Guten Morgen!
Am 31.08.2010 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe letzte Woche die Nebebkostenabrechnung bekommen. Erstaunt war ich über eine neue Position „Hausmeisterdienste“, da ich Die ganzen 7 Jahre, die da gewohnt habe alles selbst gemacht habe, auch bei den anderen beiden Mietparteien. Nach meinem Auszug hat die Vermieterin einen Hausmeister angagiert, weil meine Nachmieterin such nicht in der Lage sieht den Rasen zu mähen oder die Straße zu fegen… Es handelt sich um einen Betrag für mich alleine von über 200 Euro für 4 Monate. Ich weiß, dass immer das ganze Jahr auf alle Mieter umgelegt wird, nur bei mir im Vertrag steht, dass der Vermieter neue Posutionen erst ab dem Zeitpunkt schriftlichen Ankündigung umlegen darf. Und solch ein Schriftstück habe ich nie erhalten, weil sie keins aufgesetzt und an die Mieter geschickt hat!
Meiner Meinung nach muss ich diese Hausmeisterdienste nicht zahlen. Kann mir da jemand helfen?
Besten Dank
Hallo. Genauso ist es. Die neue Abrechnungsposition war nicht angekündigt. Schreiben Sie das genauso ihrem Vermieter und ziehen ihre anteiligen Hausmeisterkosten einfach ab und warten dann seine Reaktion ab.
Hallo Ekle,
sowohl in der Expertenanfrage als auch im Forum mußt du FAQ:1129 beachten:
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Guten Tag,
es können nur Arbeiten umelegt werden die auch getätigt worden sind, wenn zu ihrer Mietzeit kein Hausmeister drin war können ihnen im nachhinein auch keine Kosten aufgebürdet werden, es ist ja nachweislich wann der neue Hausmeisterdienst begonnen hat insofern sehe ich keinerlei handhabe des Vermieters das ihnen diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.
Ich würde den ehemaligen Vermieter anrufen und mit ihn vernünftig drüber sprechen das es bestimmt nur ein versehen ist das das in ihrere Nebenkostenabrechnung auftaucht
Viel Erfolg
und ein schönes Wochenende
Margret
hallo,ekle - zunächst erst einmal gilt, was im mietvertrag als nebenkosten nicht aufgeführt ist, muss man auch nicht zahlen. und wenn man schon ausgezogen ist und die hausmeistertätigkeiten von dir nie "genutzt " wurden, da sdu ja nicht mehr da gewohnt hast, kann man dir diese kosten auch nicht in rechnng stelle. ich empfehle dir, sofort widerspruch schriftlich einzulegen und dir hilfebei mietverein oder anwalt zu holen, falls widerspruch nicht hilft.viel glück!
Hallo >ekle
würde ich auch so sehen.
Hallo,
Hausmeisterdienste können nur im Abrechnungszeitraum abgerechnet werden, wenn diese auch tatsächlich erfolgt sind. Wurde der Hausmeister erst nach Beendigung des Mietverhältnis eingestellt,sind die Kosten unzulässig. Fällt die Tätigkeit des Hausmeisters noch in die Kündigungsphase, ist eine Anrechnung der Hausmeisterkosten nur anteilig für die entsprechende Zeit
zu berechnen.
Am Besten unverzüglich einen Mieterverein aufsuchen und die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen - Jahresbeitrag beträgt je nach region um die 90 Euro inkl. Mietrechtschutzversicherung (die aber erst nach einigen Monaten aktiv ist- Beratung gibt es sofort)
LG
tina
Hallo,
eine Antwort wäre eine Rechtsberatung. Dazu bin als Nichtjurist nicht befugt.
vnA
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Betriebskosten beziehen sich immer auf den Zeitraum in dem Sie die Wohnung genutzt haben. Für die Abrechnung der Betriebskosten gibt es sehr klar definierte Posten. Gab es, bis zu Ihrem Auszug keinen solchen Posten, trifft das für Sie nicht zu. Kosten können immer erst ab dem Entstehungszeitraum umgelegt werden. Da ich aber Ihren Mietvertrag nicht kenne und eine Falle immer lauert, empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Hier werden Sie auf Ihren konkreten Fall berate. Fragen Sie Ihren Vermieter, legen Sie Widerspruch ein. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, ich würde mit derm Vermieter oder verwalter sprechen um den posten zu klären. Grüße Michael#
Guten Morgen!
Am 31.08.2010 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und
habe letzte Woche die Nebebkostenabrechnung allobekommen. Erstaunt
war ich über eine neue Position „Hausmeisterdienste“, da ich
Die ganzen 7 Jahre, die da gewohnt habe alles selbst gemacht
habe, auch bei den anderen beiden Mietparteien. Nach meinem
Auszug hat die Vermieterin einen Hausmeister angagiert, weil
meine Nachmieterin such nicht in der Lage sieht den Rasen zu
mähen oder die Straße zu fegen… Es handelt sich um einen
Betrag für mich alleine von über 200 Euro für 4 Monate. Ich
weiß, dass immer das ganze Jahr auf alle Mieter umgelegt wird,
nur bei mir im Vertrag steht, dass der Vermieter neue
Posutionen erst ab dem Zeitpunkt schriftlichen Ankündigung
umlegen darf. Und solch ein Schriftstück habe ich nie
erhalten, weil sie keins aufgesetzt und an die Mieter
geschickt hat!
Meiner Meinung nach muss ich diese Hausmeisterdienste nicht
zahlen. Kann mir da jemand helfen?
Besten Dank
Hallo,
ich nehme an, Du bist weiterhin der Mieter der Wohnung mit Mietvertrag.
Wenn ausdrücklich in Deinem Vertrag der Hinweis enthalten ist, kannst Du nur schriftlich den Vermieter darauf hinweisen und Du nicht bezahlen wirst.
tschüß
Hallo,
ich bin eben nicht mehr Mieter der Wohnung. Der Hausmeister wurde nach meinem Auszug eingestellt… Ich habe ihn nie gesehen!
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Hallo,
wenn Du mit einem Übergabeprotokoll die Wohnung an den Vermieter übergeben hast, können alle nachfolgenden Aktivitäten Dich nicht mehr interessieren. Trotzdem den Vermieter schriftlich informieren, macht sich immer gut bei einem späteren Streit
:Hallo,
ich bin eben nicht mehr Mieter der Wohnung. Der Hausmeister
wurde nach meinem Auszug eingestellt… Ich habe ihn nie
gesehen!
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Hallo Ekle,
ist im Mietvertrag nicht vorgesehen bzw. vereinbart, dass die Kosten eines Hausmeisters auf die Mieter umgelegt werden, so kann eine spätere Kostenbelastung durch Umlage des Mieters nicht erfolgen.
Der Mietvertrag müsste im beiderseitigen Einvernehmen ergänzt bzw. geändert werden, erst wenn der Mieter einer solchen Änderungen zustimmt, besteht eine Zahlungspflicht und die Möglichkeit zur Kostenumlage.
Mfg
Roberto
Hm wurde der Hausmeisterdienst nach deinem Auszug berechnet ?
Wenn ja so kann die Vermieterin diese NICHT verlangen.
Im Mietvertrag steht also schriftliche Vorankündigung ? Nun dann hätte sie sich daran halten müssen. Somit ist sie zuerst mal in der Pflicht nachzuweisen das dies geschehen ist. Die Hauptfrage ist aber wurde der Hausmeister vor oder nach deinem Auszug angestellt ?
Grüße
Hallo,
erst einmal vielen Dank!
Der Hausmeister wurde NACH meinem Auszug eingestellt.
Deshalb bin ich ja so enttäuscht!
Viele Grüße
Wenn im Mietvertrag nicht steht, dass Kosten für Hausmeisterdienste umgelegt werden, gehören die auch nicht zu den Nebenkosten.
Wenn Sie diese Dienste nicht in Anspruch genommen haben, hat der Vermieter die Möglichkeiten einen Schlüssel zu wählen, der entweder nur die Mietparteien inkludiert, die diesen Dienst genutzt haben oder zumindest erst ab dem Monat abzurechnen ab dem er tatsächlich beauftragt wurde.
Einfach mal mit dem Vermieter sprechen!
Da bin ich kein Experte, aber einfach so etwas dem Mietvertrag hinzufügen darf der Vermieter nicht. Was vertraglich nicht vereinbart ist, darf auch nicht abgerechnet werden.
Sorry war leider sehr lange krank, kann da nicht weiterhelen