Neue einheitliche Widerrufsrecht innerhalb der EU

Ich habe hier diese neue Richtlinien der EU um den Widerrufsrecht:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef…

demzufolge gilt in allen Laendern innerhalb der EU die Rückgaberecht von 14 Tagen.

diese Regelung wurde verabschiedet, und bis 2013 soll in einzelnen Gesetzen der Länder umgesetzt werden.

Meine Frage ist: dürfen Verbraucher schon davon gebrauch machen?

d.h. wenn ich nach 23.06.2011, der Datum der o.g. Verabschiedung, einen Kauf im Ausland (in diesem Fall, Tschechien) tätigte, und meine diesbezügliche Rückgaberecht vom Verkäufer nicht erkannt wurde, darf ich schon dieses neue gesetzliche Recht nutzen, und darüber klagen? oder muss der Verkäufer bis 2013 weiterhin dieses Recht noch nicht für wirksam halten?

(Dabei nehme ich an, dass im tschechischen Verbrauchergesetz die Rückgaberecht nicht existiert, wie der Verkäufer argumentierte, und wie ich von einigen anderen Forumbeiträgen entnommen habe.)

vielen Dank fürs Lesen und Informationen,