Neue Fenster - Umbau kurz vor Weihnachten?

Hallo zusammen,

soeben hat mir meine Vermieterin telefonisch mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen Fensteraustausch in der kompletten Wohnung (8 Fenster) in der 51. KW vornehmen zu lassen, also 1 Woche vor Weihnachten.

Kann mir jemand sagen, ob ich verpflichtet bin, diesen Termin zu akzeptieren? Ich habe ihr gesagt, dass ich den Termin nicht einhalten kann. Bereits seit 1 1/2 Jahren hat sie den Austausch immer mal wieder (allerdings immer nur mündlich) angedeutet - prinzipiell begrüße ich das natürlich. Daher habe ich auch alles Erdenkliche dafür getan, ihr bzw. Fensterfirmen den Zutritt zu meiner Wohnung zu ermöglichen. Insgesamt geschah dies bereits drei Mal. Schriftlich ist zum Thema der Fensterauswechselung nie auch nur ein Schriftstück in meine Hände gelangt.

Auf meinen Hinweis, dass der von ihr vorgeschlagene Termine zum Austausch nicht passt, wurde ich als Querulantin beschimpft, sie drohte mit Rechtsanwalt und kündigte an, mir die durch die Verzögerung entstehenden (Lager-)Kosten in Rechnung stellen zu wollen.

Ich muss dazu sagen, dass ich eine Einliegerwohnung im DG eines Einfamilienhauses bewohne - unten in der Hauptwohnung wohnt besagte Vermieterin. Das Verhältnis ist angespannt, zumal ich a) ihre Nebenkostenabrechnung (die übrigens 1.000 EURO (!!!) betrug) reklamierte und sie die Kosten nachträglich um 200 Euro reduzieren musste und - als mein Misstrauen erst einmal geweckt war - b) noch weitere krumme Touren von ihr entdeckte. So beträgt die Mietfläche meiner Wohnung nicht - wie von ihr angegeben - 70 m², sondern nur 64 m². Und noch ein paar Sachen mehr, die hier den Rahmen sprengen würden.

Soweit ich informiert bin, genieße ich als Mieterin einer EL-Wohnung im Einfamilienhaus keinerlei Mieterschutz. Ich muss also davon ausgehen, in Kürze die Kündigung zu erhalten, obwohl ich hier erst vor 1 1/2 Jahren eingezogen bin.

Und daraus folgt direkt eine weitere Frage: Kann sie - sollte sie mich tatsächlich rausschmeißen - verlangen, dass ich ihr die Wohnung renoviert übergebe? Schließlich habe ich sie ja nicht angemietet, um jetzt schon wieder auszuziehen, sondern würde praktisch von ihr dazu genötigt?

Ich bin jedenfalls nicht gewillt, mich von ihr zur Marionette degradieren zu lassen und mich ihrer Willkür auszusetzen. Wer weiß Rat???

Vielen Dank vorab
K. Krabsch

Hallo Kirsten,

nein, Du bist um diese Zeit nicht verpflichtet, die Fenster austauschen zu lassen.

soeben hat mir meine Vermieterin telefonisch mitgeteilt, dass
sie beabsichtigt, einen Fensteraustausch in der kompletten
Wohnung (8 Fenster) in der 51. KW vornehmen zu lassen, also 1
Woche vor Weihnachten.

Kann mir jemand sagen, ob ich verpflichtet bin, diesen Termin
zu akzeptieren? Ich habe ihr gesagt, dass ich den Termin nicht
einhalten kann. Bereits seit 1 1/2 Jahren hat sie den
Austausch immer mal wieder (allerdings immer nur mündlich)
angedeutet - prinzipiell begrüße ich das natürlich. Daher habe
ich auch alles Erdenkliche dafür getan, ihr bzw. Fensterfirmen
den Zutritt zu meiner Wohnung zu ermöglichen. Insgesamt
geschah dies bereits drei Mal. Schriftlich ist zum Thema der
Fensterauswechselung nie auch nur ein Schriftstück in meine
Hände gelangt.

Auf meinen Hinweis, dass der von ihr vorgeschlagene Termine
zum Austausch nicht passt, wurde ich als Querulantin
beschimpft, sie drohte mit Rechtsanwalt und kündigte an, mir
die durch die Verzögerung entstehenden (Lager-)Kosten in
Rechnung stellen zu wollen.

„Sie haben mich heute unterrichtet, dass Sie in der 51. KW die Fenster austauschen wollen. Diese Frist ist zu kurz. Angesichts dessen, dass die 51. Woche vor Weihnachten liegt und die geringste Verzögerung die Arbeiten über Weihnachten, Silvester/Neujahr ausdehnt, ist der Termin nicht zumutbar. Nach dem Gesetz muss ohnehin jede Modernisierung drei Monate vorher angekündigt werden. Diese Arbeiten könne deshalb im späten Frühjahr ausgeführt werden. Ausserdem ist rechtzeitig dann auch zu klären, dass die notwendigen Reinigungs und Tapezier bzw. Malerarbeiten von Ihnen zu tragen sind. MfG“

Bitte per Einwurf-Einschreiben absenden. Und auf keinen Fall einen Handwerker in dei Wohnung lassen.

Ich muss dazu sagen, dass ich eine Einliegerwohnung im DG
eines Einfamilienhauses bewohne - unten in der Hauptwohnung
wohnt besagte Vermieterin. Das Verhältnis ist angespannt,
zumal ich a) ihre Nebenkostenabrechnung (die übrigens 1.000
EURO (!!!) betrug) reklamierte und sie die Kosten nachträglich
um 200 Euro reduzieren musste und - als mein Misstrauen erst
einmal geweckt war - b) noch weitere krumme Touren von ihr
entdeckte. So beträgt die Mietfläche meiner Wohnung nicht -
wie von ihr angegeben - 70 m², sondern nur 64 m². Und noch ein
paar Sachen mehr, die hier den Rahmen sprengen würden.

Soweit ich informiert bin, genieße ich als Mieterin einer
EL-Wohnung im Einfamilienhaus keinerlei Mieterschutz. Ich muss
also davon ausgehen, in Kürze die Kündigung zu erhalten,
obwohl ich hier erst vor 1 1/2 Jahren eingezogen bin.

Die Kündigung beträgt, wenn nur zwei Wohnungen in dme Haus sind statt drei Monate gem. § 573 a BGB sechs Monate. Sollte also wirklich auf die Ablehnung hin eine Kündigung kommen, musst Du keine Arbeiten während des Mietverhältnisses dulden.

Und daraus folgt direkt eine weitere Frage: Kann sie - sollte
sie mich tatsächlich rausschmeißen - verlangen, dass ich ihr
die Wohnung renoviert übergebe?

Was steht alles zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ? Wer hat bei Einzug renoviert ? Welche Fristen sind vereinbart ? Gibt es bei vorzeitigen Auszug eien Klausel, die prozentuale Abgeltung regelt, was ist für den Fall des Auszuges vereinbart ? Lass Dir ruhig auf morgen früh Zeit, werde voraussichtlich in rd. 15 Minuten aus www rausgehen und erst morgen wieder antworten.

Schließlich habe ich sie ja

nicht angemietet, um jetzt schon wieder auszuziehen, sondern
würde praktisch von ihr dazu genötigt?

Ich bin jedenfalls nicht gewillt, mich von ihr zur Marionette
degradieren zu lassen und mich ihrer Willkür auszusetzen. Wer
weiß Rat???

Gruss Günter

Hallo Günter,

zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Prinzipiell bin ich ja gar nicht abgeneigt, die Fenster austauschen zu lassen, denn der Austausch kommt ja letztlich auch einer Aufwertung der Wohnung gleich. Unsere Heizkosten sind schon immens, wobei ich gehört habe, dass 11 % solcher Umbaukosten von Vermieterseite auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Dadurch relativiert sich dann natürlich wieder die zu erwartende Heizkostenersparnis…

Wogegen ich mich nur wehre, ist eine terminliche Vergewaltigung durch die Vermieterin. Bei diesem Termin wäre die ganze (wie ich finde schöne) Vorweihnachtszeit für die Katz, da wir alles für die Arbeiten vorbereiten und später dann auch nachbereiten müssen. Gar nicht daran zu denken, wenn etwas in die Hose gehen und sich das Ganze verzögern würde… aus wär’s mit der himmlischen Ruh! ;o))) Ganz abgesehen mal von weiteren Terminen, die wir dann noch verschieben müssten.

Der Tipp wegen der dann anfallenden Tapezier- und Malerarbeiten ist übrigens prima - daran hätte ich sicherlich nicht gedacht. Im Januar soll übrigens noch eine ganze Wand aufgebrochen werden, ein weiteres bodentiefes und riesengroßes Fenster mit Zugang zum Balkon eingebaut werden und eben besagter Balkon (der z. Z. noch gar nicht vorhanden ist) inkl. eines eigenen Eingangs angebaut werden. Eine dauerhafte Baustelle ist somit also vorprogrammiert…

Normalerweise bin ich kein Freund von Mietminderungen. Ich lebe stattdessen lieber nach dem Motto „Leben und leben lassen!“ und komme meinem Vermieter auch ein bisschen weiter entgegen, als ich es lt. Vertrag müsste. Mittlerweile bin ich aber richtiggehend ranzig, da diese Vermieterin wohl nur ihre (vermeintlichen) Rechte durchsetzen, nicht aber ihren Pflichten nachkommen will. Was ist bei solchen Bauarbeiten denn an Mietminderung üblich? (Sorry - mit jeder Antwort eine neue Frage :o((()

Ursprünglich wollte die Vermieterin all diese Arbeiten (also Fenster, Balkon und eigenen Zugang - 'ne Außentreppe kommt da nämlich auch noch dazu) zu ein und demselben Termin erledigen lassen. Jetzt hat sie - mündlich - erst den einen konkret (eben dieser Vorweihnachtstermin) und den nächsten vage für Januar angekündigt. Kann ich sie dazu verdonnern, die Termine zusammenzulegen?

Soll ich überhaupt von meiner Seite irgendeine schriftliche Reaktion erfolgen lassen (wie z. B. das Einwurf-Einschreiben - sie wohnt doch mit mir im Haus) oder ist es ratsam, erst mal abzuwarten und sie kommen zu lassen?!

Mein Mietvertrag sieht übrigens eine Kündigung gemäß der „gesetzlichen Kündigungsfrist“ vor. Heißt das generell, dass auch ICH 6 Monate Kündigungsfrist habe, wenn ich von mir aus die Wohnung irgendwann mal kündigen will/muss???

Ich habe die Wohnung damals renoviert bezogen.

Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag unter §8: "Der übliche Turnus für die Durchführung von S.reparaturen beträgt bei Küchen, Duschen und Bädern 3 Jahre, bei Wohnzimmern 4 bis 5 Jahre, bei Schlafzimmern 5 bis 6 Jahre. Entscheidend jedoch ist der Zustand, so dass der Turnus sich verlängern oder verkürzen kann. Eine Anfangsrenovierung schuldet der Mieter nicht.

Endet das M.verhältnis vor Fälligkeit der S.reparaturen, ist der Mieter verpflichtet, anteilige Kosten für S.reparaturen entsprechend dem Kostenvoranschlag eines v. Vermieter benannten Malerfachbetriebs wie folgt zu zahlen:

Besteht das M.verhältnis bei Auszug schon länger als 1 Jahr oder liegen die letzten S.reparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 %, bei mehr als 2 Jahren 66 % der Kosten für Renovierung der Nassräume. Bei den übrigen Jahren sind nach mehr als einem Jahr 20 %, nach mehr als 2 Jahren 40 %… der künftigen Renovierungsarbeiten zu zahlen. …" (Naja, und dann eben, dass man das als Mieter auch selber machen kann).

Beendigung der Mietzeit:
Da steht, dass ich die Wohnung renoviert bezogen habe und sie bei Auszug auch wieder renoviert + gereinigt übergeben muss. Die Verpflichtung zur Durchführung von S.reparaturen richtet sich nach §8 (das ist das, was ich oben zu S.reparaturen geschrieben hab). Bei übermäßiger Abnutzung, die der Mieter zu vertreten hat, ist er zur Durchführung des S.reparaturen in vollem Umfang verpflichtet.

Jesses, das war aber jetzt 'ne ganze Menge… Steigst du da überhaupt noch durch?

Superklasse jedenfalls und schon mal gaaaanz herzlichen Dank für die Hilfe!

Kirsten

Hallo Kirsten,

:stuck_out_tongue:rinzipiell bin ich ja gar nicht abgeneigt, die Fenster

austauschen zu lassen, denn der Austausch kommt ja letztlich
auch einer Aufwertung der Wohnung gleich. Unsere Heizkosten
sind schon immens, wobei ich gehört habe, dass 11 % solcher
Umbaukosten von Vermieterseite auf die Jahresmiete umgelegt
werden dürfen. Dadurch relativiert sich dann natürlich wieder
die zu erwartende Heizkostenersparnis…

Wenn die Umlage mit 11 % erfolgt muss eine Berechnung der höheren Miete bereits drei Monate vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ausserdem müssen dann entsprechende Vorschriften beachtet werden. Es kann nicht mit 11 % einfach umgelegt werden.

Deine Vermieterin will aber nach Deinen Hinweisen 20 %. Das bedeutet eine Mieterhöhung auf der Vergleichsmietenbasis.

Wogegen ich mich nur wehre, ist eine terminliche
Vergewaltigung durch die Vermieterin. Bei diesem Termin wäre
die ganze (wie ich finde schöne) Vorweihnachtszeit für die
Katz, da wir alles für die Arbeiten vorbereiten und später
dann auch nachbereiten müssen. Gar nicht daran zu denken, wenn
etwas in die Hose gehen und sich das Ganze verzögern würde…
aus wär’s mit der himmlischen Ruh! ;o))) Ganz abgesehen mal
von weiteren Terminen, die wir dann noch verschieben müssten.

Und denke auch mal an die möglicherweise frostige Witterung und die dann notwendigen zustätzlichen Heizkosten.

Der Tipp wegen der dann anfallenden Tapezier- und
Malerarbeiten ist übrigens prima - daran hätte ich sicherlich
nicht gedacht. Im Januar soll übrigens noch eine ganze Wand
aufgebrochen werden, ein weiteres bodentiefes und riesengroßes
Fenster mit Zugang zum Balkon eingebaut werden und eben
besagter Balkon (der z. Z. noch gar nicht vorhanden ist) inkl.
eines eigenen Eingangs angebaut werden. Eine dauerhafte
Baustelle ist somit also vorprogrammiert…

Mit diesen Arbeiten kann man nicht im Winter beginnen. Insbesondere sofern es eine Aussenwand ist.

Normalerweise bin ich kein Freund von Mietminderungen. Ich
lebe stattdessen lieber nach dem Motto „Leben und leben
lassen!“ und komme meinem Vermieter auch ein bisschen weiter
entgegen, als ich es lt. Vertrag müsste. Mittlerweile bin ich
aber richtiggehend ranzig, da diese Vermieterin wohl nur ihre
(vermeintlichen) Rechte durchsetzen, nicht aber ihren
Pflichten nachkommen will. Was ist bei solchen Bauarbeiten
denn an Mietminderung üblich? (Sorry - mit jeder Antwort eine
neue Frage :o((()

Für den Fensteraustausch nicht. Für die Arbeiten eines Balkon auch nicht wenn Du dieser Modernisierung zustimmst. Es kann hier aber - oder muss - mit dem Vermieter geklärt werden, welchen Erstaz er leistet für die höheren Heizkosten.

Im übrigen fällt mir bei Deiner Darstellung auf, dass Dein Vermieter um 20 % die Miete wegen der Heizung erhöhen will. Wenn der Balkon kommt wird es dann wohl mit 11 % weiteren Zuschlag nochmals eine Erhöhung geben. Dies ist dann auch so zulässig. Dies bedeutet, dass Dein Vermieter sehr genau berechnet hat, wie er vorgehen muss, um die höchstmögliche legale Miete zu bekommen.

Ursprünglich wollte die Vermieterin all diese Arbeiten (also
Fenster, Balkon und eigenen Zugang - 'ne Außentreppe kommt da
nämlich auch noch dazu) zu ein und demselben Termin erledigen
lassen. Jetzt hat sie - mündlich - erst den einen konkret
(eben dieser Vorweihnachtstermin) und den nächsten vage für
Januar angekündigt. Kann ich sie dazu verdonnern, die Termine
zusammenzulegen?

Ja, nur ich würde vor Ende Februar jeder Massnahme wiedersprechen. Was ist, wenn Handwerker beginnen, dann plötzlich eine Woche unterbrechen. Beachte einfahc auch, dass im Winter statt Hitze Kälte ist.

Soll ich überhaupt von meiner Seite irgendeine schriftliche
Reaktion erfolgen lassen (wie z. B. das Einwurf-Einschreiben -
sie wohnt doch mit mir im Haus) oder ist es ratsam, erst mal
abzuwarten und sie kommen zu lassen?!

Du musst auf jeden Fall widersprechen, wenn Du auf Weihnachten keine Handwerker willst.

Mein Mietvertrag sieht übrigens eine Kündigung gemäß der
„gesetzlichen Kündigungsfrist“ vor. Heißt das generell, dass
auch ICH 6 Monate Kündigungsfrist habe, wenn ich von mir aus
die Wohnung irgendwann mal kündigen will/muss???

Hierzu folgendes. Bei Verträgen ab 1.9.01 - hier bezogen auf das Zweifamilienhaus und der Vermieter wohnt im Haus - sind es drei Monate plus wenn der Vermieter das vereinfachte Kündigungsrecht nimmt, wie ich beschrieben habe, verlängert sich die Frist um weitere drei Monate. Altmietverträge mit den entsprechenden nach 5 Jahren verlängerten Fristen verlängern sich jeweils auch um 3 Monate.

Ich habe die Wohnung damals renoviert bezogen.

Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag unter §8:
"Der übliche Turnus für die Durchführung von S.reparaturen
beträgt bei Küchen, Duschen und Bädern 3 Jahre, bei
Wohnzimmern 4 bis 5 Jahre, bei Schlafzimmern 5 bis 6 Jahre.
Entscheidend jedoch ist der Zustand, so dass der Turnus sich
verlängern oder verkürzen kann. Eine Anfangsrenovierung
schuldet der Mieter nicht.

Endet das M.verhältnis vor Fälligkeit der S.reparaturen, ist
der Mieter verpflichtet, anteilige Kosten für S.reparaturen
entsprechend dem Kostenvoranschlag eines v. Vermieter
benannten Malerfachbetriebs wie folgt zu zahlen:

Besteht das M.verhältnis bei Auszug schon länger als 1 Jahr
oder liegen die letzten S.reparaturen während der Mietzeit
länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 %, bei mehr
als 2 Jahren 66 % der Kosten für Renovierung der Nassräume.
Bei den übrigen Jahren sind nach mehr als einem Jahr 20 %,
nach mehr als 2 Jahren 40 %… der künftigen
Renovierungsarbeiten zu zahlen. …" (Naja, und dann eben,
dass man das als Mieter auch selber machen kann).

Beendigung der Mietzeit:
Da steht, dass ich die Wohnung renoviert bezogen habe und sie
bei Auszug auch wieder renoviert + gereinigt übergeben muss.
Die Verpflichtung zur Durchführung von S.reparaturen richtet
sich nach §8 (das ist das, was ich oben zu S.reparaturen
geschrieben hab). Bei übermäßiger Abnutzung, die der Mieter zu
vertreten hat, ist er zur Durchführung des S.reparaturen in
vollem Umfang verpflichtet.

Jesses, das war aber jetzt 'ne ganze Menge… Steigst du da
überhaupt noch durch?

Bedeutet, dass Du nach drei Jahren Bad, Küche, WC renovieren musstest. Wohn - und Schlafräume nach fünf Jahren. Wenn Du regelmässig die Schönheitsreparaturen erledigt hast, dann musst Du bei einem Auszug nur die Zeit zahlen, die Du nach der Schönheitsreparatur abgewohnt hast. z.B. 7 Jahre in der Wohnung. Bei Bad, Kücher, WC wäre also ein Jahr vergangen. Somit ist dieses Jahr mit 33 & der Kosten anzusetzen. Die anderen Räume sind zwei Jahre her. Also somit 40 %. Die Kosten werden nach einem Kostenvoranschlag berechnet. Der Mieter kann und darf aber auch selbst renovieren. Dann aber muss komplett renoviert werden, denn eine Wand in einem Raum geht nicht. Das ist dann uneinheitlich und somit wird aus der Schönheitsreparatur ein Schadensfall ( juristscher Begriff hierfür)

Superklasse jedenfalls und schon mal gaaaanz herzlichen Dank
für die Hilfe!

Gruss Günter

1 Like

hallo,
nach dem ich mein Buch aktuelles Mietrecht zu Rate gezogen habe, schreib ich folgendes:
unter Modernisierung: dazu zählen ja die Fenster:
Mitteilungspflicht des vermieters:
" der Vermieter hat dem Mieter 2 Monate vor Beginn der Maßnahmen deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses schriftlich!! mitzuteilen" (AG Löbau, WM 97,229) weitere Urteile: LG berlin, GE 87/521.
Bsp: Der Vermieter möchte am 1. April mit den modernisierungsmaßnahmen beginnen. der Miter muß die maßnahme nur dann dulden, wenn der vermieter ihm spätestens bis zum 31. januar die notwendige Mitteilung gemacht hat. Dabei muß der Vermieter präzise informieren. (AG Hamburg, WM 87/220)
Also geht schon mal nicht, die rein telefonische Informierung durch deine Vermieterin, und auch die Frist ist zu kurz. ( keine 2 Monate)
setz Dich auf jeden Fall mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung.
Auch als Mieterin einer Einliegerwohnung hast Du die selben Rechte, wie ein „normaler“ Mieter.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietrecht beinhaltet, setze Dich mit dieser in Verbindung.

hallo Verena,

beschaffe Dir das „Mieterlexikon“ Ausgabe 2002/2003. Es sind drei Mlnate nach neuem Mietrecht. Vor dem 01.09.2001 waren es zwei Monate.

nach dem ich mein Buch aktuelles Mietrecht zu Rate gezogen
habe, schreib ich folgendes:
unter Modernisierung: dazu zählen ja die Fenster:
Mitteilungspflicht des vermieters:
" der Vermieter hat dem Mieter 2 Monate vor Beginn der
Maßnahmen deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer
sowie die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses schriftlich!!
mitzuteilen" (AG Löbau, WM 97,229) weitere Urteile: LG berlin,
GE 87/521.
Bsp: Der Vermieter möchte am 1. April mit den
modernisierungsmaßnahmen beginnen. der Miter muß die maßnahme
nur dann dulden, wenn der vermieter ihm spätestens bis zum 31.
januar die notwendige Mitteilung gemacht hat. Dabei muß der
Vermieter präzise informieren. (AG Hamburg, WM 87/220)
Also geht schon mal nicht, die rein telefonische Informierung
durch deine Vermieterin, und auch die Frist ist zu kurz. (
keine 2 Monate)

In diesme Fall geht es nicht nur um die ohnehin nicht ordnungsgemässe Ankündigung, sondern die Arbeiten fallen in eine Zeit, in der ein Mieter grundsätzlich eine solche Massnahme ablehnen kann. Im Winter ist es einfach unzumutbar.

setz Dich auf jeden Fall mal mit dem Mieterschutzbund in
Verbindung.

Zuerst muss sie mal etwas Genaues haben und dann darf sie niemand zur Arbeit in die Wohnung lassen.

Auch als Mieterin einer Einliegerwohnung hast Du die selben
Rechte, wie ein „normaler“ Mieter.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietrecht
beinhaltet, setze Dich mit dieser in Verbindung.

Noch ein Tipp. Urteile der Amtsgerichte sind nur Hinweise - in jeder Fachliteratur - auch bei Veröffentlichungen in diversen Zeitschriften - die ausschliesslich einen speziellen Fall und ausschliesslich die Auffassung eines Einzelrichters enthalten. Kein Richter, nicht einmal in einer anderen Kammer am gleichen Gericht, muss sich an diesem Urteil orientieren. Es kann sogar gegenteilig am selben Gericht entschieden werden.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Wenn die Umlage mit 11 % erfolgt muss eine Berechnung der
höheren Miete bereits drei Monate vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Ausserdem müssen dann entsprechende Vorschriften beachtet
werden. Es kann nicht mit 11 % einfach umgelegt werden.

Ich hatte diese 11%-Regelung so interpretiert, dass sie erst einmal die Fenster einsetzt und dann - belegt durch die Rechnung des Umbaus - eine Mieterhöhung von 11 % der Kosten ankündigt. Auf eine damals erfolgte Frage meines Partners (die ich leider nicht mehr verhindern konnte *grummel) nach einer zu erwartenden Mieterhöhung sagte sie wohl nur, darüber habe sie sich noch keine Gedanken gemacht.

Deine Vermieterin will aber nach Deinen Hinweisen 20 %. Das
bedeutet eine Mieterhöhung auf der Vergleichsmietenbasis.

Uuups, wie kommst du denn darauf? 20 % hatte ich doch nur im Zusammenhang mit von mir zu erbringenden Schönheitsreparaturen erwähnt. Ich glaube, da habe entweder ich mich missverständlich ausgedrückt oder du hast fehlinterpretiert. Von einer Kostenumlage war jedenfalls von ihrer Seite noch überhaupt keine Rede.

Mit diesen Arbeiten kann man nicht im Winter beginnen.
Insbesondere sofern es eine Aussenwand ist.

Gibt es hierfür genaue Angaben, also von … bis … sind diese Arbeiten nicht zulässig?

Der Balkon ist gleichzeitig Zugang zur Wohnung. Somit haben wir also bei einem Haus zwei getrennte Wohnungen. Verändert sich damit auch mein Kündigungsschutzstatus? Bis dato kann sie mich ja einfach so vor die Tür setzen, muss also noch nicht einmal Eigenbedarf ankündigen.

Im übrigen fällt mir bei Deiner Darstellung auf, dass Dein
Vermieter um 20 % die Miete wegen der Heizung erhöhen will.
Wenn der Balkon kommt wird es dann wohl mit 11 % weiteren
Zuschlag nochmals eine Erhöhung geben. Dies ist dann auch so
zulässig. Dies bedeutet, dass Dein Vermieter sehr genau
berechnet hat, wie er vorgehen muss, um die höchstmögliche
legale Miete zu bekommen.

Wenn ich richtig informiert bin, muss sie sich bei der Erhöhung der Miete doch am Mietspiegel orientieren, oder? Wenn ich mir dann überlege, was noch alles auf mich zukommen kann, wird mir ganz schwummerig. Schließlich lägen wir dann gehörig drüber, zumal die Miete schon jetzt für diese Lage recht happich ausfällt (7,90 Euro KM (nach ihrer m²-Angabe 7,10 Euro KM). Dazu dann NK in Höhe von 200 Euro (wie gesagt eine knapp 64 m² große Wohnung). Bj. 60er Jahre, ohne Balkon, Terrasse, ca. 5 Jahre altes Bad, alles einfachste Ausstattung… gilt hier als mittlere bis gute Wohnlage (Wuppertal). Ich habe wirklich null Ahnung, was der Austausch neuer Fenster so kostet. Veranschlage ich mal ca. 5.000 DM für 8 Stück (nach Aussage des Fenstermenschen sind es „die besten von Velux, die im Moment auf dem Markt sind“) und vielleicht noch mal 7.500 DM für Balkon und Wohnungszugang, wären davon 11 % (in Summe gerechnet) ca. 115 Euro, die pro Monate umgelegt werden könnten. Da wäre ich fast bei 10 Euro für diese Popelswohnung… ist das denn legal??? Außerdem kalkuliere ich erfahrungsgemäß immer zu niedrig bei so etwas… :o(((

Hmm… bist du dir wirklich sicher, dass ich bis Ende Februar das nicht dulden muss? Mir geht es nicht darum, gegen ihre Terminvorschläge zu mauern. Von mir aus könnte sie im Januar ruhig loslegen (lassen). Wie gesagt - die jetzigen Fenster sind einfach verglast. Wir heizen wie Hulli und die Wohnung wird nicht richtig warm. Der gesamte Umbau soll angeblich 2 Tage dauern. Sobald die Fenster drin sind, wäre ich auch nicht bange, wenn die Handwerker 1 Woche streiken. Ist die Gefahr denn so groß? Hast du da Erfahrungen?

Du musst auf jeden Fall widersprechen, wenn Du auf Weihnachten
keine Handwerker willst.

Widersprochen habe ich doch schon - mündlich/telefonisch. Genauso ist nur ihre Info telefonisch erfolgt. Noch gibt es kein Schriftstück zu dieser Modernisierungsmaßnahme. Sollten die Handwerker dann trotz meines Vetos anrücken, haben sie doch Pech gehabt - ich lasse sie einfach nicht herein. Du hast doch selber bestätigt, dass die Arbeiten 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Bis auf mündliches Hinhalten und dann dieser eine telefonische Termin gibt es nichts, worauf sie sich berufen könnte.

Nee, ist das ein Hickhack…

Viele Grüße

Kirsten