Wenn jemand z.B. am 1.9. eine Stelle in Belgien annimmt und auch nach Belgien zieht, so ist er in beiden Ländern steuerpflichtig.
Sehe ich das richtig, dass
- er dann nur für den deutschen Lohn in Deutschland Steuern bezahlen muß?
- sich der PROZENTSATZ der Einkommensteuer jedoch nach dem insgesamt verdienten Geld richtet („Progressionsvorbehalt“?)
Führt an diesem erhöhten Steuersatz ein Weg vorbei?