Neue Anklage auf Basis einer Tat mit Freispruch?

verzeiht den Titel…
Aber es waren nur zwei Zeichen mehr möglich und ich habe den Sachverhalt nicht in so wenige Buchstaben bekommen.

verzeiht den Anlaß…
Jetzt behelligt man Euch schon mit Fernsehserienschrott…

Aber in der gestrigen Folge „Mr. Monk in der Krise“ in der US-amerikanischen Serie „Monk“ hatten sie eine echt interessante Situation zusammengebaut, das hat mich wirklich beschäftigt :wink: welche Logik da nun die richtige ist:

Kann man jemanden anklagen wegen einer Straftat, wenn deren einziges Motiv die Vertuschung einer anderen Straftat ist, die angeklagte Person aber wegen dieser anderen Straftat bereits angeklagt und aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden war?

Eins spricht für ein klares Ja:
Wenn jemand schon wegen EINER Tat nicht verurteilt wurde (weil man sie ihm nicht 100% nachweisen konnte), kann das ja unmöglich als Basis genommen werden für „na, dann lassen wir ihn wegen der anderen Sache ebenfalls laufen und klagen ihn nichtmal an“.

Aber für ein Nein spricht:
Wenn jemand freigesprochen wurde, gilt er doch offiziell als unschuldig. Wenn sich die Anklage aber darauf stützen muß, daß die Person die andere Tat begangen hat, mißachtet sie ja ein rechtskräftiges Urteil.

Und falls jemanden die Details interessieren:

Person A hat minutiös den Mord an Person B geplant und sich ein verblüffend wasserdicht erscheinendes Alibi zurechtgelegt (man benötigt tatsächlich eine Menge kreativer Phantasie, um einen Weg zu finden, das Alibi zu entkräften!).
Noch in unmittelbarer Nähe des Tatorts wird die Person auf dem Rückweg zum Ort des Alibis zufällig Zeuge eines Überfalls (Täter flüchtig) auf eine Ladeninhaberin und ist auf einem Überwachungsvideo festgehalten und wird vom Opfer als Augenzeuge benötigt. Beides würde das wegen des begangenen Mordes dringend benötigte Alibi zunichte machen, also tötet er spontan auch diese Frau und entwendet das Videoband der Kamera.
Die Polizei bringt die beiden Taten nicht in Zusammenhang, zumal wahrscheinlich ist, daß der Täter des Überfalls auch den Mord begangen und das Band entwendet hat.

Der Hauptverdächtige des ersten Mordes wird angeklagt, in dem Indizienprozeß wird der abenteuerlichen (aber tatsächlich der Wahrheit entsprechenden…) Theorie zur Entkräftung des Alibis nicht genügend Glaube geschenkt, Freispruch.

Erst später weisen Spuren auf einen Zusammenhang der gleichen Person zum zweiten Mord hin. Wahrheitsgemäß, aber im Widerspruch zum ersten Urteil, stützt sich die Staatsanwaltschaft auf das Motiv des Angeklagten, sein Alibi zu retten (für die Tat, für die er freigesprochen wurde).

In dem Film gestern entlarvte sich der Täter durch Täterwissen schon kurz vor der Verhandlung, so daß dort gar kein Motiv mehr benötigt worden wäre. Aber angenommen, die belastenden Äußerungen wären ihm erst dort entfahren: Hätte es überhaupt zu der Verhandlung kommen dürfen?

:wink: sorry

Kann man jemanden anklagen wegen einer Straftat, wenn deren
einziges Motiv die Vertuschung einer anderen Straftat ist, die
angeklagte Person aber wegen dieser anderen Straftat bereits
angeklagt und aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden
war?

Ja. Es gibt kein Gesetz und keine Logik, die dagegen spricht.

Aber für ein Nein spricht:
Wenn jemand freigesprochen wurde, gilt er doch offiziell als
unschuldig. Wenn sich die Anklage aber darauf stützen muß, daß
die Person die andere Tat begangen hat, mißachtet sie ja ein
rechtskräftiges Urteil.

Nein, es geht ja um eine andere Tat, und an die Feststellungen des anderen Urteils ist das Gericht im neuen Prozess sowieso nicht gebunden.

Erst später weisen Spuren auf einen Zusammenhang der gleichen
Person zum zweiten Mord hin. Wahrheitsgemäß, aber im
Widerspruch zum ersten Urteil, stützt sich die
Staatsanwaltschaft auf das Motiv des Angeklagten, sein Alibi
zu retten (für die Tat, für die er freigesprochen wurde).

Wenn es doch so war, und wenn sich das jetzt beweisen lässt - alles kein Problem.

Danke, dann kann ich heute Nacht wieder schlafen!
:wink:
nein, Scherz…

Ich gehe mal davon aus, daß Du in soweit Fachmann bist, und glaube Dir.
Daß es (salopp gesagt) einem Gericht Wurst sein kann, ob irgendein anderes Urteil „korrekt“ (jetzt gemeint im Sinn der tatsächlichen Wahrheit) gefällt wurde oder nicht, war mir nicht klar.
Ist aber unbedingt gut so…
:wink:

Ich habe halt von Fällen gehört, wo jemandem verboten werden kann, Anschuldigungen aufrecht zu erhalten, wenn die beschuldigte Person in dieser Sache rechtskräftig freigesprochen wurde.
Da dachte ich, auch ein Gericht müßte sich an „etwas dieser Art“ halten (auch so eine Art „Unschuldsvermutung“ sozusagen).

danke

Hallo,

kann es sein, dass du vor lauter kompliziertem Fall (=Bäumen) den Wald nicht mehr siehst?

Kann man jemanden anklagen wegen einer Straftat, wenn deren
einziges Motiv die Vertuschung einer anderen Straftat ist, die
angeklagte Person aber wegen dieser anderen Straftat bereits
angeklagt und aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden
war?

Aber natürlich. Da sind gleich mehrere Denkfehler drin. Du wirbelst schon mal Anklage und Verurteilung durcheinander. Außerdem wird man wegen der Tat (sowohl angeklagt als auch) verurteilt und nicht wegen des Motivs. IANAL - aber meines Wissens nach ist es für ein Urteil nicht erforderlich, das Motiv zu kennen. Es geht darum, dass der / die Richter zu der Überzeugung gelangen, dass der Täter die Tat begangen hat. Dazu brauchen sie aber das Motiv nicht.

Wenn bspw. die Tötung eines Schlafenden per Video festgehalten wird und der Täter erkannt werden kann - dann habe ich die Tat, den Täter und sogar ein Mordmerkmal (Heimtücke weil Schlafender)…

LG Petra

Kann mir bitte jemand sagen, wie man hier bei wer-weiss-was.de den Baum aktualisiert? Ich sehe in dem mails, daß eine Antwort gekommen ist „Levay schreibt unter dem Titel Re^2: neue Anklage auf Basis einer Tat mit Freispr (micmen, 5.5.2010 15:56)“, aber ich finde die nicht.
Das habe ich hier öfters gehabt, daß wenn ein Baum mal im Browser geöffnet ist, er sich trotz neuer Antworten nicht mehr verändert (da hilft auch kein , auch nicht bei in separatem Fenster geöffnetem Baum).

danke

Ich habe die Antwort wieder gelöscht, darum findest du sie hier nicht mehr.

ah, schade… :wink:

das klang nämlich interessant!
Zumal ich die Wald’nBäume-Antwort etwas merkwürdig fand…

Wenn ich einen zwingenden Beweis habe, klar ist dann der Rest egal, brauche ich gar kein Motiv anzugeben. Aber habe ich nicht EXTRA DESHALB dazu geschrieben „was wäre, wenn er sich erst in der Verhandlung verplappert hätte“??

Und wo soll ich eine Anklage und eine Verurteilung „durcheinandergewirbelt“ (??) haben? Ich bin mir dahingehend keiner Verfehlung bewußt… :wink:

Und logisch wird man wegen Taten verurteilt und nicht wegen Gedanken, die Tat lag ja auch vor - „lag“ im wahrsten Sinne des Wortes, in Form einer Leiche :wink:

Es ging in meiner Frage darum, jemanden zu belasten mit der Anschuldigung:
Er wollte als Folge der Tat, für die er rechtskräftig als nicht schuldig befunden wurde, die aktuelle Tat begehen. Weil wir das Urteil „nicht schuldig“ ignorieren und behaupten, daß er auch die andere Tat begangen hat.
Und das, so dachte ich, wäre nicht zulässig.