Es ist eine neue ETW erworben worden, welche 10/2008 fertiggestellt wurde. Zunächst wollte der Besitzer selbst einziehen, dieses wurde jedoch nicht verwirklicht, sondern diese ETW wurde dann zu 10/2009 vermietet.
Die Wohnung ist schuldenfrei, kein Kredit, kein Darlehen ist aufgenommen worden.
Die Herstellungs- und Anschaffungskosten werden mit 2 % jährlich geltend.
Nun ist beabsichtigt eine zweite, neue ETW zu erwerben und es muss dafür ein Darlehen aufgenommen werden. Die Wohnung soll selbst genutzt werden.
Die Frage ist:
Können die Schuldzinsen für das Darlehen auf die erste ETW, welche ohne Fremdkapital schuldenfrei ist, umgeschichtet werden ?
Anregungen und Vorgehensweisen hierzu sind willkommen.