Neue Eigentumswohnung - Hausgeld anpassbar?

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde mir demnächst eine neue ETW anschaffen(Selbstnutzung)
Das Hausgeld ist hier jedoch sehr hoch, da die Vor-Eigentümer sehr hohe Posten bei Wasser und Heizung hatten (Familie mit Baby und Klospülung war kaputt).

Dieses möchte ich nun anpassen, da ich ja nicht so viel verbrauchen werde wie eine Family und die Klospülung auch wieder i.O. ist. Als Anpassungsgrundlage habe ich der Hausverwaltung meine Daten aus meiner alten Wohnung (gleiche Zimmer & qm-Zahl) angeboten.

Der Hausverwalter sagt: Das Hausgeld ist beschlossene Sache und darf nicht ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft angepasst werden und kommt mit Argumenten: Das dürfen wir nicht/ Die Eigentümer könnten Regressforderungen geltend machen usw.

Erscheint mir nicht plausibel.

Ich sage: Beschlusspflichtig sind nur die „gemeinschaftlichen Dinge“ - nicht jedoch die individuellen (Heizkosten/ Wasserkosten).
Das Hausgeld wird für die WEG/ETG individuell berechnet und es zahlt nicht jeder den selben Betrag, weil die Anteile sich u.a. nach dem Verbrauch individuell staffeln (sieht man auch im Wirtschaftsplan).

Frage: Kann ich das Hausgeld bezogen auf den Heizkostenanteil/ Wasserkostenanteil von der HV anpassen lassen?
Falls ja bitte auch Links/ Rechtsgrundlagen mit beifügen.

Vielen lieben Dank

Vippi

Hallo,

die Antwort ist sehr simpel und entspricht der Antwort der betreffenden Hausverwaltung.
Der Betrag welcher im Wirtschaftspaln beschlossen ist, der gilt.
Wenn sich die Umstände im Jahr ändern, zeigt sich das zunächst in der Jahrsabrechnung und erst im folgenden Jahr beim Wirtschaftsplan.

Es gäbge nur eine Chance wegen den Vorauszahlungen etwas zu unternehmen.
Es müßte gebprüft werden ob es überhaupt einen (gültig) beschlossenen Wirtschaftsplan gibt.