Neue Arbeitsstelle und GdB

Hallo,

wenn jemand eingestellt wurde und den GdB von 50 % nicht angegeben hat und dann noch von einem Betriebsarzt untersucht werden soll, muss er dabei seine Behinderung angeben ? Was kann ihm passieren ? Die Arbeit kann er trotz seiner Behinderung ausführen. Danke schonmal für die Antworten.
Charly

hallo charly,
ich weiss nun nicht was ihm passieren kann, aber:

schwerbehinderte im sinne des §2 satz 2 SGB IX, und das ist er mit 50%
geniessen eh besonderen schutz bzw. sind je nach größe des betriebes von AG bevorzugt einzustellen bei gleicher qualifikation.

weiter gibt es bei „anbahnung eines arbeitsverhältnisses“ eine offenbahrungspflicht und eine warheitspflicht und wenigstens der letzteren hätte er nachkommen können.
in wie weit das jetzt unter das persönlichkeitsrecht nach art. 2 abs.1 GG fällt weiss ich nicht, aber sicher noch jemand anderes aus der geneigten leserschaft
:wink:

lg babs

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Hi!

Eine Offenbarungsplicht gibt es nicht - wenn allerdings danach gefragt wird, muss man die Wahrheit sagen!

Stark vereinfacht, trifft aber in den meisten Fällen zu!

LG
Guido, gerade in Eile

hi guido,
warum muss ich es dann lernen *fragendguck

offenbahrungspflicht betreff objektiver fragen der vertragsparteien zum job
warheitspflicht betreff subjektiver fragen der vertragsparteien zum job

stark verkürzt aus meinem lehrheft

lg
babs, gerade am zweifeln

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Hi!

warum muss ich es dann lernen *fragendguck

Weil Du vermutlich eine Prüfung bestehen willst? *sfg*

babs, gerade am zweifeln

Ich habe doch geschrieben stark vereinfacht und in den meisten Fällen!

Dass es da Details geben kann ist klar! Aber soll man hier einen Aufsatz reinstellen?

LG
Guido

Also, beim VG wurde er nicht gefragt und mit dem Personalbogen auch nicht. AV ist unterschrieben und demnächst kommt der Betriebsarzt …

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Da ist es besser erklärt
Hi!

Also, beim VG wurde er nicht gefragt und mit dem Personalbogen
auch nicht. AV ist unterschrieben und demnächst kommt der
Betriebsarzt …

Mal für diesen hypothetischen Fall:
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/ges…

Ich hoffe, das beruhigt den fiktiven Arbeitnehmer etwas!

Achso:
Dinge, wie Sonderurlaub und sonstige „Vergünstigungen“ gibt es natürlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung nachweist!

LG
Guido

Hi!

Weil Du vermutlich eine Prüfung bestehen willst? *sfg*

woher weisst du? *grins

Dass es da Details geben kann ist klar! Aber soll man hier
einen Aufsatz reinstellen?

nö, ich war nur grad an dem thema dran
:wink:

LG

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Danke, Guido, sehr aufschlussreicher Link ! Genau das wollte er wissen. Das mit den „Vergünstigungen“ ist schon klar. Vielen Dank nochmal, auch für die bisher mitgelesenen sach- u. fachlich aussagefähigen Antworten von Dir in anderen Threads. Schönes WE.

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