Neue Anlage KAP/Veräußerungsgewinne

Liebe/-r Experte/-in,

haben Sie sich schon mit der neuen Anlage KAP befaßt?

In Zeile 8 scheinen lt. Anleitung die Veräußerungsgewinne für Käufe ab dem 1.1.09 enthalten zu sein, die zuvor/ bzw. bis dahin in der Anlage SO zu vermerken waren/sind. Bei mir ist der Betrag aber exakt gleich dem aus Zeile 7 (Gesamterträge), obwohl es noch Ausschüttungen gab.

in meiner Steuerbescheinigung ist zu Zeile 15 vermerkt, daß der Betrag in der Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7) enthalten und von dieser abzuziehen sei. Die „Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7)“ haben aber bereits einem Steuerabzug unterlegen, bei Zeile 15 handelt es sich aber um Erträge, die dem Abzug nicht unterlegen haben. Es handelt sich ferner um Inlands- und Auslandserträge, also um völlig verschiedene Dinge - ?

Die Höhe der Kapitalerträge ist zudem geringer ausgewiesen. Soll hier etwa ein negativer Betrag stehen? Ich vermute, daß in Zeile 15 der dafür ausgewiesene Betrag unverändert stehen soll. Wo aber soll ein solcher abgezogener Betrag stehen?

Die Bank hat trotz entsprechender Geschäfte keine Angaben mehr für Anlage AUS gemacht und teilt mit, alles sei nun in KAP enthalten. Anlage AUS wurde mir aber noch zugesand und es gibt einen Hinweis darauf in den anderen Formularen.

Meine andere Bank hat aufgrund der ausreichenden Freistellung keine Steuerbescheinigung erstellt, da es in diesem Fall keine Verpflichtung zu geben scheint. Über Spalte 1 der Zeile 7 steht aber, daß diese beigefügt werden soll - obwohl der Steuersatz auf generell 25% festgelegt wurde?

Freundliche Grüße und Dank - Sabine Müller

Hallo,
mit der neuen Anlage Kap habe ich mich leider noch nicht beschäftigt.
Allerdings kann ich Ihnen sagen, dass Sie Kapitaleinkünfte eintragen (können) müssen, wenn ihr Steuersatz kleiner als 25% ist. Denn dann bekommen Sie die zuviel bezahlte Steuer wieder zurück. Wenn Ihr Steuersatz über 25% liegt, müssen Sie es nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, weil Kapitaleinkünfte mit dem Höchstsatz von 25% versteuert werden.

sorry mit der neuen anlage kap bzw. der abgeltungssteuer hab ich mich noch nicht befasst.

Hallo Frau Braun,

hat man eigentlich kein Recht auf Auskunft über seine Zahlen, die im Hintergrund laufen, wie Stückzinstopf oder eben, wenn Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen abweichen von den Berechnungen, die man unterjährig anhand der Depotauszüge machen kann?

Die Bank verweist an den Vermittler, dieser sagt, er dürfe keine steuerrechtlichen Auskünfte geben, um die es sich ja gar nicht handelt (sondern nur um Zahlen). Der Steuerberater hat ja auch keinen Zugriff auf die Zahlen.

Freundliche Grüße und Dank - Sabine Müller

Hallo Herr Lehmann,

hat man eigentlich kein Recht auf Auskunft über seine Zahlen, die im Hintergrund laufen, wie Stückzinstopf oder eben, wenn Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen abweichen von den Berechnungen, die man unterjährig anhand der Depotauszüge machen kann?

Die Bank verweist an den Vermittler, dieser sagt, er dürfe keine steuerrechtlichen Auskünfte geben, um die es sich ja gar nicht handelt (sondern nur um Zahlen). Der Steuerberater hat ja auch keinen Zugriff auf die Zahlen.

Freundliche Grüße und Dank

sorry mit der neuen anlage kap bzw. der abgeltungssteuer hab
ich mich noch nicht befasst.

Hallo Herr Lehmann,

hat man eigentlich kein Recht auf Auskunft über seine Zahlen, die im Hintergrund laufen, wie Stückzinstopf oder eben, wenn Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen abweichen von den Berechnungen, die man unterjährig anhand der Depotauszüge machen kann?

Die Bank verweist an den Vermittler, dieser sagt, er dürfe keine steuerrechtlichen Auskünfte geben, um die es sich ja gar nicht handelt (sondern nur um Zahlen). Der Steuerberater hat ja auch keinen Zugriff auf die Zahlen oder mit welchem Recht kommt er dran und ich nicht?

Freundliche Grüße und Dank - Sabine Müller

sorry mit der neuen anlage kap bzw. der abgeltungssteuer hab
ich mich noch nicht befasst.

hallo,

sie müssten m.e. direkt über die bank an ihre zahlen kommen. ich würde ein schreiben aufsetzten und widerspruch gegen die steuerliche jahresbescheinigung einlegen, mit der bitte um erläuterung der zahlen (ich gehe davon aus, dass die bank nämlich selber auch gar keinen schimmer hat, sondern nur die programierer des depotverwaltungssystems).

mfg

Sorry, aber da kann ich leider nicht helfen.

Hallo Sabine,
so ganz habe ich mich mit der Anlage KAP noch nicht auseinander gesetzt.
Der Steuersatz wurde auf 25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer festgesetzt. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, dann kann man einen Ausgleich anfordern. Hierfür müssen jedoch ALLE Kapitaleinkünfte erklärt werden.
Sorry, das ich nicht weiterhelfen konnte.
Gruß