Ich war nach 15 Jahren Teilzeitbeschäftigung im ÖD für 160 Tage arbeitslos und bekam dementsprechend wenig ALG1.Anschliessend war ich 110 Tage mit einer befristeten Krankheitsvertretung über 83,33% (Fast Vollzeit) beschäftigt, wodurch sich nach meinen Berechnungen ein viel höheres ALG 1 ergibt, wenn mann die letzten 12 Monate für die Berechnung einbezieht. Nach welcher Regelung wird nun das ALG 1 berechnet?
die letzten 12 monate werden zur berechnung herangezogen, so war es bei mir.