Neuberechnung von Säumniszuschlag bei Erstattung

Das FA erl. im März 2011 aufgrund eines FG-Urteil v. 2011 einen endg. EStBesch.in Höhe von 42.000 €. Der erste St-Besch. war im Dez. 2001 erl. worden und wurde später wegen fehlerhafter Besteuerungsgrundlagen mehrfach geändert. Mit dem letzten StBesch. wurden im Dez. 2007 69.000 € ESt angefordert.
Die aufgrund Grund früherer Steuerbesch. berechneten Säumniszuschläge über 63.000 € wurden nicht berichtigt. Das FA rechnete den aufgrund bislang geleisteter Zahlungen in Höhe von 65.000 € entstandene Erstattungsbetrag in Höhe von 23.000 € auf und forderte zur Zahlung von von 40.000 € fälligen Säumniszuschlags auf.

Gegen den Besch. wurde wegen d. falschen Berechnung der Säumniszuschläge Einspruch eingelegt, zudem wurde Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Das FA forderte in seiner Antwort auf gem. § § 218 Abs. 2 Satz 1 AO einen Abrechnungsbescheid zu beantragen.

Wer kann mir Lösungen aufzeigen, die zu einer Neuberechnung der Säumniszuschläge führen und wie kann der Erstattungsanspruch durchgesetzt werden?