Liebe Spezialisten,
ist ein Mieter, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt verläßt, verpflichtet, seine neue Wohnadresse anzugeben?
Es könnte ja sein, daß der Vermieter wegen eines verborgenen Mangels oder Schadens oder aus der Heizkostenabrechnung nach dem Auszug des Mieters noch Forderungen geltend machen will.
Cassius
dankt für die Mühe