Neue Elterngeld Berechnung

Hallo Experten,

Wir sind wieder schwanger und nun lese ich dass sich die Berechnung Elterngeld verändert hat.

Ich habe verstanden dass nun das brutto herangezogen wird und das mit Pauschalsätzen für sozial Renten und Kirche.
Die Lohnsteuer wird indivieduell anhand der lohnsteuerklasse berechnet. Dh. Wenn meine Frau mind. 7 Monate in lohnsteuerklasse 4 ist zählt dieser Abzug?

Habe ich das richtig verstanden? Es wird einerseits überall geschrieben dass brutto und Pauschalbetrag gelten aber bei der Lohnsteuer noch irgendwas „zu steuern“ wäre?

Danke für die Erläuterungen.

Viele Grüße
RS

Ja, das stimmt alles soweit.
Die Steuerung bei der Lohnsteuerklasse ist schwierig, da ja in den meisten Fällen die letzten 12 Moante vor dem Mutterschutz zählen. Somit nur 8 Moante überhaupt ein Schwangerschaft dann nur in dieser Zeit liegt. Und wenn dann 7 Monate davon noch die zu berücksichtigende Steuerklasse sein muss, muss die Steuerklasse eigentlich schon vor dem Eintreten der Schwangerschaft gewechselt sein.

Hallo KANR2008,
ja die Berechnung erfolgt jetzt anders. Das Bruttogehalt zählt. Die Abzüge werden aber zu einem höheren Pauschalbetrag abgezogen als auf der Lohnabrechnung. Rund 10€ Elterngeld weniger im Monat als zuvor bekommt man jetzt.
Zur Berechnung der pauschalen Abzüge wird die Steuerklasse genommen die während der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz überwiegt hat. Also sollte man 7 Monate Steuerklasse 3 haben. Wird schwierig, denn meist weiß man es da noch nicht oder der „kritische“ dritte Monat ist noch gar nicht um und möchte es vielleicht im Betrieb noch nicht bekannt machen. Aber der Steuerklassewechsel ist viel Aufwand für ein wenig mehr Elterngeld…meine Meinung nach zumindest.

Ich wünsche alles erdenktlich Gute.

Viele Grüße
Lore

Hallo,
klingt richtig so weit. Gruß, SAM