Neue Böden

Hallo,

immer wieder hört man, dass in Mietverträgen Klauseln vorkommen, die nicht wirksam sind bzw. unseriös sind.

Wie sieht es bei der Klausel aus, wenn der Vermieter verlangt, dass man eine Genehmigung für das Renovieren der Böden braucht.

Beispiel: Es befindet sich beim Einzug ein uralter PVC Belag in der gesamten Wohnung, und der Mieter will jetzt auf eigene Kosten und selbstverständlich vom Fachhandwerker einen Laminat mit Trittschallschutz bzw. Fliesen verlegen lassen?

Hier geht es doch um die persönliche Wohnqualität eines Mieters. Ausserdem wäre es doch eine Aufwertung der Wohnung, wenn schöne und fachgerecht verlegte Böden drinnen sind.

Oder???

Danke im voraus!

Hi Hamann,

Laminat ist dicker als ein PVC-Boden, erfordert deshalb fast immer das Kürzen von Türen. Außerdem - und das ist für den Vermieter wichtig - ist Laminat eine Zumutung für den Mieter, der die Wohnung darunter bewohnt, daran ändert auch die Trittschalldämmung (ha!) nichts.

EIn zweiter Aspekt, den sich Vermieter gern ersparen: Wenn der Mieter vorzeitig auszieht, möchte er fast immer eine Entschädigung für den „nicht abgewohnten“ Boden haben. Meist gehen die Ansichten über den Restwert weit auseinander.

Meine persönliche Meinung zur Wohnwertverbesserung durch kaschierte Presspappe will ich hier nicht breitlatschen, das Theam ist mehrfach in Hauswirtschaft und Handwerk besprochen worden.

Gruß Ralf

Hi,

Beispiel: Es befindet sich beim Einzug ein uralter PVC Belag
in der gesamten Wohnung, und der Mieter will jetzt auf eigene
Kosten und selbstverständlich vom Fachhandwerker einen Laminat
mit Trittschallschutz bzw. Fliesen verlegen lassen?

Hier geht es doch um die persönliche Wohnqualität eines
Mieters. Ausserdem wäre es doch eine Aufwertung der Wohnung,
wenn schöne und fachgerecht verlegte Böden drinnen sind.

Oder???

Jain…
Das Lärmproblem wurde schon angesprochen. Hinzu kommt, daß nicht der Mieter entscheidet, was eine Aufwertung der Wohnung ist die der VM hinehmen muß.
Kurz: eine dauerhafte Veränderung benötigt selbstverständlich die Zustimmung des VM, das muß gar nicht im Vertrag stehen. Sofern der Mieter aber bei Auszug den Ursprungszustand wieder herstellt, braucht er auch den VM nicht zu fragen. Wenn durch die Maßnahme (wie z.B. bei Laminat möglich) aber Nachbarn gestört werden, kann der VM auch den sofortigen Rückbau verlangen und durchsetzen.

Gruß Stefan

Hallo,

Sofern der Mieter aber bei Auszug den Ursprungszustand wieder
herstellt, braucht er auch den VM nicht zu fragen.

das stimmt so nicht.
Der Vermieter muß auf jeden Fall nach Zustimmung gefragt werden.
Der Mieter ist eh verpflichtet, den Ursprungszustand wieder herzustellen, wenn der Vermieter es verlangt.
Der Vermieter kann aber verlangen, das die Einbauten drin bleiben.
Nur dann muss er dem Mieter diesen Umbau auch bezahlen.

Gruß
Rocco

Hi,

Sofern der Mieter aber bei Auszug den Ursprungszustand wieder
herstellt, braucht er auch den VM nicht zu fragen.

das stimmt so nicht.
Der Vermieter muß auf jeden Fall nach Zustimmung gefragt
werden.

woraus leitest Du das her?

Der Mieter ist eh verpflichtet, den Ursprungszustand wieder
herzustellen, wenn der Vermieter es verlangt.

Nicht, wenn anderes vereinbart wird. Was spricht dagegen, wenn ein Vermieter sagt, „sie können gerne Laminat legen und wenn es fachgerecht ist, darf es auch bleiben. Ich zahle aber nicht dafür.“ Und als Mieter würde ich solches nur machen, wenn mir der Vermieter obiges schriftlich gibt.

Der Vermieter kann aber verlangen, das die Einbauten drin
bleiben.
Nur dann muss er dem Mieter diesen Umbau auch bezahlen.

Hmmm, auch hier habe ich Zweifel. Kannst Du die Rechtsgrundlage bitte mal nennen - Danke.

Gruß Stefan

Hi,

kämpf dich mal hier durch:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

und guckst du bei Einbauten des Mieters.

Dort wird alles anschaulich erklärt.

Gruß
Rocco

PS. Späte Antwort liegt daran, dass ich die Woche nicht zuhause war.