ist ein Mieter, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt verläßt, verpflichtet, seine neue Wohnadresse anzugeben?
Es könnte ja sein, daß der Vermieter wegen eines verborgenen Mangels oder Schadens oder aus der Heizkostenabrechnung nach dem Auszug des Mieters noch Forderungen geltend machen will.
Hallo
Wenn der alte Vermieter noch Geld verlangen will würd ich die neue Adresse nicht angeben .
Wenn der Mieter noch Geld zurückbekommt dann würde ich die neue Anresse auf jeden Fall angeben. Das ist doch ganz logisch .
viele Grüße noro
die neue Adresse eines ehem. Mieters per Meldeamt zu ermitteln kostet unter 20 Euro, meist unter 10, je nach Bundesland.
Das wird ein Vermieter, der Ansprüche hat, jedenfalls investieren.
Wenn lt. Mietvertrag die neue Adresse anzugeben ist, kann der Vermieter diese Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
Kurz: es bringt nichts, den neuen Wohnort zu verschweigen, wenn dieser gemeldet ist.
Hallo
Wenn der alte Vermieter noch Geld verlangen will würd ich die
neue Adresse nicht angeben .
Wenn der Mieter noch Geld zurückbekommt dann würde ich die
neue Anresse auf jeden Fall angeben. Das ist doch ganz logisch
Nein, das ist nicht logisch, das ist asozial.
Und findest Du es wirklich normal, das Du Wasser/Heizung etc. verbrauchst, aber andere für Dich zahlen sollen?
Kurz: es bringt nichts, den neuen Wohnort zu verschweigen,
wenn dieser gemeldet ist.
wieso muss der VM in der heutigen Zeit denn überhaupt an eine postalische Adresse etwas schicken, wenn er auch eine E-Mailadresse des Mieters hat?
M.E. besteht kein Anrecht des Vermieters auf die neue Adresse.
Und ich hab die auch noch keinen meiner Ex-Vermieter mitgeteilt. Vor der E-Mail-Zeit bekam der Vermieter idR den Kommentar „Bitte schicken Sie mir alles wichtige an die bestehende Adresse“ (derweil weitergeleitet).
genau, es gibt ja keine chance, jemand sonst zu finden oder einen titel zu erwirken da ist man sicher und erzeugt auch nicht zusätzliche kosten… man man man…
ist ein Mieter, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt verläßt, verpflichtet, seine neue Wohnadresse anzugeben?
Klares JA
Die Angabe der neuen Anschrift gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Mieters. Die entsprechende Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB .
Falls der Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt, so muss er für die Kosten aufkommen, die dem Vermieter zur Ermttlung der Anschrift entstehen - ggf. muss er sich auch weitere nachteilige Folgen seiner Zugangsvereitelung anlasten lassen.