Ich arbeite saisonbedingt in der Schweizer Gastronomie,mein Chef hat auf Grund der wirtschaftlichen Lage eine neue schriftliche Vereinbarung mit mir getroffen.Im Vertrag steht: Er sieht sich gezwungen mich zum 30 September zu kündigen ,sollte das Wetter im Oktober jedoch gut sein und die wirtschaftliche Lage es erlauben,arbeite ich weiterhi im Betrieb solange es nötig ist(mündlich vereinbart max. bis zum 10 Oktober).
Kann ich trotz dieser schriftlich unterschriebenen Vereinbarung zum 1 Oktober den Betrieb verlassen?Ich habe ein neues Arbeitsverhltniss in Aussicht was zum 3 Oktober beginnt.Nur wenn ich vertraglich an den Betrieb gebunden bin ,wäre das nicht möglich.
???
Schade…
… hab ich doch gehoft dass dein zweiter Versuch dazu dient die Vorschaltseite nochmals zu lesen und dich an FAQ:1129 zu halten.
Ich habe mich geirrt… daher sind beide Postings dicht und werden gelöscht.
Gruss HighQ