Im Namen und Auftrag eines Klienten ergibt sich folgende Frage, um deren verständliche und sachgerechte Aufklärung ich hiermit wie folgt bitte:
Für juristische Laien sind die Formulierungen der ab Ende Mai 2018 in kraft tretenden Datenschutzverordnungen äußerst kryptisch, so dass sich daraus für meinen Klienten folgende Frage ergibt:
Zur Sachlage:
Mein Klient (Heilpraktiker für Psychotherapie) betreibt eine Praxis, in deren Rahmen er u.a. eine neue Internetpräsenz an den Start bringen möchte.
Nun ist er verunsichert, und weiß nicht, welche der neuen Richtlinien für ihn rechtlich zwingend bzw. bindend sein werden? Was genau muss er im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung zwingend beachten, um nicht ungewollt gegen neue Regelungen zu verstoßen?
Vielen Dank für eine leicht verständliche und in der Sache klare Aufklärung, die für ihn als juristischen Laien nachvollziehbar sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Psychologische Beratung & Lerncoaching, Aribert Böhme
Psychologischer Berater (SGD-Dipl.) & Lerncoach
DV-Kfm. & EDV-Dozent & Autor
E-Mail: [email protected]