Ein Mandant (Gewinnermittler) hat ein Geschäft von 04…10.2010 bis 05.04.2011. Meldet das Gewerbe zum 05.04.2011 ab und macht am 01.05.2011 ein neues Geschäft auf (mit neuer Gewerbeanmeldung).
Frage: muss ich zum 05.04.2011 die Buchhaltung mit eigener Gewinnermittlung und Aufgabebilanz abschließen und das neue Geschäft mit eigener Buchahltung eröffnen oder kann ich die Buchhaltung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 „durchlaufen“ lassen?