wir bewohnen ein gemietetes Einfamilienhaus. Da die Gasheizung ihren Geist aufgegeben hat, bekommen wir nun eine neue. Bisher war im Keller ein Gaskessel, der die Heizung und die Warmwasseraufbereitung übernommen hat.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter von uns verlangen, zukünftig Biogas zu beziehen, damit er sich die Installation einer Solar Anlage sparen kann?
Biogas kommt gewöhnlich nicht über Leitungen ins Haus oder habt ihr Flüssiggas ?
Soll auf Fernwärme umgestellt werden, versorgt aus einer Biogasanlage in der Nähe ?
Und im Bestandsbau gibt’s keine Pflicht eine Solaranlage einzubauen. Das kommt beim Neubau in gewissen Fällen in Betracht, weil man dafür Bonuspunkte bei der Einhaltung von bestimmten Verbrauchswerten nach der EnEV bekommen kann.
Deshalb verstehe ich vieles an der Frage nicht.
Aber das kann man ja klären.
Wir haben derzeit ganz normales Erdgas. Da wir in Baden Württemberg leben gibt es schon heute bei uns die Vorgaben (soviel ich weiß), bei der Erneuerung der Heizung derzeit 10% aus regenerativer Energie (in den meisten Fällen Solar) Wärme zu erzeugen. Um sich freizukaufen gibt es die Möglichkeit „Biogas“ zu beziehen, anstatt Erdgas, welches natürlich teurer ist. Ich hoffe, dass das meine Frage verständlicher macht.
Stimmt, musste aber auch nachschauen. Es gibt aber auch andere Maßnahmen, die man ersatzweise machen kann.
Nur es bestimmt ja der Vermieter. Und denke dran, wenn er Solarthermie einbaut, dann kann er Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen.
Beim reinen Kesseltausch nicht oder nur sehr wenig. Und dann mag der Mehrpreis durch Biogas vertretbar sein. Und man dürfte annehmen, neuer Gaskessel wird sparsamer sein als der alte.
nein, das passiert so wie beim „Grünen Strom“, den man ja auch kaufen kann. Die Strommenge wird irgendwo ins Netz eingespeist und dem Kunden berechnet.
Und beim Biogas auch. Irgendwo wird regenerativ erzeugtes Erdgas ins Verbundnetz eingespeist.
Man muss das eben mit Bestätigungen des Gasanbieters nachweisen.
Und hier gehts nur um 10 % des Heizenergiebedarf, der aus Biogas stammen muss.
Weil man damit eine Auflage des EEG in Baden-Württemberg erfüllen muss.
Man muss nicht den gesamten Jahresbedarf aus Biogas decken.
Wie das praktisch ablaufen soll, ist mir auch nicht so recht klar.
Bei Heizöl wäre es für mich praktikabler. Man braucht im Jahr 2000 l Heizöl, davon 10 % ,also 200 l müssen Bio-Heizöl sein. Man bestellt also 200 l Bioheizöl + 1800 l normales EL.
das sollte man beim Lieferanten klar kriegen.
Irgendwie umständlich scheint es mir schon, nur es wird ja inzwischen kein Einzelfall in BW sein.
Das Gesetz hat übrigens nicht die grün/rote Landesregierung(seit 2011) eingeführt, das stammt noch aus der CDU-Vorgängerregierung, Gesetz ist von 2009.