verzeiht den Titel…
Aber es waren nur zwei Zeichen mehr möglich und ich habe den Sachverhalt nicht in so wenige Buchstaben bekommen.
verzeiht den Anlaß…
Jetzt behelligt man Euch schon mit Fernsehserienschrott…
Aber in der gestrigen Folge „Mr. Monk in der Krise“ in der US-amerikanischen Serie „Monk“ hatten sie eine echt interessante Situation zusammengebaut, das hat mich wirklich beschäftigt
welche Logik da nun die richtige ist:
Kann man jemanden anklagen wegen einer Straftat, wenn deren einziges Motiv die Vertuschung einer anderen Straftat ist, die angeklagte Person aber wegen dieser anderen Straftat bereits angeklagt und aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden war?
Eins spricht für ein klares Ja:
Wenn jemand schon wegen EINER Tat nicht verurteilt wurde (weil man sie ihm nicht 100% nachweisen konnte), kann das ja unmöglich als Basis genommen werden für „na, dann lassen wir ihn wegen der anderen Sache ebenfalls laufen und klagen ihn nichtmal an“.
Aber für ein Nein spricht:
Wenn jemand freigesprochen wurde, gilt er doch offiziell als unschuldig. Wenn sich die Anklage aber darauf stützen muß, daß die Person die andere Tat begangen hat, mißachtet sie ja ein rechtskräftiges Urteil.
Und falls jemanden die Details interessieren:
Person A hat minutiös den Mord an Person B geplant und sich ein verblüffend wasserdicht erscheinendes Alibi zurechtgelegt (man benötigt tatsächlich eine Menge kreativer Phantasie, um einen Weg zu finden, das Alibi zu entkräften!).
Noch in unmittelbarer Nähe des Tatorts wird die Person auf dem Rückweg zum Ort des Alibis zufällig Zeuge eines Überfalls (Täter flüchtig) auf eine Ladeninhaberin und ist auf einem Überwachungsvideo festgehalten und wird vom Opfer als Augenzeuge benötigt. Beides würde das wegen des begangenen Mordes dringend benötigte Alibi zunichte machen, also tötet er spontan auch diese Frau und entwendet das Videoband der Kamera.
Die Polizei bringt die beiden Taten nicht in Zusammenhang, zumal wahrscheinlich ist, daß der Täter des Überfalls auch den Mord begangen und das Band entwendet hat.
Der Hauptverdächtige des ersten Mordes wird angeklagt, in dem Indizienprozeß wird der abenteuerlichen (aber tatsächlich der Wahrheit entsprechenden…) Theorie zur Entkräftung des Alibis nicht genügend Glaube geschenkt, Freispruch.
Erst später weisen Spuren auf einen Zusammenhang der gleichen Person zum zweiten Mord hin. Wahrheitsgemäß, aber im Widerspruch zum ersten Urteil, stützt sich die Staatsanwaltschaft auf das Motiv des Angeklagten, sein Alibi zu retten (für die Tat, für die er freigesprochen wurde).
In dem Film gestern entlarvte sich der Täter durch Täterwissen schon kurz vor der Verhandlung, so daß dort gar kein Motiv mehr benötigt worden wäre. Aber angenommen, die belastenden Äußerungen wären ihm erst dort entfahren: Hätte es überhaupt zu der Verhandlung kommen dürfen?
sorry