Neue Baugenehmigung?

„ES“ haben den roten Punkt für ein EFH
Da es aber probleme gab mit der finanzierung
mußten „ES“ umplanen und ein EFH mit ELW wurde
nun bewilligt,jetzt benötigen „ES“ einen neuen Punkt oder kann man den so übernehmen da es an den Außenmaßen
und der Höhe nix geändert hat? Wie siehts mit den Kosten hierfür aus? Komplett neue Baugenehmigung?

Also, kann ja sein, dass ich total auf dem Schlauch stehe - aber was zum Henker ist denn ein roter Punkt???
In unserem Bundesland ( SH ) hab eich davon noch nie gehört.
Unabhänguig davon: nun sind es zwei WE, das heißt, der Antrag muss neu, da sich Dinge wie Brandschutz- und Schallschutzanforderungen sowie Stellplatzbedarf geändert haben.
Vielleicht reicht ein Nachtrag, hängt davon ab, ob die Beteiligten ( Arch / Statiker etc. ) sich ebenfalls geändert haben oder nicht - Behörde fragen.

Gutes Gelingen!

SJ

hallo,
eine neue baugenehmigung wird wahrscheinlich nicht erforderlich werden. es ist jedoch ein nachtrag zur baugenehmigung erforderlich, eine sogenannte „Tektur“. diese beinhaltet i. d. R. eine kurze beschreibung und neue grundrisse da sich der M3-umbaute raum und die grundfläche sich nicht grossartig geändert haben dürften.
die gebühren dafür sind von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich. der architekt, der die baugenehmigung eingereicht hat, sollte darüber bescheid wissen, meistens sind die gebühren auch in den jeweiligen gebührensatzungen auf der städt. internetseite abgebildet

gruß michael

Grundriss veerändert sich gering,die Maße bleiben wie vorher auch an der höhe verändert sich nichts.

Dann hoffen wir mal das diese Tektur ausreicht :smile:

Eine neue BG kostet wieder Geld, und die bezahlte BG
ist weg…umsonst gewesen eigentlich hätte man damit warten müssen bis auch die finanzierung steht aber der Architekt hatte es so gedreht… tja man lernt dazu…

hallo, von einem Bauantrag gibts es in der Regel 4-6 exemplare: 1x Bauherr, 1x architekt, 2-4x Behörde zum versand an versch. abteilungen.
die baugenehmigung wird dann 1x an Bauherr, 1x an architekt versandt und ein exemplar beibt bei der behörde (im zeitalter des papierlosen SV kann das allerdings von amt zu amt unterschiedlich sein)
wenn ihr die original-BG haben wollt, würde ich zum amt gehen und mir eine kopie erstellen lassen.
Die BG ist ja nach wie vor gültig und wird nur durch die tektur ergänzt/geändert und erhält dann eine /1 oder so an die nummer angefügt
gruß michael

sorry, ich habe mit dem grünen Punkt gebaut und kenne mich mit den Regeln beim roten Punkt leider nicht aus.
Über das Thema sollte eigentlich der Architekt bzw. Bauträger Bescheid wissen. Alternativ einfach beim Bauamt der Gemeinde fragen.
Viel Erfolg :smile:

Sorry, war lange nicht hier;

sicherheitshalber würde ich einen erneuten Bauantrag oder zumindest eine Anfrage beim Bauamt empfehlen.