Hallo,
wenn man einen neuen Artikel auf den Markt bringen möchte, den man aber nur mit Hilfe anderer Firmen/ Menschen produzieren kann, wie kann man sich schützen, dass sich kein anderer zum Selbstnutzen macht?
Wo kann ich mich hinwenden?
roy.ko
Hallo,
der Schutz vor der Nachproduktion durch Dritte kann, wie bereits erwähnt, nur durch geistige Schutzrechte (Patent, Marke, Urherber, Geschmacksmuster) erreicht werden.
Der Schutz vor der Nachproduktion durch Geschäftspartner kann u.U. durch Wettbewerbsverbote sowie Kunden- und Quellschutzvereinbarungen erreicht werden.
Da es sich hierbei um ein sehr heikles Thema handelt, insbesondere was die Bestimmung der jeweiligen Vertragsstrafen angeht, sollte hier ein SPEZIALISIERTER Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Viele Grüße
Bernhard