Wenn man eine Steuernachberechung wegen einer,erst fünf Jahre nach Geburt eines Kindes festgestellten Behinderung durchführen lassen möchte…Wie lange hat man dafür Zeit? Kind ist 5 Jahre alt,Feststellung Behinderung+Ausstellung Behindertenausweis 09/10. Muss man die Neuberechung für die fünf Jahre (gewährung Behindertenpauschbeträge)gleich nach der Ausstellung des Grundlagenbescheides(Schwerbehindertenausweiss) durchführen lassen, oder kann man sich dafür Zeit lassen? (Wie lange? Fristen?)
Vielen Dank