nein, arbeitslos gemeldet sein und ein Studium absolvieren geht nicht. Da muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Allerdings kann man Bafög
beantragen.
Vor einigen Jahren wurde die Ausbildung noch als Umschulung in Vollzeit
unterstützt. Weiß nicht, ob das noch so ist.
Wenn es als Fernstudium sein soll, ist es möglich noch berufstätig zu sein, ist natürlich anstrengend, genauso wie ein Teilzeitstudium.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, wäre die Kompakt- Vollzeitausbildung
( 6 Monate) eine gute Sache, ist natürlich sehr anspruchsvoll.
Das Fernstudium würde ich nur mit med. Vorkenntnisse wählen.
BigCountryBears,
tut mir leid, aber diese Fragen kann ich dir nicht beantworten. Ich habe selber nur eine Heilpraktikerschule besucht und habe keine Erfahrungen, was Förderungen, Arbeitsamt/Arbeitsgemeinschaft etc. angeht.
Was ich jedoch raten würde, wäre, dass er wenn es irgendwie machbar ist, eine Heilpraktikerschule besucht und keinen Fernunterricht macht. Die Durchfallquote bei den Prüfungen ist sowieso schon sehr hoch. Mein letzter Stand war, dass über 50% die Prüfungen nicht schaffen. Es gibt zwei, eine theoretische und eine praktische, die man erst machen kann, wenn man die theoretische bestanden hat. Der praktische Teil der Ausbildung darf nicht unterschätzt werden und der kommt bei der Fernschule leider oft etwas zu kurz. Auch das Lernen und Üben im Team mit Mitschülern hilft ziemlich, sich auf die Prüfungen vorzubereiten.
Mit den Fragen bzgl. Förderung, Krankenversicherung usw. kann man sich vielleicht einfach mal an die Fernschule selber oder an eine HP-Schule wenden. Die werden sicher öfters mal mit solchen Fragen konfrontiert. Oder auch an die Afa.
Hallo,
es tut mir leid,ich kann dich nicht antworten. Am besten bei der Arbeitsamt nachfragen. Bei mir im Kurs waren 2 die v d Arbeitsamt gefördet worden sind und somit alles bezahlt.
Hallo BigCountryBears, wer seine Berufstätigkeit ohne zwingenden Grund aufgibt, erhält zunächst einmal von der Arbeitsagentur eine Sperrfrist und somit kein Geld, somit auch keine Krankenversicherung. Wenn er ein Fernstudium macht, könnte er ja auch weiterarbeiten in seiner jetzigen Tätigkeit.
Empfehle Deinem Bekannten sich direkt bei der Arbeitsagentur zu erkundigen, bevor er seine jetzige Tätigkeit aufgibt. Dort kann er genaue Auskunft erhalten.
Hanne
Hallo.
Dürfen darf er, aber er bekommt dann eine Sperrfrist aufgebrummt. Gleiches gilt, wenn der Arbeitsvertrag im gegenseitigem Einvernehmen gekündigt wird. Wie die Förderung aussieht kann man am besten direkt vor Ort erfragen und man kann auch sofort abklären, welche Voraussetzungen dazu erfüllen muß um überhaupt gefördert zu werden. Alles bei der Agentur. Allerdings sind die bei uns hier sehr knauserig geworden. Vielleicht ist das bei Euch noch etwas anders.
Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.