Wer hat schon sichere Informationen, welche BBG (Beitragsbemessungsgrenze) für Krankenversicherungen wir ab Januar 2001 haben? Brauche Ost und West!
So wie ich munkeln hab´ hören, soll sie in beiden Teilen Deutschlands jetzt 6.600,- DM betragen (79.200,- DM)
Das wär mal wieder eine Benachteiligung der Jungen Bundesländer! Gehälter bleiben, BBG rauf!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
du hast ganz richtig gelesen… oder es wurde dir richtig gemunkelt…
irgendwann haben mal ein paar schlaue Leute festgelegt, dass die Schonfrist zum 1.1.01 abläuft…
das bedeutet also im Umkehrschluss, dass beide Teile Deutschlands ab 1.1. die gleichen Bemessungsgrundlagen haben. Zumindest für die Krankenversicherung… 
Und die lautet da ab 01 = 6600 DM … habe heute eine Studie dazu gelesen, dass es bei einer Steigerung von nur 75 DM von der jetzigen BBG, da war die neue noch nicht genau bekannt und bisher war es ja meistens 75 DM, und da wären es in der spitze mal eben 22,54% Steigerung des Höchstbeitrages im Osten gewesen… nun ist es etwas mehr… also die Steigerung auch
…
Tja… finde es zwar auch nicht recht… aber die schlauen Leute wollten das so…
So long…
Marco
Danke Marco!
Aber die genauen Zahlen sind meines Wissens erst im November da, oder?!
Grüße
Raimund
Ich denke ja…
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hallo, Marco,
habe heute die Nachricht von einer KV-Gesellschaft erhalten: definitiv 6.600,- DM und für beide Teile Deutschlands die gleiche! Sch…!
Für meine Kundin und für mich!
Grüße
Raimund