Neue Adresse nach Beendigung Mietverhältnis

Liebe Spezialisten,

ist ein Mieter, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt verläßt, verpflichtet, seine neue Wohnadresse anzugeben?
Es könnte ja sein, daß der Vermieter wegen eines verborgenen Mangels oder Schadens oder aus der Heizkostenabrechnung nach dem Auszug des Mieters noch Forderungen geltend machen will.

Cassius
dankt für die Mühe

Hallo
Wenn der alte Vermieter noch Geld verlangen will würd ich die neue Adresse nicht angeben .
Wenn der Mieter noch Geld zurückbekommt dann würde ich die neue Anresse auf jeden Fall angeben. Das ist doch ganz logisch .
viele Grüße  noro

Hallo Noro,

und was fällt Dir zu der vorgelegten Frage ein?

Neugierich

MM

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Hallo!

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Es kann im Mietvertrag geregelt sein (in Formularverträgen steht das drin).

Denn wohin soll Vermieter die letzte Abrechnung oder die Kaution hinschicken ?
Von Forderungen aus dem Vertrag ganz zu schweigen.

Muss er nämlich die neue Adresse erst ermitteln lassen, dann darf er diese Kosten dem Mieter auferlegen !

MfG
duck313

welche Frage denn ? Ich habe alles beantwortet .

welche Frage denn ? Ich habe alles beantwortet .

Es wurde nach der Rechtslage gefragt, also ob ein Ex-Mieter seine neue Adresse mitteilen muss, und nicht danach, was du tun würdest.

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Hallo,

die neue Adresse eines ehem. Mieters per Meldeamt zu ermitteln kostet unter 20 Euro, meist unter 10, je nach Bundesland.
Das wird ein Vermieter, der Ansprüche hat, jedenfalls investieren.

Wenn lt. Mietvertrag die neue Adresse anzugeben ist, kann der Vermieter diese Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Kurz: es bringt nichts, den neuen Wohnort zu verschweigen, wenn dieser gemeldet ist.

Gruß, Paran

Hallo
Wenn der alte Vermieter noch Geld verlangen will würd ich die
neue Adresse nicht angeben .
Wenn der Mieter noch Geld zurückbekommt dann würde ich die
neue Anresse auf jeden Fall angeben. Das ist doch ganz logisch

Nein, das ist nicht logisch, das ist asozial.

Und findest Du es wirklich normal, das Du Wasser/Heizung etc. verbrauchst, aber andere für Dich zahlen sollen?

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Hi,

Kurz: es bringt nichts, den neuen Wohnort zu verschweigen,
wenn dieser gemeldet ist.

wieso muss der VM in der heutigen Zeit denn überhaupt an eine postalische Adresse etwas schicken, wenn er auch eine E-Mailadresse des Mieters hat?

M.E. besteht kein Anrecht des Vermieters auf die neue Adresse.

Und ich hab die auch noch keinen meiner Ex-Vermieter mitgeteilt. Vor der E-Mail-Zeit bekam der Vermieter idR den Kommentar „Bitte schicken Sie mir alles wichtige an die bestehende Adresse“ (derweil weitergeleitet).

Gruß
K.

genau, es gibt ja keine chance, jemand sonst zu finden oder einen titel zu erwirken da ist man sicher und erzeugt auch nicht zusätzliche kosten… man man man…

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wieso muss der VM in der heutigen Zeit denn überhaupt an eine
postalische Adresse etwas schicken, wenn er auch eine
E-Mailadresse des Mieters hat?

weil er damit genau gar nichts in der hand hat, wenn er den zugang einer nachricht belegen muss?

Hallo!

ist ein Mieter, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt verläßt, verpflichtet, seine neue Wohnadresse anzugeben?

Klares JA

Die Angabe der neuen Anschrift gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Mieters. Die entsprechende Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB .

Falls der Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt, so muss er für die Kosten aufkommen, die dem Vermieter zur Ermttlung der Anschrift entstehen - ggf. muss er sich auch weitere nachteilige Folgen seiner Zugangsvereitelung anlasten lassen.

Grüsse Rudi

OT: Weiterleitung von Post
Hallo,

Vor der E-Mail-Zeit bekam der Vermieter idR den
Kommentar „Bitte schicken Sie mir alles wichtige an die
bestehende Adresse“ (derweil weitergeleitet).

Du denkst aber schon dran, dass es heutzutage mehr Versandoptionen als die Deutsche Post gibt? Und überall kostenpflichtig (!) weiterleiten lassen?

Grüßle,
Tinchen