Hallo Experten,
Man liest dass sich die Berechnung Elterngeld 2013 verändert hat.
Es wurde verstanden dass nun das brutto herangezogen wird und das mit Pauschalsätzen für sozial Renten und Kirche.
Die Lohnsteuer wird indivieduell anhand der lohnsteuerklasse berechnet. Dh. Wenn eine Frau mind. 7 Monate in lohnsteuerklasse 4 ist zählt dieser Abzug?
Wurde das richtig verstanden? Es wird einerseits überall geschrieben dass brutto und Pauschalbetrag gelten aber bei der Lohnsteuer noch irgendwas „zu steuern“ wäre?
Danke für die Erläuterungen.
Viele Grüße
RS