Neue 'Button' Lösung in Webshops

Hallo,

ich habe hier ein paar Fragen zur „neuen Button Lösung“.

Es geht hier nicht um einen konkreten Fall, sondern um hypotethische Annahmen. Z.B. könnte es ja sein, das jemand der einen Online Shop betreibt, abgemahnt wird, von wem auch immer. Als Grund wird angenommen angeführt, der Webshop befände sich nicht in einem Zustand, welcher die aktuellen (seit 01.08.2012 geltenden) Regelungen für Webshops entspricht.

Dazu folgende hypothetische Fragen:

Stimmt es wirklich, dass der „Gesetzgeber“ klar und deutlich vorgegeben hat, WIE der Text der Bestellseite auszusehen hat?

Falls ja: warum hat er das getan? Wenn ein Kunde in einem Onlineshop „shoppen“ geht, ist es dann nicht selbstverständlich, dass Ware auch bezahlt werden muss?

Es geht doch darum, dass dem Kunden klar und deutlich vermittelt werden soll, das er die Ware bezahlen muss, oder? Habe ich das richtig verstanden, geht es darum?

Wenn es darum geht, warum wird dann der Bestellvorgang exakten Regeln unterworfen? Ist sowas überhaupt zulässig? Genauso könnte man ja auch vom Kunden verlangen, dass ein Auto immer eine bestimmte Farbe haben muss…oder gar von einer bestimmten Marke sein muss. Wäre das nicht wettbewerbswidrig?

Angeblich darf auf der Taste NICHT draufstehen „in den Warenkorb“.
Ist es wirklich zulässig, diese Art der Beschriftung zu unterbinden?

Wäre eine evtl. Abmahnung überhaupt realistisch, in Anbetracht, dass Abmahnungen (nach meinem Kenntnisstand) eher rückläufig werden? Was genau wollte der Gesetzgeber eigentlich wirklich ereichen mit dieser neuen Regelung? Und kann nachgewiesen werden, dass die neue Regelung wirklich Vorteile für den Kunden bringt, und wenn ja, welche konkreten Vorteile hat der Kunde denn dann?

Was ist, wenn in den AGB eines Webshops deutlich und in fetter Schrift geschrieben steht, dass es sich hier um einen Onlineshop handelt, bei dem Artikel über den Versandweg bestellbar sind, und das diese ARtikel auch bezahlt werden müssen. Eigentlich ist diese Art der Erläuterung ein Unsinn. Genauso könnte man ja auch schreiben; „mit diesem Fahrad können Sie Fahrrad fahren“. Was soll das?

Was ist, wenn weiterhin deutlich drin steht, dass JEDERZEIT, während des gesamten Bestellprozesses, und sogar auch nach der Bestellung, nach der Auftragsbestätigung, und sogar nach der Bezahlung, sogar noch nach dem Erhalt der Ware jederzeit vom Kaufvertrag zurück getreten werden kann (wenn die Ware noch einwandfrei ist?

Ich meine, diese Regelung, diese angeblichen Fragwürdigkeiten, die können sich doch - eigentlich - nur auf den Zeitraum beziehen, der zwischen der Bestellung und der Bezahlung der Ware liegt. Wenn also ein Kunde (freiwillig) die Ware bezahlt hat, dann war das doch offensichlich von Beginn an sein Wille. Er könnte ja einfach „nicht bezahlen“, dann würde - laut den AGB des Shops - der Vertrag ja nicht zustand kommen. Da meist per Vorkasse bezahlt wird, hätte im Prinzip niemand einen Schaden erlitten.

Ich frage mich einfach nur, ob es rechtlich haltbar ist, einen Shopbetreiber per Gesetz dazu zu verpflichten, eine Taste, die zuvor den Text hatte „in den Warenkorb“ umzubenennen in „kaufen“. Denn das reine „in den Warenkorb“ legen, stellt ja noch gar keinen Kauf dar. Dies erfolgt ja erst in den Folgeseiten, also in dem man den Warenkorb aufruft, und dann z.B. die Taste „zur Kasse gehen“ anklickt. Auch hier ist doch offensichtlich, um was es geht, nämlich um das Einkaufen UND das bezahlen. Selbst hier könnte der Kunde immer noch die Seite einfach schliessen, und würde damit völlig frei von irgendwelchen Verpflichtungen sein.

Eine Bitte; ich habe hier zwar weit ausgeholt, bitte aber evlt. Antworten - vorzugsweise von Fachleuten - möglichst kurz und bündig zu halten.

Danke schön.

MfG
J

Hallo!

Angeblich darf auf der Taste NICHT draufstehen „in den
Warenkorb“.

Das ghalte ich für ein Gerücht. Das Button-Gesetz beschäftigt sich ausschließlich mit dem Button, mit dem der Kauf abgeschlossen wird.

Ich frage mich einfach nur, ob es rechtlich haltbar ist, einen
Shopbetreiber per Gesetz dazu zu verpflichten, eine Taste, die
zuvor den Text hatte „in den Warenkorb“ umzubenennen in
„kaufen“. Denn das reine „in den Warenkorb“ legen, stellt ja
noch gar keinen Kauf dar.

Richtig.

Selbst hier könnte der Kunde immer noch die
Seite einfach schliessen, und würde damit völlig frei von
irgendwelchen Verpflichtungen sein.

Richtig.

Es geht um den Bautton, mit dem der Vertrag endgültig abgeschlossen wird. Also nachdem man die Ware in den Warenkorb gelegt hat und zur Kasse gegangen ist. Und der muss dann z.B. „Kaufen“ heißen. Ist doch eigentlich nicht schlimm, oder?

Gruß,
Max

Hallo,

der Gesetzgeber hat gar nichts verbindlich festgelegt. Der Vertrag ist unwirksam, wenn dem Kunden nicht hinreichend klar, dass er etwas kostenpflichtig bestellt. Das Gesetz erklärt einen Button mit diesem Text für ausreichend, die Begründung sagt, es könnte aber auch „kaufen“ heißen.

Mit dem Warenkorb hat das nichts zu tun, sondern es geht hier um den Abschluss.

VG
EK

Hallo,
danke sehr.

Es geht um den Bautton, mit dem der Vertrag endgültig
abgeschlossen wird. Also nachdem man die Ware in den Warenkorb
gelegt hat und zur Kasse gegangen ist. Und der muss dann z.B.
„Kaufen“ heißen. Ist doch eigentlich nicht schlimm, oder?

Gruß,
Max

Nein, es ist nicht schlimm. Aber wo genau ist der Sinn? Ich habe immer noch nicht verstanden, warum es diese Änderung gibt.

Ich meine, jetzt mal im ernst. Wenn jemand in einem Shop einkauft, (online), dann ist doch logisch, das man das auch bezahlen muss. Warum muss man dem Kunden explizit sagen (sinngemäss) „…du must das bezahlen…“

Kapiere ich nicht.

Das ist ähnlich, wie vor vielen Jahren die Sache mit dem „Disclaimer“. Jeder hat das nachgemacht, und alles wussten, es ist Unsinn.

Übrigens, obige Sachen (Taste darf nicht „in den Warenkorb“) lauten, werden von einer Website eines RA so dargestellt!

Mir ist noch was aufgefallen; die abschliessende Taste muss also sinngemäss lauten „…kaufen“. Ja logisch, leihen ist ja auch blöd. Borgen ist auch blöd. Vielleicht „ausleihen“? Also ehrlich, das ist ein „onlineshop“. ???

Und die Taste darf NICHT lauten „Bestellung abschicken“? Warum nicht? Es ist doch eine Bestellung. Warum darf der Kunde die dann nicht abschicken?

Wikipedia ist doch schlau, oder nicht. Dort heisst es doch ganz klar und deutlich:


Eine Bestellung (engl.: Purchase order) ist die Aufforderung eines Kunden an einen Hersteller, Händler oder Dienstleister zur Bereitstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Die Bestellung mündet in den meisten Fällen in ein Vertragsverhältnis, durch das sich beide Seiten zur Erfüllung der gegenseitigen Vereinbarungen verpflichten.

Ich verstehe diesen Vorgang einfach nicht. WARUM wurde das so beschlossen, bzw. angeblich ist es ja noch nicht beschlossen, sondern lediglich geplante. In der Zwischenzeit werden Shopbetreiber aber mit Mails bombadiert, so nach dem Motto; „…entweder Sie aktualisieren Ihren Shop, oder Sie werden erschossen…“

Ich finde das alles eine unglaubliche Unverschämtheit.

MfG
J

Hallo,

aha…interessant. Es scheint ja beinahe so zu sein, als wenn da der RA, der diese Website betreibt, an einigen Punkten doch massiv übertrieben hat. Ich möchte ja mal wissen, ob der sich nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, mit seinen Behauptungen.

Okay, einem Kunden muss also deutlich gesagt werden, das wenn er in einen Onlineshop den Bestellprozess durchläuft, der ja mehr als 100% selbsterklärend ist;
+Waren in den Warenkorb
+Adresse angeben oder einloggen
+Zahlungsart wählen
+Versandart wählen
+Zusammenfassung ansehen und „Bestellung absenden“…

…das er das dann auch bezahlen muss?
Ja gut, das ist ja auch logisch, dass men dem das sagen muss.
Ich meine, klar, da kann der ja nicht alleine drauf kommen.
Wie sollte er auch?
Er ist ja in einem Shop, da geht man erstmal davon aus, das man das geschenkt bekommt.

Und die letzte Taste darf nicht „Bestellung absenden“ lauten?

Ehrlich nicht? Warum nicht? Es ist doch eine Bestellung. Ein PKW heist doch auch PKW, und eben nicht Leihwagen, oder Rolli, oder Heini, oder was weiss ich.

Kapiere immer noch nicht den Hintergrund, WARUM diese Änderungen eingeführt wurden, oder eingeführt werden sollen.

Grüße
J

Auch hallo

Kapiere immer noch nicht den Hintergrund, WARUM diese
Änderungen eingeführt wurden, oder eingeführt werden sollen.

Ein Teil der Wahrheit dürfte sein, dass Internetnutzer vor unseriösen Anbietern geschützt werden sollen. Fragt sich nur warum sich letztere an der neuen Regelung stören sollten: http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-ende-der-abofal…

mfg M.L.

Guten Morgen!

Aber wo genau ist der Sinn? Ich
habe immer noch nicht verstanden, warum es diese Änderung
gibt.

Ich meine, jetzt mal im ernst. Wenn jemand in einem Shop
einkauft, (online), dann ist doch logisch, das man das auch
bezahlen muss.

Ja, aber es ist nicht immer 100%ig abzusehen, WANN der Kaufvertrag zustande kommt.
Bei den meisten Shops legt man Artikel in einen Warenkorb.
Dann shoppt man weiter.
Irgendwann geht man zur Kasse.
Da wird alles nochmal aufgelistet.
Man muss die Zahlungsweise angeben.
Wenn alle Daten vollständig sind, wird einem fast überall NOCHMAL die Bestellung komplett angezeigt und erst DANN muss man auf einen Button klicken, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wird.
Wenn man öfters online einkauft, gewöhnt man sich an diese Art des Kaufvorgangs.

Es gibt aber wohl Shops, bei denen der Kaufen-Button (der dann nicht unbedingt „Kaufen“ heißt, schon irgendwo vorher im Bestellvorgang. Die meisten Menschen vertrauen darauf, dass sie vor dem eigentlichen kaufen nochmal alles aufgelistet bekommen, um alles nochmal auf einen Blick überprüfen zu können. Das ist aber leider nicht bei allen Shops gegeben. Dann ist der Käufer verdutzt. Vielleicht wollte er noch was ändern oder so.
Oder nimm den Onlinekauf von Kinokarten. Ich kenne das so, dass man da oft seine Daten erst angeben muss, DANN erst den Kinoplan angezeigt bekommt, wo man gucken kann, ob in der Vorstellung, die man vorher schon ausgewählt hat, überhaupt noch angenehme Plätze frei sind. Wäre blöd, wenn man zu dem Zeitpunkt schon einen Kaufvertrag abgeschlossen hätte.
Man simuliert öfter man den Kaufvorgang, um sich Lieferzeiten, Versandkosten, Verfügbarkeiten o.ä. anzeigen zu lassen, ohne dass man wirklich kaufen will.
Vereinzelte Shops scheinen sowas auszunutzen. Durch einen „KAUF MICH“-Button wird klar, ab welcher Stelle man nicht mehr weiter klicken sollte, wenn man nicht wirklich vor hat, zu kaufen.

Vielleicht sind Dir die Hintergrunde jetzt etwas klarer. Wenn man selber einen Shop betreibt, tendiert man dazu, die Dinge aus einer anderen Sicht zu sehen.

Warum muss man dem Kunden explizit sagen
(sinngemäss) „…du must das bezahlen…“

Darum gehts nicht, es geht darum, ihm zu sgen, wenn Du JETZT klickst, schließen wir einen Kaufvertrag ab und nicht „Ätsch, vor drei Klicks haben wir einen Kaufvertrag geschlossen, auch wenn Du das nicht gemerkt hast“.

Das ist ähnlich, wie vor vielen Jahren die Sache mit dem
„Disclaimer“. Jeder hat das nachgemacht, und alles wussten, es
ist Unsinn.

Nö. Der Disclaimer IST Unsinn. Der Kaufen-Button schafft Klarheit.

Und die Taste darf NICHT lauten „Bestellung abschicken“? Warum
nicht? Es ist doch eine Bestellung. Warum darf der Kunde die
dann nicht abschicken?

Das ist doch wohl das kleinste Übel. Du musst bedenken - so blöd das auch klingen mag - dass im WWW auch Menschen mit etwas geringerer Auffassungsgabe unterwegs sind. Das „kaufen“ dient doch nur dazu, dass es auch wirklich jeder versteht. Und das halte ich durchaus für richtig. Oder will man weniger intelligenten Menschen den Zugang zum Internet verbieten? Das wäre doch Diskriminierung.

Ich verstehe diesen Vorgang einfach nicht.

Du wirst vom Gesetz her aufgefordert etwas zu ändern und willst es einfach nicht. Du sperrst Dich dagegen und verlierst so das Verständnis für Deine Käufer. Ich hoffe, ich konnte Dir oben nahelegen, warum das eine gute und wichtige Sache ist.

„…entweder Sie aktualisieren Ihren Shop, oder Sie werden
erschossen…“

Wohl kaum. Dein Gemüt ist erregt. Kühle Dich ab :smile:

Ich finde das alles eine unglaubliche Unverschämtheit.

Nein, Du hast nur noch nicht darüber geschlafen. Es wird ja schließlich nichts schlimmes von Dir verlangt (wenn ich richtig informiert bin).

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo M.L.

danke sehr.

Den Link zu anwald.de habe ich mir angesehen. Er liest sich ja doch erheblich anders, als so mancher andere „Anwaltsseite“. Denn viele andere „beratende“ Anwaltsseiten im Netz - Namen möchte ich hier nicht nennen - agieren doch ziemlich reißerisch, und schwimmen eher auf der Linie; "…änderen Sie Ihre Shopseiten, sonst drohen Abmahnungen. Genau dies sieht die RAin Ihres Links wohl nicht so.

Interessant. Obwohl ich kein Rechtsexperte bin, sehe ich die Dinge auch so, wie in dem Link der RAin beschrieben.

Meine Frage bleibt aber (immer noch) offen; was soll der ganze Unsinn eigentlich?

MfG
J

Moin,

Okay, einem Kunden muss also deutlich gesagt werden, das wenn
er in einen Onlineshop den Bestellprozess durchläuft, der ja
mehr als 100% selbsterklärend ist;

Warum schließt Du vor Dir auf andere? Nicht jeder Mensch kommt mit einem Bestellprozess im Internet auf Anhieb klar. Insbesondere ältere Menschen werden sich beim ersten Mal schwer tun. Du tust hier Deinen eigenen Kunden Unrecht. Jetzt sagst Du noch, welches Dein Shop ist und etliche Menschen wüssten, wo sie in Zukunft nicht mehr kaufen. Du musst aufpassen, dass Du hier nicht überheblich arrogant rüber kommst und damit Deinem Shop einen unseriösen Eindruck versetzt.

…das er das dann auch bezahlen muss?

Es geht nicht darum, dem Kunden zu sagen, DASS er es bezahlen muss, sondern darum AN WELCHER STELLE der Kaufvertrag geschlossen wird.

Ja gut, das ist ja auch logisch, dass men dem das sagen muss.

Deinen Sarkasmus kannst Du Dir auch sparen. Du hast eine Frage gestellt und hoffst auf eine sachliche Antwort. Da solltest DU auch sachlich bleiben.

Er ist ja in einem Shop, da geht man erstmal davon aus, das
man das geschenkt bekommt.

Denk mal nach, in wie vielen Shops man TATSÄCHLICH Dinge geschenkt bekommt! Ja, sowas gibts wirklich, vielleicht kennst Du das nur nicht.

Und die letzte Taste darf nicht „Bestellung absenden“ lauten?

Weil eine bestellung nicht automatisch auch kostenpflichtig ist vielleicht? Es geht ja hier darum, es klar und deutlich zu formulieren - so wie das halt (leider) in Deutschland überall ist. Irgendeinen gibts immer, der aufgrund irgendeiner dummen Formulierung, die 99% der Einwohner richtig verstehen, meint, er könne irgendein erfundenes Recht einklagen - leider gibts auch immer wieder welche, die damit durchkommen. Dann gibts wieder neue, noch bescheuertere Gesetze, die den Bürgern das denken abnehmen.

Aber ob ich nun „Bestellung abschicken“ oder „Kaufen“ auf meinen Button schreibe - dafür würde ich nicht so einen Aufriss machen.

Ein PKW heist doch auch PKW, und eben nicht Leihwagen

Gelegentlich heißt der auch Leihwagen oder „Geschenk vom Oma und Opa“.

Kapiere immer noch nicht den Hintergrund, WARUM diese
Änderungen eingeführt wurden, oder eingeführt werden sollen.

Ich kommentier mal jetzt weiter nichts und lass Dich erstmal meine Antworten lesen. Ich bin eigentlich der Meinung, dass es dann schlagartig klar werden sollte. Der Knackpunkt ist ja, dass dem Kunden nicht klar gemacht werden soll, dass er zahlen muss, sondern mit welchem Klick es zum Kaufvertrag kommt - und das ist heute doch in einigen Shops unterschiedlich und nicht immer klar ersichtlich.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Meine Frage bleibt aber (immer noch) offen; was soll der ganze
Unsinn eigentlich?

weil in der Vergangenheit viele tausend Leute ungewollt kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen haben, weil sie den Hinweis auf die Kosten ignoriert oder überlesen haben. Der Gesetzgeber hat nur ungefähr zehn Jahre gebraucht, um darauf zu reagieren.

Noch einmal eine ausführliche Erkärung dessen, was nun Pflicht wird:
http://www.it-recht-kanzlei.de/buttonl%C3%B6sung-inf…

Gruß
C.

Moin,

Noch einmal eine ausführliche Erkärung dessen, was nun Pflicht
wird:
http://www.it-recht-kanzlei.de/buttonl%C3%B6sung-inf…

Da, und IMHO auch im Gesetz, steht nichts darüber, wie das bei Textbrowsern oder Vorlesebrowsern umzusetzen ist.

  • Wie macht man „hervorgehobene Weise“, wenn man nichts hervorheben kann, weil es kein Fett, unterstrichen oder farbig gibt?
  • Der RA spricht von „optisch“ hervorheben und von „unterhalb“ und ähnlichen, optischen Begriffen. Wie ist das mit Screenreadern vereinbar?

Immerhin hat man es ja mal geschafft, zu bemerken, das Scrollen auf kleinen Displays fast immer nötig ist.

Meine Frage ist rein interessehalber, weil ich das Gefühl habe, dass bei all diesen Gesetzen, die sich auf Websites beziehen, immer die Hälfte vergessen wird.

Grüße,
-Efchen

Der Knackpunkt ist ja,
dass dem Kunden nicht klar gemacht werden soll, dass er zahlen
muss, sondern mit welchem Klick es zum Kaufvertrag kommt - und
das ist heute doch in einigen Shops unterschiedlich und nicht
immer klar ersichtlich.

doch, genau darum geht es: es soll dem kunden klar sein, dass es beim nächsten klick zu kosten kommt. es geht gegen abofallen, nicht um irgendeinen bestimmten klick.
lies: http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kost…

Hallöchen,

das eigentliche Problem ist ja ein völlig Anderes.

es gibt im Netz (und jetzt mit Smartphone auch in den Appstores auch dort, sogar INNERHALB von Apps!) immer mehr Schlaumis, die meinen, man kann Geld machen indem man eine Seite aufbaut "KOSTENLOS ", man muss nur Name und Anschrift eingeben.

Oder Spiele, bei denen man sich als registrierter User , das Fortschritt bringt (seien es zusätzliche Levels, virtuelle Güter oder sonst was) mit einem einfachen Klick dazu bekommen kann.

Und auf Seite 2423956334886 in den AGB steht dann ein Paragraph „Nur das erste ist kostenlos, danach fallen für jedes weitere Kosten in Höhe von €123,45 an“.

Und die fleißigen Nutzer holen sich natürlich massenhaft und fragen sich dann, wo plötzlich die Rechnung herkommt.

Hier hat sich nämlich was von wegen „The paperwork has been clearly posted in the basement closet of City Hall since last Thursday“ (scnr)

Sobald ein User im Internet irgend etwas tut, wodurch ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstehen soll, muss der User hiervon eindeutig Kenntnis gehabt haben, und ein Hinweis auf eine 100-seiten starke AGB sieht der Gesetzgeber nicht als „eindeutig“ an, da man ja weiß: sowas liest eh niemand.

Der Gesetzgeber sieht den Verbraucher hinreichend geschützt, wenn auf solchen Seiten der Button nicht mehr „Downloaden“ sondern „Kaufen“ heißt und sich hinreichend vom übrigen Seitenaufbau abgrenzt, dass jeder erkennt, dass hier eine Transaktion mit besonderer Bedeutung getätigt wird.

Das Ganze ist keine Schikane für Onlineshops, da diese ohnehin (wenn sie in redlicher Absicht sind) klar offen legen, wann, wodurch welche Kosten in welcher Höhe entstehen noch bevor eine finanzielle Verbindlichkeit für den Kunden entsteht.

Gruß,
Michael

Es ist nicht der Button…
Hallo,

wie schon von Anderen geschrieben, ist es weniger der „Bestell“-Button, der geändert werden muss, sondern die anderen Anforderungen, welche die Gesetzesänderung mit sich bringt.

Dazu folgende hypothetische Fragen:

Stimmt es wirklich, dass der „Gesetzgeber“ klar und deutlich
vorgegeben hat, WIE der Text der Bestellseite auszusehen hat?

Nein.

Es geht doch darum, dass dem Kunden klar und deutlich
vermittelt werden soll, das er die Ware bezahlen muss, oder?
Habe ich das richtig verstanden, geht es darum?

Unter anderem.

Wenn es darum geht, warum wird dann der Bestellvorgang exakten
Regeln unterworfen? Ist sowas überhaupt zulässig? Genauso
könnte man ja auch vom Kunden verlangen, dass ein Auto immer
eine bestimmte Farbe haben muss…oder gar von einer
bestimmten Marke sein muss. Wäre das nicht wettbewerbswidrig?

Warum? Alle neuzugelassenen PKW brauchen z.B. „Blinker“.

Angeblich darf auf der Taste NICHT draufstehen „in den
Warenkorb“.

Doch, natürlich. Wenn an dieser Stelle keine (kostenpflichtige) Bestellung getätigt wird.

Ist es wirklich zulässig, diese Art der Beschriftung zu
unterbinden?

Macht ja auch keiner, s.o.

Wäre eine evtl. Abmahnung überhaupt realistisch, in
Anbetracht, dass Abmahnungen (nach meinem Kenntnisstand) eher
rückläufig werden? Was genau wollte der Gesetzgeber eigentlich
wirklich ereichen mit dieser neuen Regelung? Und kann
nachgewiesen werden, dass die neue Regelung wirklich Vorteile
für den Kunden bringt, und wenn ja, welche konkreten Vorteile
hat der Kunde denn dann?

Das fragst Du am besten den Gesetzgeber. Der grundlegende Gedanke ist ja nicht falsch.

Was ist, wenn in den AGB eines Webshops deutlich und in fetter
Schrift geschrieben steht, dass es sich hier um einen
Onlineshop handelt, bei dem Artikel über den Versandweg
bestellbar sind, und das diese ARtikel auch bezahlt werden
müssen. Eigentlich ist diese Art der Erläuterung ein Unsinn.

Die Dinger nennen sich Allgemeine Geschäftsbedingungen, weil sie allgemein sind. Da steht nichts darüber, was zu welchem Preis ge-/verkauft wird.

Was ist, wenn weiterhin deutlich drin steht, dass JEDERZEIT,
während des gesamten Bestellprozesses, und sogar auch nach der
Bestellung, nach der Auftragsbestätigung, und sogar nach der
Bezahlung, sogar noch nach dem Erhalt der Ware jederzeit vom
Kaufvertrag zurück getreten werden kann (wenn die Ware noch
einwandfrei ist?

Ja? Kann es das? Immer? Auch bei digitalen Gütern?

Ich meine, diese Regelung, diese angeblichen Fragwürdigkeiten,
die können sich doch - eigentlich - nur auf den Zeitraum
beziehen, der zwischen der Bestellung und der Bezahlung der
Ware liegt.

Du kannst grundsätzlich bestellen was Du willst, daraus muss allerdings kein Verttrag entstehen. Da ein Vertrag eine beidseitige Willenserklärung ist, muss auch der Verkäufer zustimmen.

Wenn also ein Kunde (freiwillig) die Ware bezahlt
hat, dann war das doch offensichlich von Beginn an sein Wille.

Nun stell Dir vor, Du möchtest Dein Auto verkaufen und inserierst es und gibst dabei einen Preis an. Nun überweise nicht nur ich, sondern auch noch B, C und den Betrag. Haben wir jetzt alle Vier Dein Auto gekauft? Jeweils?

Er könnte ja einfach „nicht bezahlen“, dann würde - laut den
AGB des Shops - der Vertrag ja nicht zustand kommen. Da meist
per Vorkasse bezahlt wird, hätte im Prinzip niemand einen
Schaden erlitten.

Gut, Du hast mir den Zuschlag für Dein Auto gegeben, warum auch immer, das Ganze sei wasserdicht. Nun beschließe ich nach längerem hin-und-her, daß ich das Auto doch nicht will (warum auch immer). Leider hast Du B, C und D schon abgesagt. Du hast Dein Auto noch immer, ebenso wie die Kosten. Eventuell wirst Du Dein Auto auch nie loswerden, da es für Dich keine Vertragssicherheit gibt. Und für mich ja auch nicht.

Ich frage mich einfach nur, ob es rechtlich haltbar ist, einen
Shopbetreiber per Gesetz dazu zu verpflichten, eine Taste, die
zuvor den Text hatte „in den Warenkorb“ umzubenennen in
„kaufen“.

Mit „in den Warenkorb“ hast Du bisher auch bei keinem seriösen Shop einen Vertrag geschlossen.

Denn das reine „in den Warenkorb“ legen, stellt ja
noch gar keinen Kauf dar.

Eben.

Dies erfolgt ja erst in den
Folgeseiten, also in dem man den Warenkorb aufruft, und dann
z.B. die Taste „zur Kasse gehen“ anklickt. Auch hier ist doch
offensichtlich, um was es geht, nämlich um das Einkaufen UND
das bezahlen.

Und? Steht das überall? Ist das immer ersichtlich? Und kommt nach „zur Kasse gehen“ nicht noch der Schritt „bezahlen“?

Die Probleme liegen wirklich nicht in der Beschriftung eines Buttons.
So muss der Button am Ende (und nur da) der Bestell-/Kaufseite sein. Darüber müssen sämtliche Regelungen wie AGB, Widerrufsbelehrung, natürlich die Anschrift des Käufers, ggf. die Lieferadresse, die Art der Bezahlung (und ggf. deren Kosten), die Art und Kosten des Versands etc.
Ebenfalls bedarfs es der Auflistung der wesentlichen Bestandteile der bestellten Waren. Was zu den wesentlichen Bestandteilen gehört, ist nicht weiter geregelt. Gehören bei Textilien nur Größe und Farbe dazu? Oder müssen, wie in der ausführlichen Beschreibung, alle verwendetetn Materialien mit ihrem Anteil aufgeführt werden? Gehören gar Pflegehinweiese dazu?

Interessant wird es dann auch beim Zeitpunkt des Vertragsschlusses. War es bisher so, daß der potenzielle Kunde mit einer Bestellung seine Absicht zum Vertagsschluß abzugeben, welche dann ggf. vom Verkäufer angenommen wurde, so wird dieser Zeitpunkt jetzt vorverlagert auf den Zeitpunkt des Klicks auf „jetzt für EUR xx,xx kaufen“ (oder vergleichbare Beschriftung).
Was aber, wenn es sich bei der Ware um ein Angebot handelt, für welches der Kaufwillige eine Bedingung erfüllen muss, z.B. beim Kauf von Schüler-/Studentenversionen von Software. Bisher konnte der Interssent eine Bestellung aufgeben und der Verkäufer konnte nach Prüfung der Berechtigung (Schüler-/Studentenausweis) das Kaufangebot des Kunden annehmen und somit einen Vertrag zustande kommen lassen. Da eine solche Software im Zweifel gar nicht an Unberechtigte abgegeben werden darf, hätte der Verkäufer nun eine Problem, denn er hätte einen gültigen Vertrag. Als Ausweg sehe ich da die Möglichkeit, eine Registrierung mit Überprüfung der Legitimation einzuführen und nur Registrierten Kunden den Einkauf zu gestatten. Ob das jetzt kundenfreundlicher ist mag jeder selbst beurteilen.

Unklar bleibt natürlich auch, was passiert, wenn ein Shop sich nicht an die neue Regelung hält, jedoch trotzdem eine Kaufabwicklung zur Zufriedenheit aller Beteiligten stattfindet. Was ist, wenn nach 4 Monaten ein Gewährleistungsfall eintritt, nach 9 Monaten ein Garantiefall? Einen Vertrag, auf den sich der Kunde berufen könnte, gibt es ja nicht. Oder umgekehrt: Der Verkäufer hat eien Artikel abgegeben, der innerhalb einer kurzen Zeit eine enorme Wertsteigerung erfahren hat - kann er den vom Kunden zurückfordern? Und vielleicht auch noch Nutzungsgebühren verlangen?

Nicht zuletzt hat die Gesetzesänderung auch Auswirkung auf Händler im Ausland, welche Verträge mit Deutschen zu schließen gedenken. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich warnt schon.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&sti…

Am Ende wage ich zu bezweifeln, daß sich Leute, die arglose Menschen mit fragwürdigen Vertägen übervorteilen, sich von der Neuregelung von ihrem Tun abrignen lassen werden. Wie soll ein Kunde, der über eine nicht-konforme Seite einen Vertrag geschlossen hat, den Beweis führen, wenn die Seite bei erneutem Aufruf völlig korrekt daher kommt? Technisch ist eine solche Täuschung kein Problem.

Eine Bitte; ich habe hier zwar weit ausgeholt, bitte aber
evlt. Antworten - vorzugsweise von Fachleuten - möglichst kurz
und bündig zu halten.

Sorry, dafür ist das Thema zu komplex. Die Beschriftung des Buttons ist halt nicht das Problem.

Gruß

osmodius

Hi,

danke für deine sehr ausführlichen Infos.

Ich verstehe nur nicht warum normale Shopbetreiber, die eh keine bösen Absichten haben, nun von „Rechtsanwälten“ gedrängt werden, Ihre Seiten upzugraden. Teilw. haben die nämlich schon genug um die Ohren, und im Prinzip nicht wirklich Zeit, Ihre Seiten haargenau so hinzustricken (lassen) wie der freundlich Herr „Gesetzgeber“ (dieser Theoretiker) es gerne hätte.

Wie groß ist denn das Abmahnrisiko für einen „normalen“ Shopbetreiber, wenn da die Seite „angeblich“ nicht so aufgebaut ist, wie es „sein muss“? Und vor allem; wenn der dann abgemahnt wird, könnte er doch im Prinzip DANN die Seite auf Fordermann bringen, und könnte sagen; „…sorry, muss ein Mißverständnis sein, unsere Seiten sind einwandfrei…“.

Grüße
J

Hi,
danke.

Im Prinzip verstehe ich das ja auch alles.

Was ich nicht verstehe, das Rechtsanwälte im Netz unterwegs sind, die den Shopbetreibern Angst machen.

Weiter verstehe ich nicht, warum eine Shopseite exakten Vorgaben entsprechen muss? Man könnte doch einfach wie folgt vorgehen; jemand - wer auch immer - meint, eine Seite sei nicht in Ordnung, meldet diese einfach an eine bestimmte Stelle. Ich denke da z.B. an den freundlichen Herrn Gesetzgeber, bwz. seine Knechte.

Diese könnten dem dann nachgehen, und wenn das dann wirklich nicht o.k. ist, könnte man alles von offizieller SEite protokollieren, und der Fall wäre klar…

Warum schließt Du vor Dir auf andere? Nicht jeder Mensch kommt
mit einem Bestellprozess im Internet auf Anhieb klar.
Insbesondere ältere Menschen werden sich beim ersten Mal
schwer tun. Du tust hier Deinen eigenen Kunden Unrecht. Jetzt
sagst Du noch, welches Dein Shop ist und etliche Menschen
wüssten, wo sie in Zukunft nicht mehr kaufen. Du musst
aufpassen, dass Du hier nicht überheblich arrogant rüber
kommst und damit Deinem Shop einen unseriösen Eindruck
versetzt.

Hallo,
danke für den Link.
Angesehen!
Scheint ja einer der seriöseren Anwälte zu sein, weil hier auch mal exakt das Gesetz beschrieben wird.

Interessant finde ich, das die kleinen Finanzschweinchen wieder mal ausgenommen wurden.

Dabei weiss man doch, dass die es sind, die immer wieder unsere Wirtschaft in den Ruin treiben.

Verdammtes Pack!

weil in der Vergangenheit viele tausend Leute ungewollt
kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen haben, weil sie
den Hinweis auf die Kosten ignoriert oder überlesen haben. Der
Gesetzgeber hat nur ungefähr zehn Jahre gebraucht, um darauf
zu reagieren.

Noch einmal eine ausführliche Erkärung dessen, was nun Pflicht
wird:
http://www.it-recht-kanzlei.de/buttonl%C3%B6sung-inf…

Gruß
C.

Hi,
danke.
Das verstehe ich doch auch durchaus alles.

Was ich nicht verstehe, sind Websites von Rechtanwälten im Netz, die Ihre Dienste MASSIV anbieten, in der der Weise; „…bringen Sie mit unsere Hilfe (natürlich gegen Bezahlung) Ihren Shop in Ordnung, sonst drohen Abmahnungen…“

Hi,
danke.

Für mich ist der Fall klar!

Beauftrage 10 RA, deine Shopseite zu überprüfen. Es werden 10 verschiedene Ergebnisse rauskommen, mit 10 verschiedenen Kostennoten.

Welches Angebot soll ich annehmen?

Fazit; alles nur Betrag vom Anfang bis zum Ende. Und der lezte in der Kette - der kleine Mann - der, der diese miese Wirtschaft am Leben hält, der muss IMMER für alles bezahlen.

Weil der kleine unten am Boden, der kann sich nicht wehren. Die großen hätten aber das fette Geld, doch dieses zu holen ist zu kompliziert. Daher packt man sich die Kleinen.

Aber so ein System wird vermutlich nicht mehr lange bestehen. Es ist unmöglich, ständig Wachstum zu haben. Dies nur am Rande.