Hallo,
ich habe neue Fenster einbauen lassen und von der KfW eine Förderung erhalten.
Kann ich nun auch noch die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich habe neue Fenster einbauen lassen und von der KfW eine Förderung erhalten.
Kann ich nun auch noch die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
Hallo
du kannst die Handwerkerkosten aber nuhr den Lohn komplett von der steuer absetzten max höhe allerding 1200 euro
liebe grüße
Hallo,
Eine genaue Auskunft kann ich ihnen leider nicht geben.
Sind bei dem Förderungsschreiben Handwerkerkosten miteingeschlossen?
Wenn die Handwerkerkosten nicht miteingeschlossen sind können Sie diese auf jeden Fall von der Steuer absetzen.
Ich würde es auf alle Fälle probieren,das Finanzamt meldet sich schon wenn etwas nicht passt.
Gruß
monika61
Hallo!
Probieren, mehr als ablehnen können Sie es doch nicht! Schließlich bauen sich Fenster doch nicht von selber ein und wenn die nicht fachmännisch eingebaut sind, bringen sie es auch nicht, oder?!?!
Viel Erfolg,
hopser6
Hallo,
diesbezüglich bin ich leider überfragt.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo,
sind die Handwerkerkosten in der Förderung enthalten? Wenn ja, sind diese ja schon begünstigt, wenn nein, dann wirken sich 20% der Handwerkerkosten bei der Steuererklärung aus und mindern die Einkommensteuer.
Viele Grüße,
C.
Hallo,
mit § 35 a EStG kenn ich mich nicht aus. Sollte Sie keine zufriedenstellende Antwort von anderen erhalten >
bitte nochmal melden
Hallo,
Jameines wissens kannst du das sofern du einen Handwerker mit Rechnung ranlgelassen hast.
Müsste mich schwer täuschen wenn es nicht so wäre
LG Mausi123
ich habe neue Fenster einbauen lassen und von der KfW eine
Förderung erhalten.Kann ich nun auch noch die Handwerkerkosten von der Steuer
absetzen?
Ich vermute das die von Ihnen genannte KfW Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehns gewärt wurde.
Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die 20% der Arbeitsleistung in der Handwerkerrechnung (muss aber per Bank überwiesen sein) welche bei eigen genutzten Immobilien bis zu einem Höchstbetrag von 1200 € anerkannt werden. Bei vermieteten Immobilien ist die gesamte Rechnungsbetrag als Erhaltungsaufwand absetzbar (hier die 15% Regelung in den ersten 3 Jahren nach Erwerb berücksichtigen)
Alle angaben ohne gewähr
Danke für die Antwort. Ich habe kein Darlehen bekommen sondern einen festen Betrag.
Es waren, glaube ich, 2% vom Rechnungsbetrag.
Viele Grüße
Thomas
Da der Zuschuss meines erachtens gleichzusetzen ist mit einem zinsvergünstigten Darlehn würde ich die Handwerkerrechnung auf jeden Fall in die Steuererklärung aufnehmen.
Hallo,
wenn die Kosten nicht bei der Förderung enthalten sind, dann ja. Aber bis max. 1.200 €.
mfg
Michelle
Hallo,
Ab 2011 sind die Handwerkerrechnungen nicht mehr absetzbar, wenn diese auf irgend eine Art und Weise gefördert wurden (KFW. etc.).
Dies gilt auch bei einem Darlehen der KFW- Förderbank.
Hier gilt also, entweder Förderung in Anspruch nehmen, oder Handwerkerleistungen absetzen.
Bis 2010 galt dies nur für die KFW Förderungen ohne das zinsgünstige Darlehen! Jetzt ist alles eingeschlossen.
Hallo Weißnicht,
leider kann ich Dir so pauschal keine Auskunft geben.
Es kommt auf die KfW-Förderung an. Zuschüsse müssen gegengerechnet werden.
Bei Darlehen kannst Du die Zinsen steuerlich absetzen und auch die Handwerkerkosten geltend machen.
MfG
Stefan Seidel
Hallo Weißnicht,
Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.
Ja, unter aussergewöhnliche Belastungen.
Mfg
Angela06