Neuberechnung des Schulwegs

Hallo zusammen,

in NRW dürfen Schulkinder in der Sekundarstufe 1 ab 3,5 km Schulweglänge kostenlos den Bus benutzen.
Dabei wird der kürzeste Fußweg von der Haustür bis zum nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks berücksichtigt. (Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ver…)

Angenommen, ein Schulkind wohnt sehr dicht an dieser Entfernungsgrenze, so dass man sich darüber streitet, ob der Schulweg nun über oder unter der Grenze von 3,5 km liegt - genauer gesagt streitet man sich um 50 m. Falls das Schulking über 3,5 km zur Schule zurücklegen müsste, dürfte es den Bus kostenlos benutzen. Da die Monatskarte ca. 50 € kostet, wäre die Einsparung erheblich.

Es besteht der Verdacht, dass eine kürzlich durchgeführte Straßenbaumaßnahme zu einer Verlängerung des Weges führt, dies aber nicht berücksichtigt wurde.

Das Schulkind bzw. seine Eltern möchten gerne sichergehen, dass die Weglänge auch korrekt berechnet worden ist.
Wie sollten die Eltern hier am besten vorgehen?

Kann man vom Schulträger eine detaillierte Darlegung verlangen, wie die Weglänge genau gerechnet worden ist und ggf. eine Neuberechnung verlangen?
Wer trägt die hierbei entstehenden Kosten?
Was ist, wenn auch nach einer Neuberechnung der Schulweg weniger als 3500 m beträgt (Kosten des Vorgangs)?

Viele Grüße
Dirk

Hi, das kann man auf d. Meter genau mit ´nem GPS-Gerät machen. Wahrscheinlich auch mit nem Navi.
Gerät ausleihen, ausmessen, Ergebnis d. Behörde vorlegen.
Wenn´s unter 3,5 km sind hat man Pech gehabt, es sei denn es würde eine Härtefallregelung existieren.
MfG ramses90.

Hallo,
erstmal danke für die Antwort.

Was müsste das für ein Gerät sein?
Im Internet finde ich nur Navigationsgeräte.
Ich bräuchte ein Gerät, mit dem ich selbst die Strecke ablaufen/abfahren kann, wobei die zurückgelegte Strecke mitgemessen wird.

Gruß
Dirk

Hallo Dirk,

Es besteht der Verdacht, dass eine kürzlich durchgeführte
Straßenbaumaßnahme zu einer Verlängerung des Weges führt, dies
aber nicht berücksichtigt wurde.

Wenn erstmal nur der Verdacht besteht, könnte man z.B. mal bei Ebay nach einem Rolltacho suchen. Damit könnte man wahrscheinlich immer noch nichts gerichtsverwertbar nachweisen, aber zur Überprüfung und eigenen Sicherheit sollte so etwas schon reichen.

Nach der Überprüfung könnte man dann (je nach Ergebniss) immer noch überlegen wass man nun weiter unternimmt.

Gruß Horst

Hi, da kannste Dich mal durch lesen. Die sind nicht billig, es gibt aber auch Verleiher dafür. Guggelst Du mal nach: GPS Verleih oder Vermietung.
http://www.kowoma.de/gps/
MfG ramses90.

1 „Gefällt mir“

Hm, wäre nicht schon Google Earth hinreichend genau? Da kann man sich über Tools -> Lineal -> Pfad seine Wegmarken zusammenklicken und bekommt die Gesamtlänge angezeigt.

1 „Gefällt mir“

Hallo;

nein, Google Earth ist nicht hinreichend genau, da es bei einer Strecke von 3500 m um läppische 40-50 m geht. In Google Earth kann ich nicht weit genug heranzoomen.

Aber trotzdem danke für den Tipp.
Gruß
Dirk