Neue berufsfremde Ausbildung - nicht bestanden?

Hallo liebe Fachleute, angenommen, die betroffene Person hat einen Bürojob, ist also Angestellte in Teilzeit und nebenberuflich im Gesundheitsbereich tätig. Nun möchte sie sich zur Heilpraktikerin ausbilden lassen. Die Kosten dafür können in einer gesonderten EÜR als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden, bereits mit dem Finanzamt geklärt. Die Ausbildung wird über ca. 3 Jahre gehen. Was wäre, wenn die Person die Prüfung nicht besteht? Gibt es da ein steuerliches Risiko - Rückzahlung der vorherigen Steuervorteile?
Danke für Info!
VG C.

Servus,

nein, dieses Risiko gibt es nicht.

Schöne Grüße

MM