Neue Arbeit und neuer Wohnsitz im Ausland

Wenn jemand z.B. am 1.9. eine Stelle in Belgien annimmt und auch nach Belgien zieht, so ist er in beiden Ländern steuerpflichtig.
Sehe ich das richtig, dass

  1. er dann nur für den deutschen Lohn in Deutschland Steuern bezahlen muß?
  2. sich der PROZENTSATZ der Einkommensteuer jedoch nach dem insgesamt verdienten Geld richtet („Progressionsvorbehalt“?)

Führt an diesem erhöhten Steuersatz ein Weg vorbei?

Hallo Tobias,

das siehst du genau richtig.
Es gibt immer Wege, entstandene und fällige Steuern nicht zahlen zu müssen, das nennt man dann aber Steuerhinterziehung und ist strafbar.

Gruß

Peter

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