Neue Fs Regelung ab 2013 -1A/2A

kann mir jemand definitiv sagen ob eine FS Klasse A1 ab 2013 erweitert werden kann auf den sogenannten A2. Nur eine Praktische Prüfung sollte ausreichend sein,so der Gesetzes Text.
Stimmt das NUN oder wurde das wieder mal verworfen.
Danke für eine Antwort.
Gruß an das Forum

Stimmt das NUN oder wurde das wieder mal verworfen.

Hi,

im Moment stimmt das noch, hier der Text

_b) Nach Absatz 2 ist folgender Absatz 2a einzufügen:
"(2a) Bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für

  1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
  2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
    ist."
    Begründung:_
    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2010/…

Aber bis 2013 fließt noch viel Wasser den Rhein runter, denn die Fahrschulen sind mit der Regelung nicht glücklich.

Q-Gruß