Hallo Kirsten,
rinzipiell bin ich ja gar nicht abgeneigt, die Fenster
austauschen zu lassen, denn der Austausch kommt ja letztlich
auch einer Aufwertung der Wohnung gleich. Unsere Heizkosten
sind schon immens, wobei ich gehört habe, dass 11 % solcher
Umbaukosten von Vermieterseite auf die Jahresmiete umgelegt
werden dürfen. Dadurch relativiert sich dann natürlich wieder
die zu erwartende Heizkostenersparnis…
Wenn die Umlage mit 11 % erfolgt muss eine Berechnung der höheren Miete bereits drei Monate vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ausserdem müssen dann entsprechende Vorschriften beachtet werden. Es kann nicht mit 11 % einfach umgelegt werden.
Deine Vermieterin will aber nach Deinen Hinweisen 20 %. Das bedeutet eine Mieterhöhung auf der Vergleichsmietenbasis.
Wogegen ich mich nur wehre, ist eine terminliche
Vergewaltigung durch die Vermieterin. Bei diesem Termin wäre
die ganze (wie ich finde schöne) Vorweihnachtszeit für die
Katz, da wir alles für die Arbeiten vorbereiten und später
dann auch nachbereiten müssen. Gar nicht daran zu denken, wenn
etwas in die Hose gehen und sich das Ganze verzögern würde…
aus wär’s mit der himmlischen Ruh! ;o))) Ganz abgesehen mal
von weiteren Terminen, die wir dann noch verschieben müssten.
Und denke auch mal an die möglicherweise frostige Witterung und die dann notwendigen zustätzlichen Heizkosten.
Der Tipp wegen der dann anfallenden Tapezier- und
Malerarbeiten ist übrigens prima - daran hätte ich sicherlich
nicht gedacht. Im Januar soll übrigens noch eine ganze Wand
aufgebrochen werden, ein weiteres bodentiefes und riesengroßes
Fenster mit Zugang zum Balkon eingebaut werden und eben
besagter Balkon (der z. Z. noch gar nicht vorhanden ist) inkl.
eines eigenen Eingangs angebaut werden. Eine dauerhafte
Baustelle ist somit also vorprogrammiert…
Mit diesen Arbeiten kann man nicht im Winter beginnen. Insbesondere sofern es eine Aussenwand ist.
Normalerweise bin ich kein Freund von Mietminderungen. Ich
lebe stattdessen lieber nach dem Motto „Leben und leben
lassen!“ und komme meinem Vermieter auch ein bisschen weiter
entgegen, als ich es lt. Vertrag müsste. Mittlerweile bin ich
aber richtiggehend ranzig, da diese Vermieterin wohl nur ihre
(vermeintlichen) Rechte durchsetzen, nicht aber ihren
Pflichten nachkommen will. Was ist bei solchen Bauarbeiten
denn an Mietminderung üblich? (Sorry - mit jeder Antwort eine
neue Frage :o((()
Für den Fensteraustausch nicht. Für die Arbeiten eines Balkon auch nicht wenn Du dieser Modernisierung zustimmst. Es kann hier aber - oder muss - mit dem Vermieter geklärt werden, welchen Erstaz er leistet für die höheren Heizkosten.
Im übrigen fällt mir bei Deiner Darstellung auf, dass Dein Vermieter um 20 % die Miete wegen der Heizung erhöhen will. Wenn der Balkon kommt wird es dann wohl mit 11 % weiteren Zuschlag nochmals eine Erhöhung geben. Dies ist dann auch so zulässig. Dies bedeutet, dass Dein Vermieter sehr genau berechnet hat, wie er vorgehen muss, um die höchstmögliche legale Miete zu bekommen.
Ursprünglich wollte die Vermieterin all diese Arbeiten (also
Fenster, Balkon und eigenen Zugang - 'ne Außentreppe kommt da
nämlich auch noch dazu) zu ein und demselben Termin erledigen
lassen. Jetzt hat sie - mündlich - erst den einen konkret
(eben dieser Vorweihnachtstermin) und den nächsten vage für
Januar angekündigt. Kann ich sie dazu verdonnern, die Termine
zusammenzulegen?
Ja, nur ich würde vor Ende Februar jeder Massnahme wiedersprechen. Was ist, wenn Handwerker beginnen, dann plötzlich eine Woche unterbrechen. Beachte einfahc auch, dass im Winter statt Hitze Kälte ist.
Soll ich überhaupt von meiner Seite irgendeine schriftliche
Reaktion erfolgen lassen (wie z. B. das Einwurf-Einschreiben -
sie wohnt doch mit mir im Haus) oder ist es ratsam, erst mal
abzuwarten und sie kommen zu lassen?!
Du musst auf jeden Fall widersprechen, wenn Du auf Weihnachten keine Handwerker willst.
Mein Mietvertrag sieht übrigens eine Kündigung gemäß der
„gesetzlichen Kündigungsfrist“ vor. Heißt das generell, dass
auch ICH 6 Monate Kündigungsfrist habe, wenn ich von mir aus
die Wohnung irgendwann mal kündigen will/muss???
Hierzu folgendes. Bei Verträgen ab 1.9.01 - hier bezogen auf das Zweifamilienhaus und der Vermieter wohnt im Haus - sind es drei Monate plus wenn der Vermieter das vereinfachte Kündigungsrecht nimmt, wie ich beschrieben habe, verlängert sich die Frist um weitere drei Monate. Altmietverträge mit den entsprechenden nach 5 Jahren verlängerten Fristen verlängern sich jeweils auch um 3 Monate.
Ich habe die Wohnung damals renoviert bezogen.
Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag unter §8:
"Der übliche Turnus für die Durchführung von S.reparaturen
beträgt bei Küchen, Duschen und Bädern 3 Jahre, bei
Wohnzimmern 4 bis 5 Jahre, bei Schlafzimmern 5 bis 6 Jahre.
Entscheidend jedoch ist der Zustand, so dass der Turnus sich
verlängern oder verkürzen kann. Eine Anfangsrenovierung
schuldet der Mieter nicht.
Endet das M.verhältnis vor Fälligkeit der S.reparaturen, ist
der Mieter verpflichtet, anteilige Kosten für S.reparaturen
entsprechend dem Kostenvoranschlag eines v. Vermieter
benannten Malerfachbetriebs wie folgt zu zahlen:
Besteht das M.verhältnis bei Auszug schon länger als 1 Jahr
oder liegen die letzten S.reparaturen während der Mietzeit
länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 %, bei mehr
als 2 Jahren 66 % der Kosten für Renovierung der Nassräume.
Bei den übrigen Jahren sind nach mehr als einem Jahr 20 %,
nach mehr als 2 Jahren 40 %… der künftigen
Renovierungsarbeiten zu zahlen. …" (Naja, und dann eben,
dass man das als Mieter auch selber machen kann).
Beendigung der Mietzeit:
Da steht, dass ich die Wohnung renoviert bezogen habe und sie
bei Auszug auch wieder renoviert + gereinigt übergeben muss.
Die Verpflichtung zur Durchführung von S.reparaturen richtet
sich nach §8 (das ist das, was ich oben zu S.reparaturen
geschrieben hab). Bei übermäßiger Abnutzung, die der Mieter zu
vertreten hat, ist er zur Durchführung des S.reparaturen in
vollem Umfang verpflichtet.
Jesses, das war aber jetzt 'ne ganze Menge… Steigst du da
überhaupt noch durch?
Bedeutet, dass Du nach drei Jahren Bad, Küche, WC renovieren musstest. Wohn - und Schlafräume nach fünf Jahren. Wenn Du regelmässig die Schönheitsreparaturen erledigt hast, dann musst Du bei einem Auszug nur die Zeit zahlen, die Du nach der Schönheitsreparatur abgewohnt hast. z.B. 7 Jahre in der Wohnung. Bei Bad, Kücher, WC wäre also ein Jahr vergangen. Somit ist dieses Jahr mit 33 & der Kosten anzusetzen. Die anderen Räume sind zwei Jahre her. Also somit 40 %. Die Kosten werden nach einem Kostenvoranschlag berechnet. Der Mieter kann und darf aber auch selbst renovieren. Dann aber muss komplett renoviert werden, denn eine Wand in einem Raum geht nicht. Das ist dann uneinheitlich und somit wird aus der Schönheitsreparatur ein Schadensfall ( juristscher Begriff hierfür)
Superklasse jedenfalls und schon mal gaaaanz herzlichen Dank
für die Hilfe!
Gruss Günter