Hallo,
Hallo Nutzlos,
Hallo Horst,
nur mal eine Nachfrage um deinen Standpunkt besser zu
verstehen:
Arbeitnehmer (A) ist arbeitslos und hat einen neuen Arbeitsvertrag für August, schon im März des gleichen Jahres unterschrieben.
Also mehr oder weniger einen Vorvertrag.
- Wie kommst du darauf dass es sich dabei mehr oder weniger
um einen „Vorvertrag“ handelt? Der User „Snudel“ sprach von
„Arbeitsvertrag“.
Welcher rational denkende AG würde bei unsicherer Projektlage
verpflichtend Monate im Vorraus einen Vertrag abschließen
wollen ?
Das ist nur Deine eigene Spekulation. Im UP stand ganz klar was von „Arbeitsvertrag“, nicht von „Vorvertrag“. Natürlich macht es keinen Unterschied, wie lange im Vorraus ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Deswegen kann der UP nämlich auch prinzipiell Probleme mit der AA bekommen, wenn er einen Auflösungsantrag unterschrieben hat, ohne es auf eine Beendigungskündigung hinauslaufen zu lassen, die evtl. vor beginn des Arbeitsverhältnisses gar nicht so ohne weiteres zulässig gewesen wäre.
Im Übrigen ist das Recht auf Dummheit Bestandteil der unternehmerischen Freiheit in diesem Land.
- Wenn „A“ z.B. eine Woche vor Arbeitsbeginn einen
Arbeitsvertrag unterschreibt ist dies doch ein gültiger
Arbeitsvertrag, oder nicht?
Das wäre in so weit die direkte Aussage, dass der endgültige
Arbeitsvertrag beidseitig verpflichtend gelten würde.
Im Zusammenhang mit dem UP ist diese Aussage relativ sinnfrei.
- Nur weil A den Arbeitsvertrag für August schon im März
unterschrieben hat, wird dann daraus ein „Vorvertrag“?
Siehe oben unter rationeller Denkweise. Normalerweise wird ein
Vorvertrag abgeschlossen, der einer Zusage entspräche, dass am
xx-yy-zz ein Arbeitsvertrag zustande kommen wird.
Nochmal: Es kommt nicht darauf an, was Du in das UP hineinspekulierst. Du hättest ja mal nachfragen können.
Wie laienhafte Recherchen ergaben, ist der " Vorvertrag "
allerdings im deutschen Recht nicht wirklich geregelt.
Es gibt aber den Begriff der Einstellungszusage.
Das ist also Wahrscheinlichkeitsrechnung, das ein erfahrener
AG kaum über Monate im Vorraus einen verpflichtenden AV
anbieten würde, wenn er sich seiner Sache nicht absolut sicher
wäre.
Es könnte ja auch sein, daß ein AN lange KüFristen hat. Soweit geht Dein Horizont offensichtlich nicht. In meinem Betrieb ist es jedenfalls durchaus üblich, Arbeitsverträge 6-8 Monate im Vorraus abzuschließen
- Kommt es also auf die Dauer zwischen Unterschrift und
vorgesehenen Arbeitsbeginn an ob es sich um einen gültigen
„Arbeitsvertrag“ oder um einen „Vorvertrag“ handelt?
Welchen Sinn würde ein lange vordatierter AV machen, wenn
gesetzliche Kündigungsfristen ohnehin gelten würden ?
Natürlich kommt es grundsätzlich nicht auf die Zeitspanne zwischen Vertragsschluß und Arbeitsaufnahme an.
- Wie viel Zeit darf zwischen Unterschrift und Arbeitsbeginn
verstreichen damit es sich um einen gültigen „Arbeitsvertrag“
handelt, und ab wann wird aus dem „Arbeitsvertrag“ ein
„Vorvertrag“?
Die zeit ist wurscht. Es kommt auf den tatsächlichen materiellen Inhalt des Vetrages an.
Der Vermutung nach wird es weiterhin auf die vertraglich
vereinbarten Kündigungsfristen ankommen.
Wäre die KF 2 Wochen und der Vertrag nur 1 Woche vordatiert,
könnten dem AG für 1 Woche Pflichten entstehen, bevor eine
ordentliche Kündigung greifen würde.
Was das in diesem Zusammenhang soll, weißt wahrscheinlich nur Du allein.
Ich würde mich freuen, wenn du mir als Laie diese Fragen
beantworten könntest. Ich glaube schon dass es einen großen
Unterschied in der rechtlichen Bewertung macht, ob es sich um
einen „Arbeitsvertrag“ oder um einen „Vorvertrag“ handelt.
Er kann es Dir nicht beantworten, weil er keine Ahnung hat, davon aber eine Menge. Schau’ mal die ständigen Reaktionen im Brett „Arbeitsrecht“ auf die Ergüsse diese Posters. Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine wirklich richtige Antwort von ihm gelesen zu haben.
Warum sollte ich da als Laie anders denken ?
Aber länger als die Mindestfrist einer ordentlichen Kündigung
könnte IMHO nicht wirklich sicher vordatiert werden.
Daher die naheliegende Annahme " Vorvertrag "
Das ist jetzt der hochkonzentrierte Unsinn. Hast Du irgendeine Belegstelle für diese Behauptung ? Die wirst Du nicht haben, da es sie nicht gibt.
Mal wieder eine typische Antwort von Dir. Das UP nicht richtig gelesen und mit null Ahnung verquirlt, ergibt eine wirklich richtig „nutzlose“ Antwort.
Gruß
Horst
mfg
nutzlos
kopfschüttelnd
Wolfgang