Inwiefern kann ein Vermieter den Einbau einer neuen EBK in der vermieteten Wohnung absetzen? Auf Jahre? Kann er das, was er stellen muss (Herd & Spüle) sofort absetzen? Und wie sieht es mit dem Arbeitslohn aus?
Danke im voraus!
Inwiefern kann ein Vermieter den Einbau einer neuen EBK in der vermieteten Wohnung absetzen? Auf Jahre? Kann er das, was er stellen muss (Herd & Spüle) sofort absetzen? Und wie sieht es mit dem Arbeitslohn aus?
Danke im voraus!
Die Küche wird als Vermögensgegenstand aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Schränke hängt von deren Qualität ab ich kenne so 10-15 Jahre. Die Nutzungsdauer der Elektrogeräte ist in den AfA-Tabellen des Finanzministeriums festgelegt.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96040/DE/Wi…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96040/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/005.html)