Neue Eigentümer räumen den Balkon

Guten Morgen,
Familie M lebt seit 9 Jahren in ihrer Wohnung. Die restlichen Mieter teilweise länger.
Laut Mietvertrag gibt es einen gemeinschafts Balkon. Bisher hatte jeder Mieter ein separates Abteil. Und das funktionierte die letzen 9 Jahre auch prima.
Nun wurde das Haus zum 1.2. verkauft.
Der neue Eigentümer hat nun den Balkon neu gefliest , und in diesem Zuge sämtliche Pflanzen, Gartenmöbel etc. ohne zu fragen entsorgt. Weil es ja ein Gemeinschaftsbalkon wäre. Was aber bisher anders geregelt war, weil ja jeder seinen eigenen Part hatte .
Ebenso sollen jetzt die Dinge die jeder noch draußen hat entfernt werden.
Geht das einfach so? Und wer kommt für den Schaden der entsorgten Sachen auf ???

Der neue Eigentümer, wer denn sonst.

Aber nur wenn er das ohne Aufforderung zur Räumung durch die Mieter gemacht haben sollte.
Das wäre verbotene Eigenmacht und macht ihn schadenersatzpflichtig.

Der hätte die Baumaßnahme (Fliesen auf Balkon) rechtzeitig ankündigen müssen. Dann wäre Zeit genug die Sachen auf dem Balkon zu räumen.

Mit der Nutzung des Balkons hat das nichts zu tun. Nach der Baumaßnahme müssen die Mieter ihn wieder so nutzen können wie zuvor. Schließlich gilt der alte/bestehende Mietvertrag.

Aber ehrlich gesagt, ich glaube nicht es ist so abgelaufen wie Du schreibst. Wie sollte das gehen, die Mieter werden doch mind. teilweise anwesend gewesen sein und könnten einschreiten wenn ihr Kram weggeräumt wird .

MfG
duck313

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Doch, das war schon so. Auf den Balkon kommt man nicht durch die Wohnung sondern es gibt einen Eingang im Treppenhaus, das merkt man nicht wenn jemand raus geht.

Das habe ich überlesen.
Was denn nun ?
Es ist also gar nicht alles weggeschmissen worden.

Egal, es gilt das was gesagt wurde. Wenn ohne Aufforderung der Räumung weggeschmissen wurde (fast nicht zu glauben, außer es war erkennbar Müll) muss der Vermieter dafür haften.

Erkläre mal deine Wohnsituation, was es mit dem gemeinsamen Balkon auf sich hat. Wie muss man sich das vorstellen ?
Ein umlaufender Balkon über die ganze Hausbreite, zu dem mehrere Wohnungen direkten Zugang gaben. Aber nicht in in Abschnitte unterteilt mit Trennwänden ? Man kann an den Balkontüren der Nachbarn vorbeigehen wenn man wollte ?

Und die Sachen weggeräumt haben die Eigentümer selbst. Da wurde keiner informiert. Irgendwann war alles auf einer Seite. Das mehr als die Hälfte fehlt wurde erst gestern bemerkt.

Das ist wirklich eine seltsame Bausituation. Wozu dient der Balkon ? Zum Fensterputzen von außen ? Als 2. Rettungsweg im Fall eines Brandes ? Dann dürfte da auch nichts stehen !
Ändert aber nichts an der Haftung wenn Sachen entsorgt wurden ohne Aufforderung an die Mieter sie selbst zu entfernen.

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Es ist eine große innenterasse sozusagen , mit 2 Zugängen durch das Treppenhaus. Bisher mit Zaunelementen in Parzellen aufgeteilt. 4 Parzellen. Es fehlt nicht slles , aber von einem Mieter sämtliche Pflanzen , Stühle , Bänke , Windlichter , Schirme …

Dann soll der den Vermieter fragen wo die Sachen geblieben sind und falls sie nicht mehr da sind, eine Rechnung über den Wert bzw. eine Neuanschaffung aufstellen.

So wie Du es jetzt beschreibst ist das doch kein Balkon,sondern eine Terrasse oder Garten. Den kann man abteilen.

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Es ist eine Terrasse, nur wird das Wort bei uns nicht verwendet. Bei uns ist alles ein Balkon :upside_down_face: ja, und bisher war das wie gesagt abgeteilt. Hab bereits nach den Sachen gefragt, wurden entsorgt. Und wie es aussieht soll aber jetzt nichts mehr abgeteilt werden. Genaueres hab ich aber noch nicht gehört.