Neue Firma finanziert den Umzug?

Man (Frau) steht vor einem Problem: Ein neuer Job ist in Aussicht, allerdings 500 km entfernt. Der dazugehörige Mann wird sich ebenfalls auf dortige Jobsuche begeben, aber erst einmal in der gemeinsamen Whg. zurückbleiben. Frau müßte also die Finanzen für ein Zimmer und die Fahrtkosten aufbringen. Das ist sehr schwierig und teuer. Was gibt es seitens der neuen Firma für Möglichkeiten, den Neuling zu unterstützen? Wie kann Frau dezent um Umzugshilfe bitten (Umzugskostenübernahme), ohne sich dabei gleich aus dem Bewerberkreis rauszukatapultieren? Gibt es Standards?

Was gibt es seitens der
neuen Firma für Möglichkeiten, den Neuling zu unterstützen?

Hallo Anna, wenn die Firma dich (und nur ganz sehnsüchtig dich!) haben will, dann wird sich sicher ne Möglichkeit finden dich da zu unterstützen, aber ansonsten ist das nicht üblich.

Wie kann Frau dezent um Umzugshilfe bitten
(Umzugskostenübernahme), ohne sich dabei gleich aus dem
Bewerberkreis rauszukatapultieren?

Da fällt mir - ehrlich gesagt - nichts passendes ein. Ich würde wohl eher den A**** zusammenkneifen und sparen wo es geht, als so eine Bitte zu tun.

MfG

Hallo,
die Frima udn auch du kannst umzugskosten abschrieben.
Sag einfach höflich und respektvoll wie es ist. Ein paar hunder Euro für einen Umzug einer Arbeitskraft sollten für eine gute Firma nicht wirklich ein Hinderniss darstellen. Allein wenn ich im zusammenhang schon bedenke was manche Headhunter an Prämien verlangen oder Stellenanzeigen kosten.
Nicht unübliches ist es auch das die die Firma die ersten 3 Monate eine günstige Pension zahlt oder bei der Wohnungssuche (Gerade zum Beispiel Raum München oder Hamburg) behilflich ist. Als zum Beispiel Zuagroaster in München der schnell eien Wohnung braucht zahlste sonst mal sehr viel dafür.
Also einfach fragen dun sagen wie es ist, aber höflich und nicht bettelnd. Einfach den Sachverhalt darstellen.
Hoffe ist dir vielleicht hilfreich.

Zoomi

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unter Umständen
Moin,

Was gibt es seitens der
neuen Firma für Möglichkeiten, den Neuling zu unterstützen?

Also mein zukünftiger Arbeitgeber hat im Vorstellungsgespräch von sich aus angeboten, mir vorerst eine Wohnung zur Verfügung zu stellen und danach die beim Umzug entstehenden Speditionskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz (ich dachte, ich lese nicht richtig! was nicht alles so gesetzlich geregelt ist…) gegen Nachweis zu erstatten…

Wie kann Frau dezent um Umzugshilfe bitten
(Umzugskostenübernahme), ohne sich dabei gleich aus dem
Bewerberkreis rauszukatapultieren?

Hm, von mir aus haette ich wahrscheinlich auch nicht gefragt, aber wenn Du merkst, dass die Firma Dich unbedingt haben will, dann einfach einstreuen, dassu von weit her umziehen musst, ob es in der Firma dafür Regelungen zur Unterstützung zukünftiger Arbeitnehmer beim Umzug gibt. Ich denke nicht, dass Du Dich mit solch einer Frage disqualifizierst.

Gibt es Standards?

Ich habe noch nicht reingeschaut, aba vielleicht steht in diesem ominösen Gesetz etwas drinnen…

Viele Gruesse
Micha

Hallo Anna,

zunächst sind die Kosten für einen Zweitwohnsitz aufgrund eines Arbeitgeberwechsels (inkl. Umzugskosten) steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Eine Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung. Man kann und darf sicherlich „interessehalber“ nachfragen, beim einfordern wäre ich vorsichtig, da man solche Dinge eigentlich vor(!) Vertragsabschluss anbringt und vertraglich festschreibt, eine Nachforderung also sehr schnell als „nachverhandeln“ verstanden wird, was wenig Arbeitgeber gerne sehen.

Grüße
Jürgen

Hallo Anna,

Was gibt es seitens der neuen Firma für Möglichkeiten, den Neuling
in Sachen Umzug zu unterstützen?
Wie kann Frau dezent um Umzugshilfe bitten
(Umzugskostenübernahme), ohne sich dabei gleich aus dem
Bewerberkreis rauszukatapultieren? Gibt es Standards?

Bei Jobs im Akademikerbereich -soweit der Hauptsit im Westen dieses Landes liegt- ist durchaus üblich. Geht dr Weg in den Osten, ist die WOhnungssuche selbst entspannt.

Ciao maxet.

Ich habe noch nicht reingeschaut, aba vielleicht steht in
diesem ominösen Gesetz etwas drinnen…

Hallo Micha, wenn die Fragestellerin als „normale“ Arbeitnehmerin in einer ganz „normalen“ Firma anfängt, gilt das Gesetz für sie nicht. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bukg/ (siehe Anwendungsbereich § 1)

MfG

normal ist das nicht
Hi,

Hallo Micha, wenn die Fragestellerin als „normale“
Arbeitnehmerin in einer ganz „normalen“ Firma anfängt, gilt
das Gesetz für sie nicht.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bukg/ (siehe
Anwendungsbereich § 1)

Danke fuer den Link, jetzt frage ich mich echt, ob ich noch normal bin…*g* Mein zukünftiger AG nimmt das dann wahrscheinlich als Referenz an, da ich weder Beamter, noch Richter bin und den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert habe und auch niemand in meinem familiären Umfeld diesen Kriterien entpsricht…

micha

@micha o.t.

Danke fuer den Link, jetzt frage ich mich echt, ob ich noch
normal bin…*g*

Das wirst du selber am besten beurteilen können. :wink:

Mein zukünftiger AG nimmt das dann
wahrscheinlich als Referenz an, …

Ja, vermutlich zur Orientierung. (oder vielleicht mag er Gesetzestexte so gern *g*)

MfG