Ich habe vor ca. 2 Jahren einen Fanclub mit einem Kumpel gegründet. Der Mitgliedsbeitrag damals betrug 7 Euro einmalig pro Person. Sie waren vor allem dafür da, um Serverkosten, Flyerkosten u.ä. zu zahlen. Nachdem nun der Fanclub vor ca. 2 - 3 Monaten von 3 unglücklichen Mitgliedern übernommen wurde…denken diese sie seien Gott. Schreiben ständig davon, dass ich den anderen Mitgliedern das Geld zurück zahlen solle…obwohl ich von einigen Mitgliedern auch weiss, dass sie das Geld nicht zurück möchten. Heute bekam ich ein Einschreiben (ohne Form, einfach so dahingeklatscht):
Hiermit möchte ich dich im Namen der Mitglieder die den Beitrag gezahlt haben auffordern nach Erhalt dieses Schreibens binnen 8 Tagen das Geld zurück zu überweisen. Solltest du es nicht innerhalb der 8 Tage überwiesen haben bin ich gezwungen weitere Schritte gegen dich einzuleiten. Dies wurde mit den betreffenden Mitgliedern abgeklärt. Wir haben dich mehrmals per ICQ und am Telefon aufgefordert die Sache zu erledigen, was du zu unseren Bedauern nicht erledigt hast obwohl du es versprochen hast. Aus diesen Gründen bekommst du dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückantwort.
Nun meine Frage…darf er solche Schreiben verschicken und Geld zurück?? Es handelt sich um einen Fanclub (der noch nicht mal irgendwo angemeldet ist) Also keinen Verein oder ähnliches. Danke
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!
Leider kann ich nicht weiterhelfen, da ich keinen Rechtsrate erteilen darf. Bitte lies dazu die Forenregeln nochmals.
Gruß
Hallo jensmeyer1986,
die erste Frage wäre, hast Du das Geld ausgegeben und Belege dafür ? Wenn ja, kannst Du die Belege vorlegen.
Wenn nein, solltest Du Dich mit den anderen Mitgliedern in Verbindung setzen und abklären, ob sie das Geld zurückwollen oder nicht. Das alles natürlich mit Unterschrift desjenigen.
Wenn die neuen Chefs tatsächlich einen Rechtsanwalt
einschalten, bleibt Dir woll nichts anderes über,
auch Rechtsbeistand einzuholen. Es reicht ja erstmal eine Rechtsauskunft.
Mfg.
Vossi
Hallo,
100% sicher bin ich mir da jetzt auch nicht, aber da
euer Fanclub kein e.V. oder ähnliches ist. Es kommt
darauf an, ob dem Clubbeitrag eine Gegenleistung
vorrausgesetzt wird oder nicht. Rein rechtlich kann nur
jeder einzeln Geld zurück fordern, aber auch nur wenn
für den Beitrag die vereinbarte Gegenleistung nicht
erbracht, oder nicht vollständig erbracht wurde.
Eine Sammelforderung wie in diesem Fall geht so nicht,
es sei denn ein Anwalt setzt eine Sammelklage auf im
Auftrag aller Gläubiger.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beiträge zum
vereinbartem Zweck verwendet wurden, sollte auch der
Vorwurf der Veruntreuung kein Gegenstand sein.
Ich weiß auch nicht weiter , aber ich glaube nicht an die berechtige Forderung !!
Hi Jens,
Interessant, daß Du mich als experten dazu ausgewählt hast…
Vorab: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest Du auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen.
Wenn nicht, dann solltest Du das so lösen.
Alles was ich nun schriebe ist meine persönliche Meinung und hat keine juristische Bedeutung und soll auf keinen Fall den Charakter einer beratung haben, denn das dürfen soviel ich weiss nur Anwälte.
Und nun zu Deiner Frage:
Ja, die dürfen Dir sowas schicken. Nur es hat u.U. keine Bewandnis oder Auswirkungen…
Deine Nachfolger im „Fanclub“ machen gegen Dich eine zivilrechtliche Forderung geltend. Das ist so.
Ist diese Forderung berechtigt?
Hier würde ich vermuten, daß dem nicht so ist. Weil:
- Die Personen, die hier eine Forderung gegen Dich geltend machen, sind nicht die Personen, die das für andere tun dürfen, da sie ja - von wegen kein e.V. oder GbR oder so - keine echte Rechtsvertretung der Mitgieder haben.
Diese Personen könnten ausschliesslich jeweils den Betrag, den sie selber an Dich gezahlt haben zurückfordern. Dies müsste ebenso jedes andere Mitglied des Fanclubs tun, der das für richtig hält.
Hier liegt also ein Formfehler vor, der das Einschreiben erstmal sehr fragwürdig erscheinen lässt. - Wenn Du einen Fanclub gründest und eine Art Aufnahmegebühr - wobei diese Zweckgebunden ist - erhebst, dann würde ich vermuten, daß es sich hier nicht um einen Vertrag handelt, weil hier keine Dienstleistung oder handelsgut ver-/gekauft wurde. Sondern ich würde vermuten, daß es sich um eine Spende oder Aufwandsentschädigung an Dich handelt, die ZWECKGEBUNDEN für die Ziele eurer Vereinigung verwendet werden sollte.
Wie das juristsisch aussieht weiss ich nicht. Es sollte aber im einschlägigen Recht klare Kennzeichen für „Spenden“ oder Aufwandsentschädigungen egebn, vielleicht ist sowas dann doch eine Art Vertrag. Wirklich keine Ahnung.
Aber, das ist zuerst ein menschliches Problem, was ich tun würde:
Ich würde ein Schreiben oder besser Rundmail aufsetzen, in dem ich den Sachverhalt fair und ehrlich aus meiner Sicht erklären würde.
Dort gehört die Aussage rein, für welche Zwecke diese „einmalige Aufnahmegebühr“ gedacht war und ein möglichst nachvollziehbare transparente Aufstellung darüber, wieviel Geld Du bekommen hast und wofür Du das Geld ausgegeben hast.
Wenn Du so glaubhaft machen kannst, daß Du Dich nicht persönlich bereichert hast, dann sollte das Ding vom Tisch sein.
Wenn Es so aussieht, als hätten 100 Mitglieder in drei Jahren Dir 700 EUR zu kommen lassen und Du aber für Providerkosten nur 3 x 59 EUR EUR ausgegeben und für 300 EUR hast Flyer drucken lassen, dann … solltest Du mit den neuen Leitern der Gruppierung darüber reden, wieviel Geld Sie von Dir fordern können.
Bei dieser Aufstellung macht es übrigens keinen Sinn jeden Cent für Telefonate oder aufgewendete Zeit bei der Webseitenerstellung zu berechnen, weil jeder engagierte Fan einer Sache naturgemäß bereit sein sollte dies ehrenamtlich zu tun.
Vielleicht - da du evtl. austehendes Geld nicht mehr haben wirst - bietest Du zum Beispiel an, das weitere Hosting für ein paar Jahre zu übernehmen, soweit die Kohle eben reicht. Dann zahlst Du zwar an den Provider, aber hast Frieden mit der Gruppe, dienst Eurer Sache und musst die Kohle nicht auf einmal abdrücken.
Alternativ ist noch die harte Tour denkbar, die aber in meinen Augen nur Unfrieden bringt: Du kannst den Leitern sagen, daß Du bereit bist anteilig die Kohle je Mitglied zurück zu erstatten. (Also Beipiel: 700 EUR bekommen, 350 EUR ausgegeben, macht je Mitglied 3,50 EUR) soweit jedes betroffene Mitglied Dir ein Schreiben schickt, in dem es die 3,50EUR zu Gunsten des Fanclubs zurückfordert. Dann müsstest Du, wenn 30 Leute Dir einen Brief schicken nur 105 EUR abdrücken.
Aber wie gesagt, fände ich keine gute Lösung.
Also im Fazit:
Ohne eine aussgerichtliche Vertrungsvollmacht oder Abtretung der Forderung läuft da juristich wahrscheinlich nicht viel.
Zur Wahrung des Friedens solltest Du ehrlich und fair offen legen, wieviel Geld eingenommen wurde und wofür es verwendet wurde und einen eventuellen Differenzbetrag erstatten, auf welchem Wege auch immer.
Für mich wäre das eine Frage des Stils. Aber ich bin auch ziemlich konfliktscheu…
So das war es, ich hoffe es hilft ein wenig Klarheit in die Sicht der Dinge zu bringen…
Schreib mal was draus geworden ist.
Gruß
Leo