Neue Angestellte - was ist zu tun

Unsere Firma hat die erste Angestellte (Büro) was ist zu tun
wo müssen wir Sie Anmelden ?
Versicherungen ? BG ?

PS. Der Steuerberater will nur LSt-Karte, KV-Nachweis, Sozalvericherungsausweis

Hi SAM,

Unsere Firma hat die erste Angestellte (Büro)

Gratuliere!

Der Steuerberater will nur LSt-Karte, KV-Nachweis,
Sozalvericherungsausweis

Der Steuerberater kümmert sich um sämtliche Anmeldungen. Das einzige, was an Euch hängen bleibt, ist die BG.

So long

Tessa

Unsere Firma hat die erste Angestellte (Büro)

Gratulation für euren Erfolg.

was ist zu tun

wo müssen wir Sie Anmelden ?
Versicherungen ? BG ?

Jede/r neue/r Mitarbeiter/in muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Die Meldet dann dem Arbeitsamt die erforderlichen Daten weiter.

Hat die Angestellte bereits eine Krankenkasse melden Sie, dass die Angestellte bei Ihnen beschäfftigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sich die Angestellte für eine Krankenkasse entscheiden und dort anmelden. Sollte Sie das nicht machen müssen Sie die Angestellte bei der AOK anmelden.

Diese Aufgaben übernimmt normalerweise der Steuerberater. Nachfragen erspart aber auch hier viel Ärger. Wenn der Steuerberater dies versäumt, haften Sie als Arbeitgeber für alle Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern, als KV, RV, AlV. Risiko.

Um die Berufsgenossenschaft müsst Ihr Euch selbst kümmern. Aber Achtung, gar nicht einfach. Die zuständige Berufsgenossenschaft hängt mit dem Betriebszweck zusammen. Informationen erhält man bei der IHK oder HK.

PS. Der Steuerberater will nur LSt-Karte, KV-Nachweis,
Sozalvericherungsausweis

Viel spass beim Fomulare ausfüllen

GGruss Bernhard

Jede/r neue/r Mitarbeiter/in muss bei einer Krankenkasse
angemeldet werden. Die Meldet dann dem Arbeitsamt die
erforderlichen Daten weiter.

Hat die Angestellte bereits eine Krankenkasse melden Sie,
dass die Angestellte bei Ihnen beschäfftigt ist. Sollte dies
nicht der Fall sein, muss sich die Angestellte für eine
Krankenkasse entscheiden und dort anmelden. Sollte Sie das
nicht machen müssen Sie die Angestellte bei der AOK anmelden.

Hallo, Bernhard,
der Arbeitnehmer hat bei jedem Arbeitgeberwechsel das FREIE Krankenkassenwahlrecht! Er alleine entscheidet, welcher (gesetzlichen) Krankekasse er angehören will. Erst wenn er keine Entscheidung trifft, ist er vom Arbeitgeber bei der Kasse anzumelden, der er zuletzt angehört hat (auch wenn er dort beitragsfrei - Familienversicherung - versichert war). Erst wenn auch das nicht festzustellen ist (z.B. bei Zuzug aus dem Ausland) hat der Arbeitgeber das Wahlrecht auszuüben. Ein kostenbewußter Arbeitgeber (und auch Arbeitnehmer, der ja auch Beiträge zahlt - „Arbeitnehmeranteile“) wählt bestimmt keine AOK. Hier bieten sich preiswerte BKK (Betriebskrankenkassen) an.

Gruß
steuerfux