Hallo ihr Wissenden,
wie haben ein Haus von einem Bauträger gekauft und kurz danach kam dann auch gleich die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes. Soweit wäre das ja auch noch ganz ok, wenn schon alles fertig wäre. Jetzt ist es nur so, dass noch nicht einmal mit dem Bau begonnen wurde, es ist sogar so, dass noch nicht einmal der Bauträger in Besitz des zu bebauenden Grundstückes ist. Er hat einen Vertrag der es ihm ermöglicht die Grundstücke erst kurz vor Baubeginn zu kaufen. So ist meine Frage, müssen wir wirklich Grunderwerbsteuer zahlen, für ein Grundstück bei dem wir uns ncoh nicht einmal ins Grundbuch eintragen lassen können, oder wird die Zahlung erst mit Grundbucheintrag fällig?
Danke
Raul
Hallo Raul,
habe leider schlechte Neuigkeiten für dich. Grundsätzlich ist für die Erhebung der Grunderwerbsteuer der notarielle Kaufvertrag maßgebend. Dieser liegt zwischen Dir und dem Bauträger vor. Er enthält auch die Gesamtsumme, die als Bemessungsgrundlage für die GrESt maßgeblich ist. Der Bauzustand oder die sonstigen Verzögerungen sind für die GrESt nicht maßgeblich. Das FA schickt auch erst nach Bezahlung eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung an den zuständigen Notar, der auch dann erst die Eintragung ins Grundbuch vornehmen darf.
Gruß
Michael
Ok,
schade für uns, aber auf alle Fälle danke.
Raul
hallo raul,
ist die grunderwerbssteuer
nicht verfassungswidrig ?
mfg
kunde3
Warum sollte sie??? (o.T.)
?