Neue Angestellte

Hallo,
ich habe ein Problem, bräuchte Hilfe. Sie können mir bestimmt dabei helfen.

Für einen Bekannten bearbeite ich nebenbei die Buchhaltung seines Ladens. Es ist ein kleines Geschäftchen. Jetzt soll hier die erste Mitarbeiterin eingestellt werden. In meinem eigentilchen Job habe ich mit Lohn und Gehalt nichts zu tun. Leider kam ich also das letzte Mal in der Schule damit in Kontakt.
Es geht um 2 Varianten.
a) die Dame auf 400 EUR Basis einzustellen. Hier meine Frage, was muss ich alles tun um die Dame zu melden? Wird sie dann nur bei der entsprechenden Knappschaft angemeldet?
b) Ihre Variante wäre ein Job für 401 EUR. Sie möchte unbedingt Sozialversicherungspflichtig gemeldet sein. (sie hat wohl noch eine kleine selbstständige Tätigkeit wenn ich das richtig verstanden habe, die nicht sozialversicherungsmäßig gemeldet ist)
Wo würde ich sie dann anmelden? - Krankenkasse und Knappschaft? Übernimmt dann die Krankenkasse alles weitere und gibt die Daten zum Finanzamt weiter?

Die Dame ist verheiratet und hat ein Kind, das aber kein Kindergeld mehr bezieht.

Was gäbe es sonst noch bei der wohl bevorzugten 401 EUR Variante zu beachten?

Ich danke schon einmal ganz herzlich für Ihre Hilfe.

Viele Grüße
Steffen Müller

Sorry für die späte Antwort. Wahrscheinlich haben Sie das Problem schon anderweitig gelöst.

Nun, bei einem Verdienst bis 400 EUR handelt es sich um einen sogenannten Minijob. Der Arbeitnehmer wird nur bei der Minijobzentrale (Knappschaft) angemeldet und es fallen für den Arbeitnehmer keine anderen Nebenkosten an, ausser dieser möchte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und Rentenansprüche erwerben, indem die Differnz zwischen dem Pauschalbetrag des AG zum vollen Betrag durch den AN bezahlt wird. Evtl. muss der AN auch den Steuerpauschalbetrag tragen, das liegt aber daran, wie der AG es handhabt.

Ab einem Verdienst von 400,01 EUR sprechen wir von einem Midi-Job, der sich bis zum Maximalbetrag von 800,00 EUR in der Gleitzone befindet. Gleitzone bedeutet, dass die Sozialversicherungsbeiträge vom AN nicht voll sondern nur vermindert getragen werden müssen. Lohnsteuer muss ggfs. gemäß Lohnsteuerkarte an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Da sie verheiratet ist, wird es sich wahrscheinlich um Steuerklasse V handeln, da der Ehemann als Hauptverdiener Steuerklasse III hat, oder?
Angemeldet wird der AN ganz normal bei der Krankenkasse, wo er auch versichert ist bzw. wo er versichert sein möchte.

Das Kind spielt nur noch bei der Pflegeversicherung eine Rolle, weil hier nicht der erhöhrte Betrag bei Kinderlosen abgeführt werden muss. Ansonsten denke ich, dass das Kind, wenn es noch Freibetragsmässig eingetragen werden kann, beim Mann eingetragen ist und aufgrund der besseren Steuerklasse auch da bleiben sollte.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!

Viele Grüße