Neue Freiwillige Arbeitslosenversicherung und Grün

Hallo zusammen,

meiner Auffassung überschneiden sich die beiden „Komponenten“
denn beim Inanspruchnehmen des Gründungszuschuss (seit dem 1.8.2006) verbraucht man sämtlichen ALG I Anspruch, den man besitzt.
Zahlt man trotzdem freiwillig die 40 EUR ein, so ist die komplette Berechnungsgrundlage im Falle einer Inanspruchnahme weggefallen!

Bitte klärt mich auf,

Danke

Hallo ,
es ist richtig, dass die alten Ansprüche verfallen, wenn man den neuen Gründerzuschuss in Anspruch nimmt.

Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung baut man sich neue Ansprüche auf, welche dann in 3 verschiedenen Kategorien, je nach Ausbildung/Studium, bewertet werden.

Je nach Kategorie gibt es dann ein pauschales Arbeitslosengeld. Die genaue Höhe der jeweiligen Kategorie kann dir jedes AA beantworten.

Das ist zumindest der heutige Stand der Dinge. Was die Regierung noch dran dreht weiß keiner…

Gruß
nala

Danke , Super
Hallo nala,

vielen Dank für deine Antwort, jetzt verstehe ich das auch mit den 3 unterschiedlichen Stufen und dem Erlöschen der alten Ansprüche.
Gruss
vom Karpfen