Neubewertungsmethode HGB und IFRS

Hallo.
Ich fasse mal kurz meine Gedanken zusammen:
Die Neubewertungsmethode besteht im HGB und IFRS. Das HGB gibt, bis in Kraft treten des BilMoG, ein Wahlrecht zwischen Buchwert- und Neubewertungsmethode vor (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Unterschied Neubewertungsmethode:
HGB: Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert (Tageswert?)bewertet. Obergrenze bilden dabei die Anschaffungskosten, wobei dann die Möglichkeit von stillen REserven in der Bilanz bestehen.
IFRS: Vermögenswerte werden zu Fair Value berechnet. Dies kann der Marktwert sein, aber auch Berechnungen des Discounted Cashflows etc. Außerdem ist eine Bewertung über die Anschaffungskosten hinaus möglich, wodurch alle stillen Reserven aufgedeckt werden sollen.

Habe ich das richtig zusammengefasst? Wenn nicht, was fehlt?

Da durch die Bewertung (HGB) mit der Neubewertungsmethode stille Lasten und Reserven aufgedeckt werden, ist der Goodwill grundsätzlich größer oder kleiner als mit der Buchwertmethode?

Danke für eure Hilfe, Gruß Nicole

Hallo Nicole,

Unterschied Neubewertungsmethode:
HGB: Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert
(Tageswert?)bewertet. Obergrenze bilden dabei die
Anschaffungskosten, wobei dann die Möglichkeit von stillen
REserven in der Bilanz bestehen.

Die Anschaffungkostenrestriktion ist seit dem Jahr 2002 entfallen. Bei der NBWM ist also „ohne Grenze nach oben zuzuschreiben“. Diese Begrenzung stand in § 301 (1) S. 4 HGB. Dieser wurde aber durch das TransPuG (http://de.wikipedia.org/wiki/TransPuG) gestrichen.
Das HGB kennt ja auch den beizulegenden Zeitwert. Dieser ist hier heranzuziehen. Im Ergebnis werden damit auch nach HGB die stillen Reserven vollständig aufgedeckt.
Durch das BilMoG entfällt die Buchwertmethode und es verbleibt die NBWM. Diese entspricht aber genau dem Ziel des BilMoG.

IFRS: Vermögenswerte werden zu Fair Value berechnet. Dies kann
der Marktwert sein, aber auch Berechnungen des Discounted
Cashflows etc. Außerdem ist eine Bewertung über die
Anschaffungskosten hinaus möglich, wodurch alle stillen
Reserven aufgedeckt werden sollen.

Ja, das stimmt. IFRS 3 lässt eben immer die Barwertmethode zu. Stille Reserven werden immer „voll“ gezeigt.

Da durch die Bewertung (HGB) mit der Neubewertungsmethode
stille Lasten und Reserven aufgedeckt werden, ist der Goodwill
grundsätzlich größer oder kleiner als mit der Buchwertmethode?

Die BWM führt ja dazu, dass Buchwerte „fortgeführt“ werden. Es kommt also wenn nur zu einer quotalen Aufdeckung von stillen Reserven. Daher ist der Goodwill, wenn man so danach fragt, niedriger. Stille Reserven schlagen eben nicht immer voll zu Buche.

VG
Sebastian

Danke schön. Aber der beizulegende Wert des HGB ist doch ungleich dem beizulegenden Wert aus IFRS (Fair Value). Wir denn der beizulegende Wert aus dem HGB mit dem Wiederbeschaffungswert ermittelt?
LG Nicole

Danke schön. Aber der beizulegende Wert des HGB ist doch
ungleich dem beizulegenden Wert aus IFRS (Fair Value). Wir
denn der beizulegende Wert aus dem HGB mit dem
Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Ja, war etwas missverständlich von mir formuliert. Ich meinte den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Aufgrund der Anschaffungskostenrestriktion kommt es im HGB ja nur auf diesen Wert an.
Im HGB kommt der beizulegende Wert entweder aus dem „Ertragswert“, bei Beschaffungsgütern aus dem „Wiederbeschaffungswert“ oder aber dem „Einzelveräußerungspreis“ (Absatzmarkt). Im HGB ist der beizulegende Wert je nach Zweck (auf den es ankommt) zu deuten. Stichwort(e): unbestimmter Rechtsbegriff.

In IAS 16.6 ist ja der Fair Value definiert. Er bezieht sich aber in seiner Ermittlung in Teilen auch auf jene Vorgehensweise, die das HGB vorsieht.
Fazit: Je nach Situation und Zweck können sich beide Werte decken. Das muss aber nicht immer Fall sein. Das hast Du ja schon erwähnt.

VG
Sebastian

Im HGB kommt der beizulegende Wert entweder aus dem
„Ertragswert“, bei Beschaffungsgütern aus dem
„Wiederbeschaffungswert“ oder aber dem
„Einzelveräußerungspreis“ (Absatzmarkt). Im HGB ist der
beizulegende Wert je nach Zweck (auf den es ankommt) zu
deuten. Stichwort(e): unbestimmter Rechtsbegriff.

Das heißt, dass für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nur der Ertragswert und der Absatzmarkt genutzt werden kann… nicht wahr? Kannst du mir da vielleicht Literatur empfehlen?
Danke

Das heißt, dass für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände nur der Ertragswert und der Absatzmarkt
genutzt werden kann… nicht wahr?

Für selbsterstellte immaterielle VG des AV, die ja in Zukunft mit ihren Entwicklungskosten anzusetzen wären, müsste man die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der einzelnen Komponenten der gesamten Entwicklungskosten heranziehen. Daher wäre der Beschaffungsmarkt oder eben die Herstellungskosten relevant.

Der Ertragswert spielt im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten immer dann eine Rolle, wenn diese erworben werden sollen. Aufgrund eines fehlenden Marktes für diese VG, muss der Wert eben aus dem zukünftigen Nutzen abgeleitet werden.

Kannst du mir da vielleicht Literatur empfehlen?

Lehrbücher

Wenn man sich über die internationale Behandlung des Goodwill bzw. immaterieller VG informieren will, kann immer guten Gewissens der Pellens empfohlen werden.

http://www.amazon.de/Internationale-Rechnungslegung-…

Darüber hinaus der Coenenberg. Hier gibt es eine ausführliche synoptische Gegegenüberstellung der Behandlung IVG nach HGB, IFRS und US-GAAP.

http://www.amazon.de/Jahresabschluss-Jahresabschluss…

Für die Behandlung nach HGB kann der Baetge/Kirsch/Thiele genannt werden.

http://www.amazon.de/Bilanzen-J%C3%B6rg-Baetge/dp/38…

Spezialliteratur

  1. http://www.amazon.de/Intangible-Assets-Measures-Mana…

  2. http://www.amazon.de/Intangible-Assets-Valuation-Eco…

  3. http://www.amazon.de/Immaterielle-Verm%C3%B6genswert…

Die ersten beiden Titel bahandeln die IVG eher etwas losgelöst von der Rechnungslegung. Da es sich um int. Literatur handelt, wird, sofern die RL eine Rolle spielt, aber nur auf US-GAAP bzw. IFRS Bezug genommen. In der deutschen Lit. wird im Prinzip nur die RL beleuchtet bzw. der Nutzen für den Bilanzadressaten aus der IVG-Bilanzierung. Daher „prallen“ hier zwei Welten aufeinander.

Titel 3 ist kontinentaleuropäischer Herkunft und hat demnach dei Rechnungslegung stärker im Fokus. Es ist in der Theorie geschätzt.
Darüber hinaus wird die Lit. in diesem Feld stark mit bestimmten Zwecken Verbunden. So wird oft nach dem Informationsnutzen der Bilanzierung von Goodwill bzw. intangibles gefragt. Hier müsste man wissen, was genau Du suchst.

VG
Sebastian

Hi. Danke, die Buchempfehlungen sind ja sogar einigermaßen bezahlbar.
Gruß Nicole