immer gleich sein?
Oder ist einfach nur wichtig, dass vor Ablauf der 3 Jahre zumindest einmal eine Zahlung in evtl. vereinbarter Hoehe erfolgt?

Weiss jemand, wo man das nachlesen kann? Oder gibt es vielleicht sogar Beispiele dafuer?

Viele Gruesse,
Steffi

Hallo Steffi,

Soweit ich weiss, gilt bei einem Kredit die 3 Jahre Frist ab
dem Ende des Kreditabschlussjahres. Damit der Kreditanspruch
nicht nach 3 Jahren verjaehrt, vereinbart man eine
regelmaessige Ratenzahlung (Tilgung und/oder Zinszahlung) mit
der die Frist jedes Mal unterbrochen wird und neu anlaeuft
(Neubeginn der Verjaehrung).

das ist mir zwar so nicht bekannt, muss aber jetzt nichts bedeuten. Meiner Meinung nach kann man auch vereinbaren: Zahlungsbeginn in 5 Jahren. Damit wäre das Darlehen ja verjährt. Ich meine aber, dass der Darlehensnehmer durch Annahme der Vereinbarung einen Verjährungsverzicht erklärt. Im Ergebnis sehe ich also kein Problem.

Gruß Oskar